Finanzämter beginnen Anfang März 2014 mit der ESt-Veranlagung 2013

Finanzämter beginnen Anfang März 2014 mit der ESt-Veranlagung 2013

Beginn der Einkommensteuer-Veranlagung 2014
Anfang März 2014 starten die Finanzämter wie in den vergangenen Jahren mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2013. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen müssen bis dahin die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Elektronische Abgabe der Steuererklärung
Das Finanzamt empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Der Vorteil des Finanzamts besteht dabei darin, dass es die Daten nicht mehr eingeben muss; dem Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand.

Wegfall der Zusendung der Steuererklärungsvordrucke
Hinzuweisen ist darauf, dass Steuererklärungsvordrucke nicht mehr an die Bürger versendet werden. Wie bisher stehen Vordrucke aber auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Download bereit und können in den Finanzämtern und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In Ausnahmefällen werden die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugesendet (z. B. bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen).

Bearbeitungsdauer
Zwischen 5 Wochen und 6 Monaten liegt die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen in der Regel, je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es auch länger dauern oder auch wesentlich schneller gehen.