Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Befähigungsnachweise - Taxi und Mietwagen

Information

Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig.

  • Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz durch das Straßenverkehrsamt: Voraussetzungen der Genehmigung sind gemäß § 13 PBefG

    • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes (finanzielle Leistungsfähigkeit);

    • keine Unzuverlässigkeit des Unternehmers;

      Dies erfordert insbesondere, dass der Antragsteller nicht wegen einer schweren Straftat verurteilt wurde, nicht gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat oder Steuern hinterzogen hat.

    • fachliche Eignung des Unternehmers:

      • Ablegen der Fachkundeprüfung vor der Industrie und Handelskammer

        oder

      • Nachweis einer leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs

        oder

      • Nachweis der Berufsausbildung/eines Studiums in einem Verkehrsberuf;

    • Betriebssitz oder Sitz der Niederlassung ist im Inland

  • Vorlage eines Fahrgastbeförderungsscheins;

  • Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde.

Siehe auch

Anmeldeformalitäten Befähigungsnachweise - Allgemein Befähigungsnachweise - Handwerk Befähigungsnachweise - Darlehnsvermittler, Immobilienmakler, etc. Befähigungsnachweise - Versicherungsvermittlung

http://www.taxiverband.de

Grätz: Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer; 3. Auflage 2006

Helf-Marx: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen; 21. Auflage 2006

Kollar/Pieper: Taxi-Handbuch; 17. Auflage 2005

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen beim Steuerbot (Beta-Version)!

Hallo! Der Steuerbot ist hier, um Ihre Steuerfragen kostenlos zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass der Steuerbot noch lernt und sich weiterentwickelt, daher kann es vorkommen, dass der Steuerbot nicht auf alles eine Antwort hat oder Fehler machen könnte. Aber keine Sorge, er gibt sein Bestes, um Ihnen so gut wie möglich zu helfen!


Wie kann Ihnen der Steuerbot helfen?

  • Allgemeine Steuerfragen: Stellen Sie Ihre Fragen und der Steuerbot gibt Ihnen Steuertipps.
  • Fragen zu Steuerabzügen: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zu spezifischen Steuerfreibeträgen etc.
  • Steuererklärung: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zur Steuererklärung.