Rentenlexikon
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Beitragsgeminderte Zeiten
Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind. Maßgebend hierfür ist die Überlegung, dass ein Zusammentreffen von Tatbeständen, die zur Anerkennung beitragsfreier Zeit führen (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung), in aller Regel den Umfang der daneben noch möglichen Erwerbstätigkeit einschränkt und dem zufolge nur eine "geminderte" Beitragszahlung zu erwarten ist. Für beitragsgeminderte Zeiten werden die Anwartschaften zunächst aus den gezahlten Beiträgen ermittelt. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Zuschlag an Entgeltpunkten zu ermitteln ist, um sicherzustellen, dass diese Zeiten insgesamt den Wert erhalten, den sie als beitragsfreie Zeiten erhalten würden. Für die Wartezeit zählen beitragsgeminderte Zeiten als Beitragszeiten.