Anwendungsschreiben zum Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Das BMF-Schreiben zum Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 regelt Einzelheiten zur dauerhaften Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Das aktuelle Schreiben ersetzt das bisher in der Entwurfsfassung mit Stand 11.10.2012 veröffentlichte Schreiben zum „Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“.

Das BMF-Schreiben hat folgenden Inhalt:

  1. Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
  2. Bildung und Inhalt der ELStAM
    1. ELStAM-Verfahren ab 2013
    2. Lohnsteuerabzugsmerkmale
    3. Bildung und Änderung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale
    4. Zuständigkeit
    5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten/Lebenspartnern
    6. Berücksichtigung von Kindern
  3. Durchführung des Lohnsteuerabzugs
    1. Elektronisches Verfahren
    2. Arbeitgeberpflichten
    3. Arbeitgeberwechsel
    4. Weiteres Dienstverhältnis
    5. Pflichten des Arbeitnehmers
    6. Rechte des Arbeitnehmers
    7. Im Inland nicht meldepflichtige Arbeitnehmer
    8. Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne ELStAM
    9. ELStAM bei verschiedenen Lohnarten
    10. Schutzvorschriften für die (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale
  4. Verfahrensrecht
  5. Härtefallregelung
  6. Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)
  7. Lohnsteuerermäßigungsverfahren ab 2013
  8. Sonstiges

Das Anwendungsschreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2363 / 13 / 10003 vom 07.08.2013