Persönliche Steuerberatung in Berlin & online
Steuerliche Erstberatung zum Festpreis
Sie stehen vor einer steuerlichen Entscheidung oder haben eine konkrete Frage? Mit meiner steuerlichen Erstberatung erhalten Sie eine fachkundige erste Einschätzung Ihrer Situation und Orientierung für Ihre nächsten Schritte.
Als Steuerberater in Berlin unterstütze ich Sie dabei, steuerliche Risiken zu erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten einzuordnen und Entscheidungen besser vorzubereiten. Die Beratung ist auch telefonisch oder per Video möglich.
- Persönliche Beratung durch einen Steuerberater
- Individuelle Einordnung Ihres Sachverhalts
- Transparente Vergütung vor Beauftragung
- Keine Verpflichtung zur laufenden Betreuung
Bei welchen Steuerfragen ist eine Erstberatung sinnvoll?
Eine Erstberatung bietet sich besonders an, wenn Sie eine konkrete Entscheidung vorbereiten oder die steuerlichen Folgen eines Sachverhalts besser verstehen möchten.
Existenzgründung & Rechtsform
Welche steuerlichen Unterschiede bestehen zwischen Einzelunternehmen, freiberuflicher Tätigkeit, UG und GmbH?
Immobilien & Vermietung
Was müssen Sie bei Immobilienkauf, Vermietung, Modernisierung oder einem geplanten Verkauf beachten?
Steuerliche Gestaltung
Welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten kommen bei Investitionen, Unternehmensentscheidungen oder Ihrer Vermögensplanung in Betracht?
Erbschaft & Schenkung
Welche steuerlichen Aspekte sollten Sie bei der Übertragung von Immobilien, Unternehmen oder Privatvermögen prüfen?
Steuerbescheid & Finanzamt
Sie haben einen Steuerbescheid erhalten, verstehen eine Festsetzung nicht oder möchten mögliche Rechtsbehelfe einschätzen?
Besondere Steuerfragen
Zum Beispiel Abfindungen, Kapitalanlagen, Auslandssachverhalte, Betriebsaufgabe oder steuerliche Sonderfälle.
Kostenloses Kennenlernen oder kostenpflichtige Erstberatung?
Auf steuerschroeder.de biete ich Ihnen beide Möglichkeiten. Entscheidend ist, ob Sie zunächst die Zusammenarbeit kennenlernen oder bereits fachlichen Rat zu einer konkreten Steuerfrage erhalten möchten.
Kennenlerngespräch
Für das persönliche Kennenlernen und organisatorische Fragen zu einer möglichen Zusammenarbeit.
- Kennenlernen der Kanzlei
- Allgemeine Leistungsinformationen
- Organisatorische Fragen
- Keine fachliche Einzelfallberatung
Steuerliche Erstberatung
Für Ihre individuelle Steuerfrage mit konkreter fachlicher Einschätzung und Handlungsempfehlungen.
- Besprechung Ihres konkreten Sachverhalts
- Einordnung steuerlicher Folgen
- Hinweise auf Risiken und Möglichkeiten
- Empfehlung der nächsten Schritte
So läuft Ihre steuerliche Erstberatung ab
Die Beauftragung ist unkompliziert. Vor Beginn der kostenpflichtigen Beratung werden der Auftrag und die Vergütung geklärt.
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Anliegen schildern
Sie senden mir eine kurze E-Mail mit Ihrer Steuerfrage und den wesentlichen Eckdaten.
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Beauftragung vereinbaren
Wir klären die Eignung Ihres Anliegens, den Beratungsumfang und die Vergütung.
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Persönliche Beratung
Wir besprechen Ihren Fall telefonisch, per Video oder in Berlin nach Vereinbarung.
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Nächste Schritte
Sie erhalten eine erste Einschätzung und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
So bereiten Sie sich auf die Erstberatung vor
Eine gute Vorbereitung hilft dabei, die Beratungszeit gezielt für Ihre wichtigsten steuerlichen Fragen zu nutzen.
Ihre Checkliste
- Konkrete Steuerfrage formulieren
- Wichtige Daten und Beträge notieren
- Relevante Steuerunterlagen bereithalten
- Fristen und anstehende Entscheidungen angeben
- Gewünschtes Beratungsergebnis überlegen
Formulieren Sie möglichst genau, welche Entscheidung Sie treffen möchten. So können die steuerlichen Folgen gezielter besprochen werden.
Die bloße Anfrage begründet noch kein Mandat und wahrt keine gesetzlichen Fristen. Teilen Sie mir deshalb wichtige Fristen bereits bei der Kontaktaufnahme mit.
Häufige Fragen zur steuerlichen Erstberatung
Was kostet die steuerliche Erstberatung?
Das angebotene Beratungsgespräch kostet 249,90 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die Vergütungsvereinbarung erhalten Sie vor der kostenpflichtigen Beauftragung in Textform.
Ist das erste Kennenlerngespräch kostenlos?
Ja. Ein rein organisatorisches Kennenlerngespräch ohne konkrete steuerliche Beratung ist kostenlos. Die individuelle steuerliche Erstberatung ist dagegen kostenpflichtig.
Kann die Erstberatung online stattfinden?
Ja. Eine Beratung per Video oder Telefon ist nach Vereinbarung möglich. Alternativ können Termine in der Kanzlei in Berlin vereinbart werden.
Welche Steuerfragen kann ich stellen?
Beispielsweise Fragen zu Einkommensteuer, Selbstständigkeit, Rechtsformwahl, Immobilien, Erbschaft, Schenkung oder steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Ihr Anliegen im Rahmen der Erstberatung behandelt werden kann, wird vorab geklärt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dies richtet sich nach dem Sachverhalt. Hilfreich können Steuerbescheide, Verträge, Berechnungen oder Steuererklärungen sein. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen zunächst ohne vertrauliche Anlagen.
Erhalte ich ein schriftliches Gutachten?
Gegenstand des Festpreisangebots ist eine fachliche Ersteinschätzung im Gespräch. Ein ausführliches schriftliches Gutachten oder die Umsetzung steuerlicher Maßnahmen erfordert einen gesonderten Auftrag.
Wird die Erstberatungsgebühr später angerechnet?
Nach § 21 Abs. 1 Satz 3 StBVV ist die Beratungsgebühr auf die Vergütung für eine spätere Tätigkeit anzurechnen, soweit diese mit der erteilten Beratung oder Auskunft zusammenhängt.
Jetzt steuerliche Erstberatung anfragen
Schildern Sie mir Ihre steuerliche Frage. Ich prüfe, ob eine Erstberatung für Ihr Anliegen geeignet ist, und wir vereinbaren das weitere Vorgehen.
Unverbindliche Anfrage per E-Mail senden
Kontakt: steuerberatung@steuerschroeder.de
Bitte zunächst keine sensiblen Steuerunterlagen übersenden.
Vergütung und Rechtsgrundlagen
Das Festpreisangebot wird vor Beauftragung in einer Vergütungsvereinbarung in Textform festgehalten (§ 4 StBVV). Für das erste Beratungsgespräch eines Verbrauchers sieht § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV grundsätzlich eine Höchstgebühr von 190 € vor; zusätzlich können Auslagen und Umsatzsteuer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften anfallen.
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Die entsprechenden Vertragsinformationen werden im Rahmen der Beauftragung bereitgestellt.
Rechtsstand: 18.10.2026. Rechtsquellen: § 4 StBVV , § 21 StBVV , § 16 StBVV , § 15 StBVV , § 12 UStG , § 312g BGB .
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.