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H 38.4 LStH Lohnzahlung durch Dritte

Zu § 38 EStG

Abgrenzung zwischen echter und unechter Lohnzahlung durch Dritte

>R 38.4 und BFH vom 30.5.2001 (BStBl 2002 II S. 230)

Lohnsteuerabzug

Der Arbeitgeber ist insbesondere dann zum Lohnsteuerabzug verpflichtet (unechte Lohnzahlung durch Dritte >R 38.4 Abs. 1), wenn

  • er in irgendeiner Form tatsächlich oder rechtlich in die Arbeitslohnzahlung eingeschaltet ist (> BFH vom 13.3.1974 – BStBl II S. 411),

  • ein Dritter in der praktischen Auswirkung nur die Stellung einer zahlenden Kasse hat, z. B. selbständige Kasse zur Zahlung von Unterstützungsleistungen (> BFH vom 28.3.1958 – BStBl III S. 268) oder von Erholungsbeihilfen (> BFH vom 27.1.1961 – BStBl III S. 167).

Lohnzahlung durch Dritte

  • Nachwuchsförderpreis des Arbeitgeberverbandes für die fachlichen Leistungen im Arbeitsverhältnis (> BFH vom 23. 4. 2009 – BStBl II S. 668),

  • Bonuszahlung der Konzernmutter an die Arbeitnehmer der veräußerten Konzerntochter als Anerkennung für die geleistete Arbeit (> BFH vom 28. 2. 2013 – BStBl II S. 642),

  • Verbilligter Erwerb von Vermögensbeteiligungen im Hinblick auf ein künftiges Beschäftigungsverhältnis (> BFH vom 26. 6. 2014 – BStBl II S. 864),

  • Freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit (> BFH vom 10. 3. 2015 – BStBl II S. 767),

  • Verbilligte Pauschalreise an Reisebüromitarbeiter > H 8.2 (Berechnung des Rabatt-Freibetrags), Beispiel 2,

  • > H 19.3 (Lohnzahlung durch Dritte).

Metergelder im Möbeltransportgewerbe

unterliegen in voller Höhe dem Lohnsteuerabzug, wenn auf sie ein Rechtsanspruch besteht (> BFH vom 9.3.1965 – BStBl III S. 426).

Rabatte von dritter Seite

Zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden > BMF vom 20. 1. 2015 (BStBl I S. 143)

Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

>R 19.1 Satz 6


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Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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