Steuererklärung bis Ende Mai 2018 fertigstellen! (oder einen Experten beauftragen :-)    

Der Sommer naht, aber ist noch nicht wirklich da. Ein günstiger Zeitpunkt, um nochmal eben in die Steuerunterlagen des vergangenen Jahres abzutauchen und die Einkommensteuer-erklärung 2017 auf den Weg zu bringen. Denn: Die Abgabefrist naht! Diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung selbst machen, haben hierfür grundsätzlich nur noch Zeit bis zum 31.5.2018!

 

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg erklärt: Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht beispielsweise für Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren gewählt haben. Gleiches gilt für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen oder wenn Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierunter gehören insbesondere Arbeitslosengeld oder Elterngeld.

 

Lassen Sie das vergangene Jahr noch einmal gedanklich Revue passieren. Überlegen Sie, welche Ausgaben Sie in Abzug bringen können. Mussten Sie z. B. berufsbedingt umziehen? Dann können Sie ggf. den steuerfreien Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (ab 1.2.2017: 764 € für Ledige / 1528 € für Verheiratete) nutzen. Auch Fahrtkosten, Fachliteratur oder ggf. Krankheitskosten können die Steuerlast mindern. Im besten Fall wartet am Ende eine Steuererstattung auf Sie.

 

Steht Ihnen beim steuerlichen Durchleuchten Ihrer Lebensumstände eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater mit Rat und Tat zur Seite, haben Sie für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2017 sogar bis zum Jahresende Zeit. Bei der Suche nach einem passenden Berater nutzen Sie gern den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. unter: www.steuerberater-suchservice.de. Hier finden Sie Ihren persönlichen Experten in Ihrer Nähe.

 

Übrigens: Für die Steuererklärung 2018 haben Sie mehr zeitlichen Puffer. Der Gesetzgeber hat die Abgabefristen für Erklärungen ab 2018 verlängert. Machen Sie Ihre Erklärung selbst, läuft die Frist dann erst zum 31.7.2019 ab. Mit Unterstützung von Experten, die sich lohnen, haben Sie regulär sogar bis 29.2.2020 – aber weil das ein Samstag ist – sogar bis zum 2.3.2020 Zeit.

 

PM 2018-04 StbV Berlin