Bundesrat gibt Weg für die Aktivrente frei – bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei ab 2026

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetz zur Einführung der sogenannten Aktivrente zugestimmt. Damit ist der Weg für eine zentrale Maßnahme des Rentenpakets der Bundesregierung frei, mit der auf den zunehmenden Fachkräftemangel und die demografischen Herausforderungen reagiert werden soll. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Inhalte und die steuerliche Einordnung der Aktivrente.


1. Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente soll Anreize schaffen, dass Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters (derzeit 67 Jahre) freiwillig weiterarbeiten. Ziel ist es, das Erfahrungs- und Fachwissen älterer Arbeitnehmer länger für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen und zugleich die Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren.

Die Bundesregierung reagiert damit insbesondere auf den Eintritt der sogenannten Babyboomer-Generation in den Ruhestand und den damit verbundenen steigenden Fachkräfte- und Expertisenmangel.


2. Steuerfreier Hinzuverdienst von 2.000 Euro monatlich

Kernpunkt der Neuregelung ist ein steuerfreier Hinzuverdienst bei nichtselbstständiger Arbeit:

  • Rentnerinnen und Rentner können ab 2026
    bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei aus einer abhängigen Beschäftigung erzielen.
  • Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, unterliegen der regulären Besteuerung.
  • Die Steuerfreiheit gilt zusätzlich zur gesetzlichen Rente.

Wichtig: Die Steuerbefreiung betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber führt weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge ab. Nach Auffassung der Bundesregierung trägt dies zur finanziellen Stabilisierung der Sozialversicherungen sowie zur Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei.


3. Für welche Tätigkeiten gilt die Aktivrente – und für welche nicht?

Die Aktivrente gilt nur für nichtselbstständige Arbeit nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters.

Nicht erfasst sind:

  • Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Die Gesetzesbegründung führt hierzu aus, dass in diesen Bereichen bereits steuerliche Vergünstigungen bestehen bzw. kein zusätzlicher Anreiz zur Weiterarbeit erforderlich sei.

Für die Praxis bedeutet das:
Der steuerfreie Betrag von 2.000 Euro monatlich ist kein allgemeiner Freibetrag für alle Einkunftsarten, sondern gezielt auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Rentenalter zugeschnitten.


4. Arbeitsmarktpolitischer Hintergrund: Babyboomer und Fachkräftemangel

Nach Einschätzung der Bundesregierung verschärfen die demografische Entwicklung und der Renteneintritt der Babyboomer den Fachkräfte- und Wissensmangel erheblich. Die Aktivrente soll hier gegensteuern, indem sie finanzielle Anreize für eine Weiterbeschäftigung schafft.

Berechnungen zufolge könnten durch die Aktivrente rund 168.000 Rentnerinnen und Rentner dem Arbeitsmarkt länger erhalten bleiben. Dies soll insbesondere in wissensintensiven Bereichen und Engpassberufen Wirkung entfalten.


5. Inkrafttreten und zeitliche Einordnung

Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden.
Die Aktivrente tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt können entsprechende Beschäftigungsverhältnisse steuerlich von der Neuregelung profitieren.


6. Praxishinweise für Rentner und Arbeitgeber

Für die praktische Umsetzung sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • Regelrenteneintrittsalter erreicht?
    Die Steuerfreiheit gilt erst nach Erreichen des gesetzlichen Regelalters, nicht bei vorgezogener Altersrente.
  • Abgrenzung der Einkünfte:
    Nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind begünstigt.
  • Lohnabrechnung anpassen:
    Arbeitgeber müssen den steuerfreien Betrag korrekt berücksichtigen, Sozialversicherungsbeiträge jedoch weiterhin abführen.
  • Zusammenspiel mit der Einkommensteuererklärung:
    Übersteigende Arbeitslöhne sowie weitere Einkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge) bleiben steuerpflichtig und wirken sich auf den Steuersatz aus.

Fazit

Mit der Aktivrente setzt der Gesetzgeber ab 2026 einen klaren steuerlichen Anreiz für Weiterarbeit im Rentenalter. Der monatlich steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro kann für viele Rentnerinnen und Rentner attraktiv sein – insbesondere bei Teilzeit- oder projektbezogenen Tätigkeiten.

Gleichzeitig bleibt die Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten sowie die korrekte lohnsteuerliche Umsetzung entscheidend.

Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob und wie die Aktivrente in Ihrer individuellen Situation optimal genutzt werden kann – sowohl aus Sicht der Rentner als auch aus Arbeitgebersicht.