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UStR 226. Vordrucke, die von den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abweichen

Zu § 18 Abs. 1 bis 7 UStG (§§ 46 bis 49 UStDV)

Für die Verwendung vom amtlichen Muster abweichender Vordrucke für Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr gelten die BMF-Schreiben vom 27. 12. 1999, BStBl I S. 1049, und vom 15. 1. 2007 , BStBl I S. 95.


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