Geldschenkung zum Erwerb von Betriebsvermögen: Wann gilt die Steuervergünstigung?

Geldschenkung zum Erwerb von Betriebsvermögen: Wann gilt die Steuervergünstigung?

Wird ein hoher Geldbetrag verschenkt, kann dies schenkungsteuerpflichtig sein. Wenn das Geld jedoch zum Erwerb eines konkreten Gegenstands des Betriebsvermögens des Schenkers verwendet wird, gibt es eine Steuervergünstigung. Diese gilt jedoch nicht, wenn Betriebsvermögen eines Dritten erworben wird.

Hintergrund

Sohn S bekam von seinem Vater V und seiner Mutter M einen Geldbetrag geschenkt. Diesen sollte er für die Ersteigerung eines Reiterhofs eines Dritten verwenden. Die für diese Schenkung beantragte Steuervergünstigung gewährte das Finanzamt nicht.

Entscheidung

Auch das Finanzgericht ist der Auffassung, dass die Zuwendung des Geldbetrags nicht steuerbegünstigt ist. Wird der Geldbetrag zum Erwerb von Betriebsvermögen eines Dritten zugewendet, gilt die Steuerbegünstigung nicht. Der Gesetzgeber wollte nämlich nur einen Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begünstigen.

Etwas anderes kann nur gelten, wenn es sich um eine mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen handelt, der Geldbetrag also ausschließlich zum Erwerb eines konkreten Gegenstands des Betriebsvermögens verwendet wird. Dabei muss es sich aber um einen Vermögensgegenstand handeln, der bereits zum Betriebsvermögen des Schenkers gehört.