Gewerbesteuer-Hinweise (GewStH)
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H 19.1 GewStH Vorauszahlungen
Zu § 19 GewStG
Abweichendes Wirtschaftsjahr
Die voraussichtliche Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 02, in dem das Wirtschaftsjahr 1.7.01 bis 30.6.02 endet, beträgt 120.000 €.
Die Vorauszahlungen sind zu entrichten am 15.8.01, 15.11. 01, 15.2.02 und 15.5.02. Die mit je 30.000 € im abweichenden Wirtschaftsjahr 1.7.01 bis 30.6.02 geleisteten Vorauszahlungen sind auf die endgültige Steuerschuld des Erhebungszeitraums 02 anzurechnen.
Höhe der zu entrichtenden Vorauszahlungen
> BVerwG vom 22. 5. 1987 – BStBl II S. 698
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