Erbschaftsteuer: Reform darf Unternehmen nicht über Gebühr belasten

Bundestag und Bundesrat beraten am 25.09.2015 über Gesetzentwurf

Der Bund der Steuerzahler macht sich für ein unbürokratisches Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz stark. Deshalb fordert der BdSt Bundestag und Bundesrat auf, sehr genau auf die Belange der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer zu achten. Am 25.09.2015 werden sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen. Der BdSt kritisiert, dass vor allem die Interessen der kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Nicht akzeptabel ist der bisherige Vorschlag zur Lohnsummenaufzeichnung. Denn für zahlreiche kleine Unternehmen bedeutet das einen erheblich höheren Aufwand: In vielen Fällen muss die Lohnsumme der Beschäftigten künftig über mehrere Jahre überwacht werden. Das widerspricht aber dem Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums nach einem Bürokratie-Abbau. Deshalb fordert der BdSt den Gesetzgeber auf, Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmern von der Lohnsummenaufzeichnung zu befreien. Der Gesetzentwurf sieht bisher nur eine Freistellung bei Betrieben mit drei Beschäftigten vor. Bisher galt eine Freigrenze von 20 Mitarbeitern.

Der Gesetzgeber muss sich auch mit Fragen des Bewertungsrechts auseinandersetzen. Oft werden Unternehmen deutlich über ihrem Wert erfasst. Damit droht eine hohe Belastung durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die den tatsächlichen Wertverhältnissen des Unternehmens gar nicht Rechnung trägt. Hier müssen Bundestag und Bundesrat Abhilfe schaffen!

Zum Hintergrund
Eine Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 notwendig. Das Gericht hatte die Verschonung von Betriebsvermögen grundsätzlich für verfassungsgemäß erachtet, aber die Voraussetzungen für die Verschonungsregeln in Teilen als zu weitgehend beurteilt. Mit dem Gesetzentwurf soll das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2016 die für verfassungswidrig erkannten Regelungen nachzubessern. Rund 27.000 Unternehmen werden jedes Jahr an die nächste Generation übertragen. Betroffen sind 400.000 Arbeitsplätze.

Quelle: BdSt