BdSt verhindert Bürokratie bei Unternehmen – Ausweitung der Künstlersozialabgabeprüfung gestoppt

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, die Betriebsprüfung der Künstlersozialabgabepflicht bei Unternehmen nun doch nicht auszuweiten. Die neue gesetzliche Regelung sah vor, die bislang stichprobenartige Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Unternehmen künftig lückenlos durchzuführen. Diese Regelung hätte Wirtschaft und Verwaltung zusätzlich mit 50 Mio. Euro belastet. Der Bund der Steuerzahler hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert und sich bei den politischen Entscheidungsträgern offensiv gegen die Neuregelung eingesetzt.

„Wir freuen uns, dass mit dieser Entscheidung eine Forderung des Bundes der Steuerzahler umgesetzt wurde und eine zusätzliche Kostenbelastung der Unternehmen verhindert werden konnte“, äußerte sich BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Dies ist ein positives Signal an die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land! Nun geht es darum, die bürokratische Künstlersozialversicherung grundsätzlich auf neue Füße zu stellen.“

Denn auch ohne Ausweitung der Betriebsprüfung belastet die Erhebung der Künstlersozialabgabe die Unternehmen unnötig mit Bürokratie. Grundsätzlich ist die Ermittlung der Abgabenlast zu kompliziert, intransparent und neigt zu Ungerechtigkeiten. Ein aktuelles Gutachten des renommierten Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt, das im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstellt wurde, stuft die Künstlersozialabgabe zudem als verfassungswidrig ein. „Die Abschaffung der derzeitigen Abgabe wäre ein relevanter Beitrag zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmer von unnötigen Bürokratiekosten“, meint BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Nach Ansicht des BdSt sollte die Künstlersozialversicherung durch andere, effizientere Mittel als die Künstlersozialabgabe finanziert werden.

Das Gutachten finden Sie auf der Homepage des BdSt.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 07.06.2013