Änderung beim Kindergeld beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld „regelmäßig zeitnah“ gestellt würden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“ gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung, durch die Herstellung von mehr Transparenz durch Anzeigepflichten von Unternehmen und Finanzinstituten über bestimmte Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen werde das Entdeckungsrisiko erhöht. Er wies auch auf die Bedeutung eines weiteren Änderungsantrages hin, der ebenfalls von der Koalition in das Gesetz eingefügt wurde. Danach müssen bei Kreditkonten, bei denen der Kredit der Finanzierung privater Konsumausgaben dient, keine steuerliche Identifikationsnummern mehr erhoben werden. Dies gilt aber nur für Kreditrahmen bis 12.000 Euro. Insgesamt habe man ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht, so der Sprecher der Unionsfraktion. Von der SPD-Fraktion wurde das Gesetz ebenfalls gewürdigt. Man sei „einen guten Schritt weitergekommen“, hieß es mit Blick auf die neuen Meldepflichten. Der Sprecher der SPD-Fraktion ging auf die seit langem nicht mehr angehobenen Pauschbeträge für Behinderte ein. Dazu solle die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten.

Die Fraktion die Linke erkannte „eher halbherzige Maßnahmen“ als eine wirksame Bekämpfung der Steuerumgehung. Die Bußgeldbeträge seien zu niedrig. Und es sei falsch, das Gesetz auf Briefkastenfirmen außerhalb der EU zu beschränken. Dies wurde auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert. Damit würden Briefkastenfirmen in Malta oder Zypern nicht erfasst.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die mit dem Gesetzesbeschluss vorgenommene Abschaffung des bisher in Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO) geregelten steuerlichen Bankgeheimnisses. Wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, werde damit den Finanzbehörden ermöglicht, in Zukunft ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten, „um Informationen über deren Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu Dritten erlangen zu können. Die Aufhebung des Paragraf 30a AO habe nicht zugleich den „gläsernen Bürger“ zur Folge, versichert die Regierung. Es würden nur bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufgehoben, „neue Ermittlungsbefugnisse werden dadurch aber nicht geschaffen“.

Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2877), die sich für die Schaffung einer Bundessteuerverwaltung ausgesprochen hatte. Das Nebeneinander von 16 Steuerverwaltungen der Länder habe sich nicht bewährt, hatten die Abgeordneten argumentiert.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 270/2017