Steuerabkommen mit Israel

Deutschland und Israel wollen ihre Wirtschaftsbeziehungen fördern und vertiefen und steuerliche Hemmnisse abbauen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. August 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und vom Vermögen (18/5578) vorgelegt. Doppelbesteuerungen würden bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, heißt es.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.07.2015 hib-Nr. 380/2015