Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR)
- Zu § 1 GewStG
- R 1.1 Steuerberechtigung
- R 1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer
- R 1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags
- R 1.4 Gewerbesteuermessbescheid
- R 1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
- R 1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer
- R 1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
- R 1.8 Zinsen
- R 1.9 Anzeigepflichten
- Zu § 2 GewStG
- Zu § 2a GewStG
- Zu § 3 GewStG
- Zu § 3 Nr. 7 GewStG
- Zu § 3 Nr. 20 GewStG
- Zu § 4 GewStG
- Zu § 5 GewStG
- Zu § 7 GewStG
- Zu § 8 GewStG
- R 8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
- R 8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
- R 8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile (Dividenden)
- R 8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
- R 8.5 Spenden bei Körperschaften
- R 8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste
- R 8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
- R 8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
- R 8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
- Zu § 9 GewStG
- R 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
- R 9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen
- R 9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
- R 9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags
- R 9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
- Zu § 10a GewStG
- Zu § 11 GewStG
- Zu § 14 GewStG
- Zu § 15 GewStG
- Zu § 16 GewStG
- Zu § 19 GewStG
- Zu § 28 GewStG
- Zu § 29 GewStG
- Zu § 30 GewStG
- Zu § 31 GewStG
- Zu § 33 GewStG
- Zu § 34 GewStG
- Zu § 35a GewStG
- Zu § 35b GewStG
GewStR i.d.F. 28.04.2010