Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
GewStDV § 13 Einnehmer einer staatlichen Lotterie
Zu § 3 des Gesetzes
Die Tätigkeit der Einnehmer einer staatlichen Lotterie unterliegt auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn sie im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland