Warum eine Limited (Ltd) in Hong Kong gründen?
Zunächst drängt sich die Frage auf "Warum ausgerechnet
Hong Kong eine Limited (Ltd) gründen?". Die Gründe sind leicht zu verstehen:
Hong Kongs Rolle als "Tor zu China" wie seine, im Vergleich zu den meisten
Industrieländern geradezu paradiesisch anmutenden
Steuern in Hong Kong (max. Steuersatz 17.5 % auf Firmengewinne; außerhalb Hong Kong Erwirtschaftetes bleibt steuerfrei), sind hier
sicher Hauptanziehungspunkte. Hinzu kommt eine Infrastruktur, welche die meisten anderen Weltstädte in den Schatten stellt, so effiziente wie
unbestechliches Justiz und Verwaltung sowie
ein Finanzzentrum (das 4.größte der Welt nach New York, London und Tokio!), bei dem der Kunde unter über 300 hier vertretenen Banken aus aller Welt wählen kann.
Hong Kong ist ideal für Geschäfte in und mit China, denn es verfügt im Gegensatz zu China über ein
international anerkanntes Rechtssystem und eine
geringe Steuerbelastung.
Somit ist Hong Kong der ideale Ausgangspunkt, um in China Geschäfte zu machen. Dort können Sie lohnintensive Arbeiten sehr günstig erstellen lassen. Das Motto
heißt: "Nicht produzieren, sondern produzieren lassen". Damit umgehen Sie Qualitätsprobleme. Wir haben gute Kontakte zu Wirtschaftsprüfern und deutschsprachigen
Steuerberatern in
Hong Kong und China und sprechen darüber hinaus chinesisch. Eine umfangreiche Unterstützung durch unser professionelles und erfahrenes Team können wir Ihnen damit
garantieren. Die Kosten für die Gründung
und Führung einer Limited in Hong Kong sind mit den Kosten für
die Gründung einer GmbH in Deutschland vergleichbar.
Hier finden Sie wichtige Information, wenn Sie in
Hong Kong eine Limited (Ltd) gründen...
Firmengründungen einer Limited
(Ltd) in Hong Kong
Die
Private Limited Company (Ltd), also die nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, ist die
populärste
Gesellschaftsform in Hong Kong und wird fast ausnahmslos auch von all den hier angesiedelten ausländischen Firmen gewählt, von denen es (bei knapp 7 Mio. Einwohnern) in dieser
Stadt über 800,000 gibt. Ihre Neugründung erfordert ca. vier bis sechs Wochen. Oft nur ein bis zwei Tage dauert es, wenn (vielfach bereits ein Jahr oder länger "auf Vorrat"
gehaltene) bestehende Firmenmäntel übernommen werden. Gefällt der Name der "fertig von der Stange" gekauften Firma nicht, ist dessen Änderung innerhalb von Tagen
möglich.
Gesetzliche
Mindestanforderungen
einer Limited (Ltd) in Hong Kong:
-
Stammkapital i. H. v.
Hong Kong Dollars 2,- (ca. 0.20 Euro). Die Haftung der Gesellschafter ist auf die
Höhe des Stammkapitals beschränkt. Das Stammkapital, der Firmensitz, die o. g. Personen, sowie die Satzung sind im Handelsregister
Hong Kongs vermerkt, das
von jedermann eingesehen werden kann. Für die jährlich zu erstellende (und zu testierende) Bilanz sowie Gewinn- & Verlustrechnung der Firma besteht dagegen keine
Publizierungspflicht.
-
Zwei Aktionäre
-
zwei Direktoren: Die Aktionäre und Direktoren können identisch sein (sind es bei kleinen Gesellschaften auch oft) und dürfen sowohl juristische als auch
natürliche Personen sein, die nicht in Hong
Kong ansässig sein müssen.
-
Ein Company Secretary (Schriftführer). Er muss in
Hong Kong ansässig sein und ist u. a. für die Berichterstattung
(z.B. Neuernennung von Direktoren usw.) an das Handelsregister zuständig.
-
Ein Firmensitz in Hong Kong.
-
Eine Firmensatzung, die meist sehr weit gefasst ist und die Befugnisse der Direktoren sowie den Geschäftszweck der Gesellschaft regelt. Geschäftsgegenstand
können Herstellung und Vertrieb, Handel (lokal oder im Import/Export) sowie die diversesten Dienstleistungen sein. Besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen (ähnlich wie in
Deutschland) lediglich in einigen Bereichen wie z. B. bei Banken, Börse, Finanzen und Versicherungen.
