Können minderjährige Kinder Mitunternehmer sein?

Können minderjährige Kinder Mitunternehmer sein?

Verträge unter nahen Angehörigen sind möglich, für die steuerliche Anerkennung sind jedoch bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Das gilt auch, wenn die Eltern ihre minderjährigen Kinder zu Mitunternehmern machen.

Hintergrund

Die Mutter war an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Diese betrieb eine Windkraftanlage. Im Jahr 2003 räumte die Mutter ihren 3 minderjährigen Kindern unentgeltlich eine Unterbeteiligung ein. Dadurch waren die Kinder zu gleichen Teil an dem durch ihre Mutter anteilig erzielten Betriebsergebnis der Windkraft-GbR beteiligt. Sie durften über ihre Gewinne frei verfügen, hatten Einsichtsrecht in den Jahresabschluss der Firma und ihnen stand ein Abfindungsguthaben bei Beendigung der Unterbeteiligung in Höhe des anteiligen Buchwerts zzgl. der anteiligen stillen Reserven zu. Mit Ablauf des 31.12.2012, und damit bevor die Kinder volljährig wurden, endete die Unterbeteiligung automatisch. Deshalb erkannte das Finanzamt die Mitunternehmerstellung der Kinder nicht an.

Entscheidung

Die Klage der Mutter hatte keinen Erfolg, das Gericht wies die Klage als unbegründet ab. Einkommensteuerlich können Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen grundsätzlich anerkannt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie rechtswirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem unter fremden Dritten üblichen entsprechen und die Verträge auch vollzogen werden.

Im vorliegenden Fall konnte eine Mitunternehmerstellung der Kinder nicht anerkannt werden. Ihre Gesellschafterstellung war von vornherein nur befristet. Zudem war sie auf die Zeit angelegt, in der die Kinder voraussichtlich unterhaltsbedürftig sind. Darüber hinaus wurde der Unterbeteiligungsvertrag nicht vollständig vollzogen, denn bei Beendigung wurde keine Auseinandersetzungsbilanz aufgestellt. Ein fremder Dritte hätte jedoch darauf bestanden, um etwaige stille Reserven zu ermitteln. Dass die Beteiligten so handelten, als seien keine stillen Reserven in der Beteiligung vorhanden, deutet auf eine fehlende Fremdüblichkeit hin.