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Gewerbesteuer-Hinweise (GewStH)

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H 5.1 (1) GewStH Steuerschuldnerschaft

Zu § 5 GewStG

Formwechsel

Geht das Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft beim Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter auf den verbleibenden Gesellschafter über, so sind für das Jahr des Formwechsels zwei Gewerbesteuermessbescheide, jeweils für die Zeit vor und nach dem Wechsel zu erlassen (> BFH vom 13. 10. 2005 - BStBl 2006 II S. 404).

Unternehmerwechsel

  • Zur sachlichen Steuerpflicht

    >R 2.7

  • Zur Ermittlung des Steuermessbetrags

    >R 11.1

Verdecktes Gesellschaftsverhältnis

Bei einem verdeckten Gesellschaftsverhältnis zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einer natürlichen Person ist der Gewerbesteuer- oder Gewerbesteuermessbescheid unter der Geltung des § 5 Abs. 1 GewStG 1977 nicht an die Innengesellschaft, sondern an die Personenhandelsgesellschaft als Steuerschuldnerin zu adressieren (> BFH vom 16. 12. 1997 - BStBl 1998 II S. 480 – Abgrenzung zum BFH vom 7. 4. 1987 – BStBl II S. 768).


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