Kunst demnächst nur noch zum Regelsteuersatz (19 %)?

Kunst demnächst nur noch zum Regelsteuersatz (19 %)?

Rechtslage

Die Lieferung sowie Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken unterliegt nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die Vorschriften der EU-Mehrwertsteuersytemrichtlinie (MwStSystRL) benennen konkret Gegenstände und Dienstleistungen, auf die durch die EU-Mitgliedstaaten ein ermäßigter Steuersatz angewendet werden darf; eine umsatzsteuerliche Begünstigung der Lieferung und Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken ist hingegen nicht vorgesehen.

Neues von der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat Deutschland nun aufgefordert, die begünstigenden Vorschriften zu streichen, weil auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der EU der Normalsteuersatz (19 %) anzuwenden ist.

Konsequenzen

Deutschland hat zwei Monate Zeit, zu der Aufforderung Stellung zu beziehen. Kulturpolitiker sehen schon die „Identität der Kulturnation Deutschland“ gefährdet. Allerdings dürfte dies die EU-Kommission kaum interessieren. Fakt ist, dass Deutschland bisher von einer Sonderregelung profitiert hat, für die es keine europarechtliche Grundlage gibt. Es ist daher wahrscheinlich, dass Kunstwerke in naher Zukunft teurer werden. Wer vor der Entscheidung steht, sich privat noch das eine oder andere Kunstwerk an die Wand zu hängen, sollte sich daher nicht allzu lange Zeit mit dem Kauf lassen.