Dirigent und Orchestermanager: In welcher Höhe sind Arbeitszimmerkosten absetzbar?

Dirigent und Orchestermanager: In welcher Höhe sind Arbeitszimmerkosten absetzbar?

Ein Dirigent und Orchestermanager kann die Arbeitszimmerkosten in unbeschränkter Höhe als Werbungskosten geltend machen, da sich der qualitative Schwerpunkt der Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer befindet.

Hintergrund

Ein Dirigent und Orchestermanager machte Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe geltend. Das Finanzamt begrenzte den Kostenabzug jedoch auf 1.250 EUR. Der unbeschränkte Abzug als Werbungskosten ist nur möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen darstellt.

Entscheidung

Das Finanzgericht entschied, dass sich bei einem Dirigenten und Orchestermanager der qualitative Schwerpunkt der Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer befindet. Im häuslichen Arbeitszimmer wurden die Besetzung für die einzelnen Proben und Auftritte und das Material für die beteiligten Musiker zusammengestellt, die Korrespondenz mit den Sponsoren und der an dem Orchesterbetrieb interessierten Öffentlichkeit geführt und die Internetauftritte der Orchester sowie deren CD-Veröffentlichungen entwickelt. Daneben fand dort auch die künstlerische Leitung zu großen Teilen statt. Die vor Ort erbrachten Dirigentenleistungen des Steuerpflichtigen für seinen konkret ausgeübten Beruf als Orchestermanager und Dirigent hielt das Finanzgericht für nicht wesentlich und prägend. Hierfür sprach auch der erhebliche zeitliche Umfang, den die Tätigkeit des Steuerpflichtigen in seinem häuslichen Arbeitszimmer im Vergleich zu den Dirigenteneinsätzen eingenommen hatte.