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H 5.6 KStH Kleinere Versicherungsvereine

Zu § 5 KStG

Gewinnzuschläge bei einer Sterbekasse

Zur Gesamtleistung einer Sterbekasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 4 KStG gehören auch Gewinnzuschläge, auf die die Beteiligten einen Anspruch haben (> vom 20.11.1969, I R 107/67, BStBl 1970 II S. 227).


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