AIFM-Umsetzungsgesetz

AIFM-Umsetzungsgesetz

Kernaussage
Am 23.12.2013 wurde das AIFM-Umsetzungsgesetz (auch AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hierdurch wurden das Investmentsteuergesetz und verschiedene andere Steuergesetze geändert.

Gesetzeszweck
Das AIFM-Umsetzungsgesetz dient zum einen der Anpassung diverser steuerrechtlicher Regelungen – insbesondere des Investmentsteuerrechts – und außersteuerrechtlicher Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch. Zum anderen wird mit einer Ergänzung des Investmentsteuergesetzes die Einführung eines Pension-Asset-Pooling-Vehikels in Deutschland ermöglicht. Zudem werden in diesem Gesetz verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Investmentsteuerrechts beseitigt.

Einzelne wichtige Änderungen
Aus steuerlicher Sicht sind insbesondere die veränderten bilanziellen Regelungen bei der Übertragung von Pensionsverpflichtungen von Bedeutung. So soll nun unterbunden werden, dass unterbewerte Pensionsverpflichtungen durch einen entgeltlichen Schuldbeitritt innerhalb von Konzernen gehoben werden und damit Abzugspotential generiert wird („Hebung stiller Lasten“). Daneben wurde das sogenannte „Goldfinger-Modell“ durch Änderungen beim Progressionsvorbehalt ausgebremst. Beim Goldfinger-Modell gründet der Steuergestalter eine Personengesellschaft im Ausland. Die ausländische Gesellschaft soll mit Gold handeln und gewerblich tätig sein. Zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat muss ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, so dass das Besteuerungsrecht der Einkünfte dem ausländischen Staat zugerechnet wird. In der Folge werden die ausländischen Einkünfte nicht in Deutschland versteuert. Sie wirken sich aber auf den deutschen Steuersatz aus (Progressionsvorbehalt). Dabei erhöhen ausländische Gewinne den Steuersatz. Ausländische Verluste senken ihn (negativer Progressionsvorbehalt). Ein hoher ausländischer Verlust kann den Steuersatz auf 0 %drücken, so dass die übrigen Einkünfte in Deutschland unversteuert bleiben. Ein hoher ausländischer Gewinn erhöht den Steuersatz aber auf maximal 45 %. Ist der eigene Steuersatz sehr hoch, wirkt sich eine weitere Steuersatzerhöhung kaum aus. Genau diesen Effekt nutzt das Goldfinger-Modell: Im ersten Jahr sorgt ein hoher ausländischer Verlust dafür, dass die deutschen Einkünfte nicht versteuert werden. Im nächsten Jahr verpufft der steuerlich nachteilige Effekt der hohen ausländischen Einkünfte.