Hochverzinste Sparverträge: Was tun, wenn die Bank kündigen will?

Hochverzinste Sparverträge: Was tun, wenn die Bank kündigen will?

 Das aktuelle Zinsniveau ist historisch niedrig. Wer noch einen alten Sparvertrag mit hohen Zinsen hat, kann sich deshalb freuen. Die Banken dagegen würden sich von diesen Verträgen gerne trennen und versuchen, Anleger aus den Verträgen zu drängen. Das sollten sich diese nicht gefallen lassen.

In den Jahren 1993 bis 2005 hatte die Sparkasse Ulm hochverzinste Sparverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren angeboten. Diese gewähren dem Kunden Bonuszinsen bis zu 3,5 %. Die Sparrate betrug monatlich mindestens 25 EUR, höchstens 2.500 EUR. Zwischen diesen Sparraten konnte der Kunde monatlich wechseln.

Zinsentwicklung nicht bedacht bzw. nicht erwartet  

Nach der Zinssenkung der Europäischen Zentralbank im Jahre 2013 drängte die Sparkasse ihre Kunden dazu, aus den hoch verzinslichen Sparverträgen auszusteigen. Dabei arbeitete die Sparkasse mit Druck, indem sie sich auf ein vermeintliches Kündigungsrecht ihrerseits beriefen. Auf dessen Grundlage wurde nicht ausstiegswilligen Kunden die Kündigung des Sparvertrags angedroht. Die Bank hat jedoch trotz Androhung nie selbst Verträge gekündigt.

Diese Einschüchterungen störten sowohl die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als auch einige Kunden so, dass Sie Klagen gegen die Sparkasse einreichten.

Entscheidung

Das Landgericht Ulm hat einem Sparer Recht gegeben und stellte fest: Verträge sind einzuhalten.

Ein wirksames vertragliches Kündigungsrecht existiere nicht. Insbesondere sehe der Vertrag auch kein Kündigungsrecht für den Fall vor, dass die Zinsentwicklung für die Sparkasse ungünstig verlaufe. Ein ordentliches Kündigungsrecht bestehe weder nach den gesetzlichen Vorschriften zum Darlehensvertrag noch sei eine Aufhebung oder Änderung des Vertrags durch das Sparverhalten des Kunden gegeben oder durch die Veränderungen des Zinsniveaus infolge der Finanzmarktkrise veranlasst.

Schadensersatzansprüche und Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bestünden ebenfalls nicht. Dass durch das Vorgehen der Europäischen Zentralbank die Märkte das Geschäftsmodell der Sparkasse nicht mehr funktioniere, liege im Risiko der Sparkasse.

Für die Ulmer Sparkasse dürfte das Urteil ausgesprochen teuer werden. Das Landgericht hat nämlich nicht nur entschieden, dass die Sparverträge nicht gekündigt werden dürfen, sondern es hat dem Kläger auch das Recht eingeräumt, seine Sparrate entsprechend den ursprünglichen Vereinbarungen auf monatlich bis zu 2.500 EUR aufzustocken.