Gewerbe-/Grundsteuer – Übersicht über Realsteuer-Hebesätze (DIHK)

Im laufenden Jahr haben von den 684 Gemeinden ab 20.000 Einwohnern 127 ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht. Den Hebesatz für die Grundsteuer B hoben 165 Gemeinden an, den für die Grundsteuer A immerhin noch 107 Gemeinden. Dies geht aus einer aktuellen Erhebung der DIHK zur Entwicklung der Hebesätze hervor. 


Hintergrund: 
Die Entwicklung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer dokumentiert der DIHK alljährlich in einer Erhebung, deren Ergebnisse jetzt vorliegen. Dabei wurden bislang ausschließlich die großen Gemeinden ab 50.000 Einwohnern erfasst (189 Gemeinden). Der DIHK hat die Umfrage 2013 erweitert: Nun werden die aktuellen Realsteuerhebesätze für alle Gemeinden ab 20.000 Einwohnern erhoben und in ihrer Entwicklung analysiert.

Hierzu führt der DIHK weiter aus:

  • „Die Belastung der Unternehmen mit Realsteuern nimmt kontinuierlich zu“, kommentierte Rainer Kambeck, Bereichsleiter Steuern beim DIHK, die Ergebnisse der Umfrage gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.
  • „Ein Sechstel der Unternehmen, die in Gemeinden ab 20.000 Einwohnern tätig sind, sehen sich in diesem Jahr sogar einer doppelten Mehrbelastung bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B gegenüber, die teilweise sehr hoch ausfällt.“
  • Mit jedem Prozentpunkt, um den die Hebesätze steigen, wachse außerdem die Gefahr einer Substanzbelastung der Unternehmen durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, warnte Kambeck. Diese zu streichen, wäre seiner Ansicht nach „ein dringender und angemessener Ausgleich für die steigenden Hebesätze“, der dazu beitragen könnte, die Gewerbesteuerlast für die Unternehmen stabil zu halten.
  • Kritisch bewertet Kambeck „die enorme Spreizung zwischen Hoch- und Niedrigsteuerkommunen“. Zahlreiche Hebesatzerhöhungen seien das unmittelbare Ergebnis kommunaler Haushaltssanierungsprogramme.
  • Sie sind hierfür aber „das falsche Instrument“, gab der DIHK-Steuerchef zu bedenken, denn die jeweiligen Wirtschaftsstandorte würden dadurch unattraktiver und gerieten im innerdeutschen Standortwettbewerb ins Hintertreffen.
  • „Die unbestritten schwierige Haushaltslage vieler Kommunen lässt sich nicht mit Steuererhöhungen lösen“, betonte Kambeck. Nur eine verbesserte wirtschaftliche Entwicklung sorge nachhaltig für steigende Einnahmen. „Die beste Voraussetzung dafür sind möglichst niedrige Steuerbelastungen, die den Unternehmen die Mittel für Investitionen belassen.“
  • Besonders kontraproduktiv seien steigende Hebesätze an den Standorten, „die ohnehin mit schwierigen Strukturveränderungen zu kämpfen haben, wie etwa das Ruhrgebiet“.
  • In diesen Fällen helfe es nur, die Ausgaben vor Ort noch konsequenter zu vermindern, sagte Kambeck, etwa durch eine Intensivierung der kommunalen Zusammenarbeit und eine Beschränkung auf die absolut notwendigen kommunalen Leistungen. In der Verantwortung stünden aber letztlich auch die Länder; schließlich seien sie „nach der Finanzverfassung für die Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen zuständig“.

Quelle: DIHK, Pressemitteilung v. 9.7.2013

Hinweis: Hier finden Sie die Gewerbesteuer-Hebesätze und Grundsteuer-Hebesätze