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Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Betriebliche Sachversicherungen

Autorin: Gabriele Thombansen
Information

Mit betrieblichen Sachversicherungen werden ähnlich wie bei einer Hausratversicherung für private Haushalte alle für einen Betrieb infrage kommenden Risiken abgedeckt. Zu Sachversicherungen gehören u.a.

  • die Betriebsschließungsversicherung, die Schäden durch Schließung des Betriebes, Teile des Betriebs oder Filialen abdeckt und Warenschäden an eigenen oder fremden Warengruppen,

  • die Datenträgerversicherung, die Schäden an Datenträgern wie Festplatten, Disketten oder Magnetbändern abdeckt sowie an den Daten wie Systemdaten und Stammdaten selbst,

  • die Einbruchdiebstahlversicherung, die durch Einbruch an Gebäuden, technischen Betriebseinrichtungen, Waren, Wertpapieren etc. entstehende Schäden abdeckt,

  • die Elektronikversicherung, die Gegenständen/Risiken wie Computeranlagen, Bürotechnische Einrichtungen oder Rechner versichert,

  • die Feuerversicherung, die Lager, Bürogebäude oder Warenvorräte gegen Schäden durch Feuer absichert,

  • die Glasversicherung, die die gesamten Außen- und Innenscheiben eines Gebäudes oder Geschäftsbetriebs, Firmenschilder etc. absichert,

  • die Leitungswasserversicherung, die Objekte und Gegenstände gegen Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, absichert,

  • die Raubversicherung, die wertvolle Gegenstände der Betriebseinrichtung, Warenbestände, Wertpapiere etc. absichert und

  • die Sturmversicherung, die die Risiken an Büro- und Geschäftsgebäuden, Lagergebäuden, Betriebsgebäuden etc. gegen Schäden durch Sturm abdeckt.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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