Mit dem Veranlagungszeitraum 2011 wurde eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen eingeführt.
Die elektronische Übermittlungspflicht gilt für die…
- Einkommensteuererklärung Wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen
- Umsatzsteuererklärung In jedem Fall
- Gewerbesteuererklärung In jedem Fall
- Körperschaftsteuererklärung In jedem Fall
- Feststellungserklärung In jedem Fall (Technische Beschränkung: Übermittlung bis zu 10 Beteiligte möglich(Erweiterung in 2014 auf 50)
- Anlage EÜR In jedem Fall
Gewinneinkünfte = Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit Gilt bei Arbeitnehmer/innen grundsätzlich nur, wenn die Gewinneinkünfte mehr als 410 € betragen
Beachten Sie bitte:
Sind Sie zur elektronischen Abgabe verpflichtet, gelten in Papierform eingereichte Steuererklärungen als „nicht abgegeben“.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER):
Im Internet bietet Ihnen die Steuerverwaltung ein kostenloses Angebot für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen an.
Informationen hierzu stehen Ihnen unter www.elster.de zur Verfügung.