Einspruch unsauber formuliert – Das hat unangenehme Folgen

In rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Steuerrecht, ist die Präzision der Kommunikation entscheidend. Ein kürzlich ergangenes Urteil unterstreicht die Konsequenzen unsauber formulierter Einsprüche durch Steuerberater. Der Fall betrifft die Ablehnung eines Vorsteuerabzugs aus dem Erwerb einer Photovoltaik-Anlage und die anschließende Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2009.

Sachverhalt

Im Oktober 2009 reichte der Steuerpflichtige eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ein und machte darin den Vorsteuerabzug geltend. Nach einer Umsatzsteuer-Nachschau im Juli 2010 versagte das Finanzamt den Vorsteuerabzug und setzte die Umsatzsteuer-Vorauszahlung entsprechend fest. Die Jahreserklärung für 2009 folgte, und das Finanzamt setzte abweichend die Umsatzsteuer fest, beide Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Im November 2010 beantragte der Steuerpflichtige, vertreten durch eine Steuerberaterin, die Berücksichtigung der Vorsteuern gemäß der Voranmeldung für Oktober 2009. Das Finanzamt lehnte ab. Daraufhin legte die Steuerberaterin im Januar 2011 Einspruch ein, jedoch ausschließlich gegen die Ablehnung der Änderung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Oktober 2009.

Kern des Problems

Der Einspruch wurde sehr spezifisch auf den Ablehnungsbescheid für die Vorauszahlung von Oktober 2009 formuliert und bezog sich nicht auf den Umsatzsteuerjahresbescheid 2009. Dies führte zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten, als das Finanzgericht (FG) den Einspruch auch im Zusammenhang mit dem Jahresbescheid prüfte, was nicht Ziel des Einspruchs war.

Entscheidung des Finanzgerichts

Das FG wies die Klage bezüglich der Umsatzsteuer für 2009 als unbegründet ab, da der Jahressteuerbescheid nicht explizit im Einspruch genannt wurde. Der Steuerpflichtige hatte nur gegen den Ablehnungsbescheid bezüglich der Vorauszahlung Einspruch eingelegt, und dieser konnte rechtlich nicht auf den Jahresbescheid ausgedehnt werden.

Grundsatz der Auslegung von Rechtsbehelfen

Rechtliche Dokumente sollen den tatsächlichen Willen des Erklärenden reflektieren. Wenn ein Einspruch eingelegt wird, geht das Gericht davon aus, dass sich dieser auf den spezifisch benannten Bescheid bezieht. Die Auslegung eines Einspruchs darf nicht über den klaren Wortlaut hinausgehen, um andere Bescheide einzubeziehen, für die sich keine Anhaltspunkte in der Einspruchserklärung finden lassen.

Strenge Anforderungen an Fachkundige

Das Gericht stellte klar, dass von einem fachkundigen Bevollmächtigten erwartet wird, dass die Einspruchsschreiben eindeutig und abschließend formuliert sind. Unpräzise Formulierungen können nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie auch andere, nicht benannte Bescheide umfassen.

Praxistipp

Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit für Steuerberater, Einsprüche sorgfältig und eindeutig zu formulieren. Die Verwendung genauer Bezeichnungen und das explizite Nennen aller relevanten Bescheide ist essentiell, um den gewünschten rechtlichen Erfolg zu erzielen. Im digitalen Zeitalter sollte trotz der Möglichkeit schneller Kommunikation immer das Vier-Augen-Prinzip angewendet werden: Dokumente sollten ruhig formuliert und von einer weiteren Person gegenlesen werden.

Die unsaubere Formulierung der Steuerberaterin hat hier zu einer Abweisung der Klage geführt, die möglicherweise vermieden hätte werden können. Es ist ein lehrreiches Beispiel für die Wichtigkeit der Präzision in allen