#154097

Inhaltsverzeichnis

Dividenden

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Dividenden aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder aus Anteilen an Genossenschaften gehören gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird.

Gehören die Anteile an der auszahlenden Gesellschaft dagegen zum Betriebsvermögen des Anteilseigners, rechnen die Dividenden als Betriebseinnahmen zum Gewinn und werden je nach Betrieb im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft besteuert.

Einzelheiten und Berechnungsbeispiele siehe unter Aktien.

Seit 2009 gilt die sog. Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der ehemalige Sparerfreibetrag von 750 EUR bzw. 1.500 EUR geht ab 2009 in den neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR für Verheiratete auf.

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen


Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!