Rentenlexikon

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Äquivalenzrentner und Äquivalenzbeitragszahler


Der Nachhaltigkeitsfaktor als Bestandteil der Rentenanpassungsformel besteht aus der Veränderung des Rentnerquotienten (RQ), d. h. des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern. Um Verzerrungen aufgrund geringfügiger Beitragszahlungen bzw. Rentenleistungen zu vermeiden, wird die Anzahl der Rentner in "Äquivalenzrentner" umgerechnet. Die Anzahl der "Äquivalenzrentner" ergibt sich aus der Division des Gesamtrentenvolumens durch die Standardrente. Auf Seiten der Beitragszahler wird in analoger Weise die Anzahl der "Äquivalenzbeitragszahler" errechnet, indem das Gesamtvolumen der Beiträge aller versicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten sowie der Bezieher von Arbeitslosengeld durch den auf das Durchschnittsentgelt entfallenden Beitrag dividiert wird.


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