Steuerberatungsgesetz (StBerG)
zurück zu: § 18 StBerG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: § 20 StBerG |
Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Abschnitt: Lohnsteuerhilfevereine
Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
§ 19 StBerG Erlöschen der Anerkennung
(1) Die Anerkennung erlischt durch
-
Auflösung des Vereins;
-
Verzicht auf die Anerkennung;
-
Verlust der Rechtsfähigkeit.
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.
zurück zu: § 18 StBerG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: § 20 StBerG |