Lohnsteuer-Hinweise ()LStH
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H 3.13 LStH Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 13 EStG)
Zu § 3 EStG
Beamte bei Postunternehmen
Klimabedingte Kleidung
Der Beitrag zur Beschaffung klimabedingter Kleidung (§ 19 AUV) sowie der Ausstattungsbeitrag (§ 21 AUV) sind nicht nach § 3 Nr. 13 Satz 1 EStG steuerfrei (> BFH vom 27.5.1994 – BStBl 1995 II S. 17 und vom 12.4.2007 – BStBl II S. 536).
Mietbeiträge
anstelle eines Trennungsgelds sind nicht nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (> BFH vom 16.7.1971 – BStBl II S. 772).
Öffentliche Kassen
> H 3.11
Pauschale Reisekostenvergütungen
Nach einer öffentlich-rechtlichen Satzung geleistete pauschale Reisekostenvergütungen können bei Beachtung von R 3.13 Abs. 2 Satz 2 auch ohne Einzelnachweis steuerfrei sein, sofern die Pauschale die tatsächlich entstandenen Reiseaufwendungen nicht ersichtlich übersteigt (> BFH vom 8.10.2008 – BStBl 2009 II S. 405).
Prüfung, ob Werbungskosten vorliegen
Es ist nur zu prüfen, ob die ersetzten Aufwendungen vom Grundsatz her Werbungskosten sind (> BFH vom 12.4.2007 – BStBl II S. 536). Daher sind z. B. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Incentive-Reisen nicht nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (>R 3.13 Abs. 2 Satz 3), soweit diese dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zuzurechnen sind (> H 19.7).
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