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Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Finanzierungsplan

Autorin: Gabriele Thombansen
Information

Ein Finanzierungsplan besteht aus dem Kapitalbedarfsplan und der Liquiditätsplan.

Nach Fertigstellung des Kapitalbedarfsplans und somit der Ermittlung des Kapitalbedarfs ergibt sich die Frage nach der Finanzierung, d.h. nach Geldquellen für Ihre Existenzgründung (Formen der Existenzgründung).

Für die Sicherung der Unternehmensliquidität stehen Ihnen zwei Optionen für den Kapitalfluss zur Verfügung:

  • Eigenkapital und/oder

  • Fremdkapital (Bankkredite, öffentliche Förderkredite).

Analog ist hier auch von Außen- oder Innenfinanzierung die Rede. Es gibt eine Reihe von Interessenten, die wissen möchten, woher die Finanzmittel für Ihr Anlage- und Umlaufvermögen stammen. Ein Blick auf die rechte Seite der Bilanz (Aktiv-Seite) weist das Eigen- und Fremdkapital aus. Fremdkapital sind typischerweise Kredite oder Rückstellungen, während Eigenkapital typischerweise Einlagen, Rücklagen, Abschreibungen oder Gewinne darstellen.

Rückstellungen dienen der Finanzierungssicherung am Bilanzstichtag bestehender Verbindlichkeiten, z.B. der Steuerschuld. Die Bildung von Rückstellungen ist gesetzlich geregelt. Aufgrund des zu erwartenden Abflusses handelt es sich um Fremdkapital.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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