Übertragung von GmbH-Anteilen: Teures Geschenk oder verdecktes Rechtsgeschäft?

Übertragung von GmbH-Anteilen: Teures Geschenk oder verdecktes Rechtsgeschäft?

Hohe ursprüngliche Anschaffungskosten sprechen dagegen, dass unter fremden Dritten GmbH-Anteile unentgeltlich übertragen werden. Ein entgeltliches Geschäft kann mit einem Schenkungsvertrag nicht verdeckt werden.

Hintergrund

K hatte Anteile an der A-GmbH von A geschenkt bekommen. Diese Anteile hatte A damals für über 11 Mio. EUR erworben. K verkaufte die Anteile an die W-GmbH, die neu gegründet worden war, für nur 30.000 EUR. Die Differenz zwischen den ursprünglichen Anschaffungskosten des A und dem erzielten Verkaufserlös erklärte K als Veräußerungsverlust. Diesen erkannte das Finanzamt jedoch nicht an. Denn wirtschaftlich betrachtet liegt keine Schenkung, sondern eine entgeltliche Übertragung vor, da K als Gegenleistung seine Mitarbeit in der A-GmbH erbringen sollte.

Entscheidung

Auch das Finanzgericht verneinte eine unentgeltliche Übertragung der GmbH-Anteile an den K. Mit dem Schenkungsvertrag sollte vielmehr eine entgeltliche Übertragung der GmbH-Anteile verdeckt werden. Denn eine unentgeltliche Zuwendung von GmbH-Anteilen, für die einmal Anschaffungskosten in Millionenhöhe entstanden waren, ist äußerst ungewöhnlich, zumal im vorliegenden Fall die beteiligten Personen einander nicht nahestanden. Für ein solches Handeln sind keine nachvollziehbaren Gründe zu erkennen.

Deshalb sind nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist vielmehr der gemeine Wert der übertragenen GmbH-Anteile anzusetzen, der 4.009 EUR betrug. Daraus ergibt sich als weitere Rechtsfolge, dass K die Zuwendung der GmbH-Anteile als Einkünfte aus sonstigen Leistungen versteuern muss.