BMJ, Pressemitteilung vom 11.12.2024
Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für ein neues Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 beschlossen. Ziel ist es, die Vergütungen und Gebühren im Justizwesen an die gestiegenen Kosten und die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Die Anpassungen betreffen Rechtsanwälte, Sachverständige, Sprachmittler, Gerichtsvollzieher und Verfahrensbeistände.
Hintergrund
Seit Anfang 2021 wurden die Gebühren für Rechtsanwälte nicht erhöht, was angesichts steigender Personal- und Sachkosten in Kanzleien zu einer wirtschaftlichen Belastung geführt hat. Auch die Honorarsätze für Sachverständige, Sprachmittler und Gerichtsvollzieher sowie die Pauschalvergütungen für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren sind veraltet und entsprechen nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing betonte die Notwendigkeit dieser Reform:
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte leisten einen wesentlichen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht. Um ihre wichtige Tätigkeit ausüben zu können, müssen sie angemessen vergütet werden. Die geltenden Gebührensätze stellen dies nicht mehr sicher. Sie müssen an die Preisentwicklung der letzten Jahre angepasst werden. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren wollen wir die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.“
Kernpunkte der Reform
Die Formulierungshilfe sieht unter anderem folgende Anpassungen vor:
- Rechtsanwaltsvergütung:
- Betragsrahmen- und Festgebühren sollen um 9 Prozent steigen.
- Wertgebühren werden um 6 Prozent erhöht.
- Die strukturellen Verbesserungen sollen die wirtschaftliche Grundlage der Anwaltschaft stärken.
- Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler:
- Die Vergütungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) werden um 9 Prozent angehoben.
- Gerichtsgebühren:
- Anpassung der Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG):
- Fest-, Mindest- und Höchstgebühren steigen um 9 Prozent.
- Wertgebühren werden um 6 Prozent erhöht.
- Gleiches gilt für die Gebühren nach der Gebührentabelle A des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
- Anpassung der Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG):
- Gerichtsvollziehergebühren:
- Erhöhung der Gebühren um 9 Prozent.
- Vergütung von Verfahrensbeiständen:
- Anhebung der Pauschalvergütung für Verfahrensbeistände.
- Einführung einer Geschwisterpauschale, die Synergieeffekte bei der Betreuung mehrerer Kinder in einem Haushalt berücksichtigt.
- Erstattung von Auslagen für die Hinzuziehung von Dolmetschern.
- Entschädigung für Telekommunikationsüberwachung:
- Anpassung an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und gestiegenen Kosten.
Nächste Schritte
Die Formulierungshilfe wird nun den Koalitionsfraktionen zur Verfügung gestellt, damit der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden kann. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes vor der kommenden Bundestagswahl, um die notwendigen Anpassungen zeitnah umzusetzen.
Fazit
Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Anwaltschaft, Sachverständige, Sprachmittler und Verfahrensbeistände verbessert werden. Die geplanten Anpassungen würden nicht nur den gestiegenen Kosten gerecht, sondern auch die Funktionsfähigkeit der Justiz langfristig sichern. Betroffene Berufsgruppen sollten sich bereits jetzt auf die Neuerungen vorbereiten.