Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Pflegegeldrechner 2026: Kombinationsleistung berechnen

Berechnen Sie das voraussichtliche anteilige Pflegegeld, wenn ein ambulanter Pflegedienst nur einen Teil der monatlichen Pflegesachleistung nutzt. Der Rechner berücksichtigt die Leistungsbeträge 2017 bis 2026.

Für 2026 gelten bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen weiterhin die seit 1. Januar 2025 maßgeblichen Beträge.
Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist bei Pflegegrad 2 bis 5 möglich.
Geben Sie den Betrag ein, der das Sachleistungsbudget tatsächlich belastet. Private Eigenanteile, der Entlastungsbetrag und reine Selbstzahlerleistungen gehören grundsätzlich nicht in dieses Feld.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine reguläre Pflegesachleistung und kein Pflegegeld. Der Rechner zeigt stattdessen den Entlastungsbetrag an.

Wählen Sie Jahr und Pflegegrad, tragen Sie die monatlich abgerechnete Pflegesachleistung ein und starten Sie die Berechnung.

Methodik: Nach § 38 SGB XI vermindert sich das Pflegegeld um den Prozentsatz, zu dem die Pflegesachleistung ausgeschöpft wird. Beispiel: Werden 40 % der Sachleistung genutzt, bleiben 60 % des Pflegegeldes erhalten. Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung; maßgeblich ist die Abrechnung der Pflegekasse.

Pflegeversicherung

Selbstständig Tätige sind pflegeversicherungspflichtig. Sie können neben einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung auch eine private Pflegeversicherung wählen und müssen dann einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abschließen, oder sie versichern sich komplett in der PKV und sind dann dort - meist preisgünstiger - pflegeversichert.

Die Pflegeversicherung sichert Sie gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Dabei entstehen Leistungsansprüche im Rahmen der häuslichen und stationären Pflege.

Der Beitragssatz beträgt im Jahr 2013 in der gesetzlichen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern 2,05 % und für Versicherte ohne Kinder 2,3 % von dem der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages zugrunde gelegten Einkommen.

Für bestimmte kinderlose Versicherte hat der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen geschaffen, sodass auch für sie der Beitragssatz weiterhin bei 2,05 % bleibt. So müssen

  • Mitglieder ohne Kinder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • Mitglieder, die Arbeitslosengeld II erhalten,

den Zusatzbeitrag von 0,25 % nicht leisten.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Steuerberatung


Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung