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H 19a LStH Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

Zu § 19a EStG

Anwendungsregelung § 19a EStG

Die Übergangsregelung in § 52 Abs. 27 EStG zur Weiteranwendung des § 19a EStG in der am 31.12.2008 geltenden Fassung ist zum 31.12.2015 abgelaufen.

Nachfolgeregelung

> § 3 Nr. 39 EStG


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