Lohnsteuer-Hinweise ()LStH
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H 9.7 LStH Übernachtungskosten
Zu § 9 EStG
Allgemeines
> BMF vom 24.10.2014 (BStBl I S. 1412), Rz. 110 ff.
Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen
Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei
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aus öffentlichen Kassen in voller Höhe > § 3 Nr. 13 EStG,
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bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 EStG bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge (Übernachtung im Inland: 20 Euro, Übernachtung im Ausland: Pauschbeträge > BMF vom 9. 12. 2015 (BStBl I S. 1058) ab 1. 1. 2016; > BMF vom 14. 12. 2016 (BStBl I S. 1438) ab 1. 1. 2017) .
Übernachtungskosten
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Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (> BFH vom 12.9.2001 – BStBl II S. 775).
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Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen nicht anzuwenden (> BFH vom 28.3.2012 – BStBl II S. 926).
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