Rentenlexikon
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Mindestrente/Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt
Allgemeine Mindestrenten gibt es im leistungsbezogenen Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Als Mindestsicherungselement gibt es die sogenannten Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt. Bei besonders niedrigen Verdiensten werden danach bei der Rentenberechnung für Pflichtbeitragszeiten vor 1992 zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben, wenn mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind. Hierbei zählen auch die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege mit. Die Höherwertung ist auf 75 Prozent des Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung begrenzt.