Top Hong Kong Ltd
Der Steuersatz
in Hong Kong beträgt 17,5 %. In der Praxis ist er jedoch oft erheblich niedriger, da
jegliche Zinserträge aus Bankguthaben sowie im Ausland oder in der Volksrepublik China erwirtschaftete Gewinne in
Hong Kong steuerfrei sind. Überdies sind die Regelungen für die
steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Kosten sehr großzügig. Allein hierdurch schon fällt das Fehlen eines
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen
Hong Kong und
Deutschland nach unserer Erfahrung in der Praxis meist nicht ins Gewicht. Umsatz- oder Mehrwertsteuern gibt es in
Hong Kong nicht. Importzölle fallen im
wesentlichen nur auf Spirituosen, Tabakwaren,
Benzin und Diesel sowie Kraftfahrzeuge an.
Das Rechtssystem
in Hong Kong ist nicht nur in den für das Firmen- und Geschäftswesen maßgeblichen Bereichen
weiterhin stark britisch geprägt. Daher ist die
Limited in Hong Kong der englischen
Limited
sedhr ähnlich. Die Beijinger Regierung vermeidet jeden Anschein eines Hineinregierens in
Hong Kongs innere Angelegenheiten. Dies liegt in Ihrem Versprechen
begründet, bis zum Jahre 2047 "ein Land, zwei Systeme" beizubehalten. Daran dürfte sich in absehbarer Zeit auch so schnell nichts ändern.
Englisch ist hier auch heute noch
gängige Gerichtssprache. Selbst Delinquenten, die nur Chinesisch verstehen, müssen damit rechnen, dass ihr Fall dann - unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers - weiterverhandelt
wird.
Ausländische Investoren schätzen diese -in der Volksrepublik selbst noch nicht verbreitete-
Rechtssicherheit derart, dass sie Kooperations- und Investitionsverträge mit
rotchinesischen Partnern gern in Hong Kong und unter Verwendung einer hiesigen Firma schließen. Richtig gemacht, verhelfen derlei Konstruktionen dann auch dem chinesischen Partner zum
legalen Genuss von Steuer- und Investitionsvergünstigungen in China, wie sie die Volksrepublik ihren Landeskindern sonst nicht gewährt.
Bestechlichkeit ist bei Hong Konger Beamten zumindest nicht häufiger anzutreffen, als in Deutschland auch, wird aber weit drakonischer geahndet. Eine, mit sehr weitgehenden Vollmachten
ausgestattete und vom hiesigen Verwaltungsapparat unabhängige Anti-Korruptionspolizei, die ihre segensreiche Tätigkeit mit Vorliebe auch auf käufliche Elemente in der
Privatwirtschaft ausdehnt, ist zu Recht gefürchtet.
Top Hong Kong Ltd
Gründungs- und Verwaltungskosten: Für die Gründung oder den Kauf des Mantels einer
Limited in Hong Kong mit bis zu HK$ 10,000.- (ca.
1,000.- Euro) Stammkapital, berechnen wir einmalig US$ 1,000.-. Schließlich kann das Haftkapital von jedermann im Handelsregister eingesehen werden und die Mindestsumme von HK$ 2.- oder
rd. 0,2 Euro erscheint in der Praxis dann oft allzu dürftig.
Sofern der Käufer als Firmeninhaber, Geschäftsführer usw. selbst nicht in Erscheinung treten will, können treuhänderisch die zwei Aktionäre und
Direktoren, den Company Secretary (Schriftführer) sowie den
Firmensitz in
Hong Kong gestellt werden. Sofern sonst für uns nichts zu tun ist, wird hierfür jährlich US$ 3,000.-
berechnet.
Möchte der Käufer, dass wir die Hong Kong Limited auch aktiv verwalten, das heißt nach seinen Weisungen -Geschäfte abwickeln, Bankkonten bewegen, Rechnungen
versenden usw., so richten sich die Gebühren hierfür nach dem erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand (ab US$ 1,500.- monatlich).
Von unseren Auftraggebern stets zu ersetzen sind Fremdkosten für Porto, Telefon und Fax, das gesetzlich vorgeschriebene Bilanztestat durch einen hier zugelassenen
Wirtschaftsprüfer (ab ca. 600.- Euro) usw. Da aber auch die
Kommunikationskosten in
Hong Kong erheblich niedriger sind als in Deutschland, ist dies für so gut wie nie ein Thema.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Gründung
einer
Limited (Ltd) in Hong Kong
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
E-Mail:
Hong-Kong-Ltd@SteuerSchroeder.de
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