Haben Sie schon geprüft, ob Sie Ihre Steuererklärungen elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln müssen?

Mit dem Veranlagungszeitraum 2011 wurde eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen eingeführt.

Die elektronische Übermittlungspflicht gilt für die…

  • Einkommensteuererklärung Wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen
  • Umsatzsteuererklärung In jedem Fall
  • Gewerbesteuererklärung In jedem Fall
  • Körperschaftsteuererklärung In jedem Fall
  • Feststellungserklärung In jedem Fall (Technische Beschränkung: Übermittlung bis zu 10 Beteiligte möglich(Erweiterung in 2014 auf 50)
  • Anlage EÜR In jedem Fall

Gewinneinkünfte = Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit Gilt bei Arbeitnehmer/innen grundsätzlich nur, wenn die Gewinneinkünfte mehr als 410 € betragen

Beachten Sie bitte:

Sind Sie zur elektronischen Abgabe verpflichtet, gelten in Papierform eingereichte Steuererklärungen als „nicht abgegeben“.

Elektronische Steuererklärung (ELSTER):

Im Internet bietet Ihnen die Steuerverwaltung ein kostenloses Angebot für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen an.

Informationen hierzu stehen Ihnen unter www.elster.de zur Verfügung.