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Hinzuverdienstgrenzen


Die Altersrenten und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen den Ersatz für ausgefallene Verdienste dar. Wird neben diesen Renten zusätzliches Erwerbseinkommen bezogen, so bestehen für diese Renten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Für diejenigen, die vor 1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Für diejenigen, die nach 1947 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang stufenweise bis auf das 67. Lebensjahr angehoben. Als Hinzuverdienst werden bis zum Erreichen der jeweiligenRegelaltersgrenze Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen berücksichtigt. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden zusätzlich bestimmte Entgeltersatzleistungen als Hinzuverdienst berücksichtigt.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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