Gewerbesteuer-Richtlinien
zurück zu: § 3 GewStG | weiter zu: 3.7 GewStR |
GewStR R 3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
Zu § 3 GewStG
Sehen andere Gesetze oder Verordnungen die Befreiung von der Gewerbesteuer vor, sind diese auch ohne eine entsprechende Regelung im Gewerbesteuergesetz anzuwenden.
zurück zu: § 3 GewStG | weiter zu: 3.7 GewStR |