Körperschaftsteuer-Rechner 2026: Höhe, Steuersatz & Berechnung
Mit dem Körperschaftsteuer-Rechner berechnen Sie die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft – insbesondere für GmbH, UG und AG. Die Körperschaftsteuer beträgt bis einschließlich 2027 grundsätzlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und regelmäßig die Gewerbesteuer.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise gesenkt: von 15 % auf 14 % im Jahr 2028 und weiter bis auf 10 % ab 2032. Für Kapitalgesellschaften wird die langfristige Steuerplanung dadurch noch wichtiger.
Inhalt:
- Überblick Körperschaftsteuer
- Körperschaftsteuer-Rechner
- Infografik: Steuerbelastung einer GmbH
- Wer zahlt Körperschaftsteuer?
- Körperschaftsteuersatz 2026 bis 2032
- Bemessungsgrundlage: zu versteuerndes Einkommen
- Besonderheiten bei der Gewinnermittlung
- Besteuerung von Gewinnausschüttungen
- Holding, § 8b KStG und Beteiligungserträge
- Teileinkünfteverfahren
- Gemeinnützigkeit und BgA
- Internationale Aspekte
- Aktuelles und Praxistipps
- Häufige Fragen
Körperschaftsteuer: Was müssen GmbH, UG und AG wissen?
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Sie betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG und SE. Daneben können auch Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und Betriebe gewerblicher Art körperschaftsteuerpflichtig sein.
Besteuert wird nicht der Umsatz, sondern das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft. Dieses wird aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss abgeleitet und steuerlich korrigiert.
Einfach erklärt: Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Wird der Gewinn später an Gesellschafter ausgeschüttet, wird die Dividende zusätzlich auf Gesellschafterebene besteuert.
Typische Vorteile einer Kapitalgesellschaft
- Haftungsbegrenzung bei GmbH und UG,
- konstanter Körperschaftsteuersatz unabhängig vom privaten Einkommen der Gesellschafter,
- Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen möglich,
- Holdingstrukturen können Beteiligungserträge steuerlich begünstigen,
- klare Trennung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene.
Typische Nachteile
- Doppelbelastung bei Ausschüttung: Gesellschaftsebene und Gesellschafterebene,
- Gewerbesteuer zusätzlich zur Körperschaftsteuer,
- höherer Buchführungs-, Jahresabschluss- und Offenlegungsaufwand,
- strenge Regeln zu verdeckten Gewinnausschüttungen und Gesellschafterdarlehen.
Körperschaftsteuer-Rechner: Steuerbelastung einfach ermitteln
Mit dem Körperschaftsteuer-Rechner ermitteln Sie, wie hoch Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und – zusammen mit der Gewerbesteuer – die effektive Steuerbelastung Ihrer GmbH, UG oder AG ausfallen.
Körperschaftsteuer
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Die Gesamtsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft liegt in der Praxis häufig bei rund 30 % des Gewinns. Der genaue Wert hängt insbesondere vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Infografik: So entsteht die Steuerbelastung einer GmbH
Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?
Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht
Eine Körperschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Dann unterliegt grundsätzlich das weltweite Einkommen der deutschen Körperschaftsteuer.
- GmbH und UG haftungsbeschränkt,
- Aktiengesellschaft und SE,
- eingetragene Genossenschaften,
- Vereine und Stiftungen, soweit nicht steuerbefreit,
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
- Betriebe gewerblicher Art juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht
Ausländische Gesellschaften ohne Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland können beschränkt steuerpflichtig sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen. Dazu gehören beispielsweise Gewinne einer deutschen Betriebsstätte, Mieteinkünfte aus inländischen Immobilien oder bestimmte Lizenz- und Beteiligungserträge.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz 2026 bis 2032?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2027 15 %. Ab 2028 sinkt der Steuersatz in jährlichen Schritten.
| Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuersatz |
|---|---|
| bis 2027 | 15 % |
| 2028 | 14 % |
| 2029 | 13 % |
| 2030 | 12 % |
| 2031 | 11 % |
| ab 2032 | 10 % |
Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer an. Außerdem unterliegen Kapitalgesellschaften regelmäßig der Gewerbesteuer.
Beispiel: Körperschaftsteuer 2026
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 €
Körperschaftsteuer 15 %: 15.000 €
Solidaritätszuschlag 5,5 %: 825 €
Summe KSt + SolZ: 15.825 €
Hinzu kommt regelmäßig Gewerbesteuer.
Was bedeutet die Steuersenkung ab 2028?
- Kapitalgesellschaften werden auf Ebene der Körperschaftsteuer schrittweise entlastet.
- Thesaurierung von Gewinnen wird attraktiver.
- Investitions- und Ausschüttungsplanung sollte über mehrere Jahre betrachtet werden.
- Holdingstrukturen können durch niedrigere Körperschaftsteuerbelastung zusätzlich an Bedeutung gewinnen.
Bemessungsgrundlage: Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
Grundlage der Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses leitet sich vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ab, wird aber für steuerliche Zwecke korrigiert.
Handelsbilanzgewinn
+ steuerliche Hinzurechnungen
- steuerliche Kürzungen
- Verlustabzug
= zu versteuerndes Einkommen
Typische steuerliche Korrekturen
- nicht abziehbare Betriebsausgaben,
- steuerfreie Beteiligungserträge,
- verdeckte Gewinnausschüttungen,
- abweichende steuerliche Abschreibungen,
- Zinsschranke und andere Abzugsbeschränkungen,
- Verlustvorträge und Verlustrückträge,
- außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Gewinnermittlung?
Verdeckte Gewinnausschüttung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vorteil gewährt, den ein fremder Dritter nicht erhalten hätte. Beispiele sind überhöhte Geschäftsführerbezüge, unangemessene Mieten, unübliche Darlehenszinsen oder private Kostenübernahmen.
Die verdeckte Gewinnausschüttung erhöht regelmäßig das Einkommen der Gesellschaft und kann zusätzlich beim Gesellschafter steuerliche Folgen auslösen.
Verlustabzug
Verluste können grundsätzlich steuerlich genutzt werden. Möglich sind insbesondere Verlustvortrag und in begrenztem Umfang Verlustrücktrag. Bei größeren Verlusten gilt die Mindestbesteuerung. Bei Anteilsübertragungen können Verlustvorträge ganz oder teilweise gefährdet sein.
Zinsschranke und Finanzierung
Zinsaufwendungen sind nicht immer vollständig abziehbar. Bei konzernnaher Finanzierung, hohen Fremdkapitalquoten oder grenzüberschreitenden Strukturen sollten Zinsabzug, Fremdvergleich und Dokumentation sorgfältig geprüft werden.
Wie werden Gewinnausschüttungen besteuert?
Gewinne einer GmbH oder AG werden zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Werden die verbleibenden Gewinne später an Gesellschafter ausgeschüttet, entsteht eine zweite Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner.
Private Gesellschafter
Bei privaten Gesellschaftern unterliegen Dividenden regelmäßig der Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird grundsätzlich von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten und abgeführt.
Beteiligungen im Betriebsvermögen
Werden GmbH-Anteile im Betriebsvermögen einer natürlichen Person oder Personengesellschaft gehalten, kann das Teileinkünfteverfahren greifen. Dann sind 60 % der Dividende steuerpflichtig und 40 % steuerfrei.
Kapitalgesellschaft als Gesellschafter
Hält eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, gelten besondere Regeln nach § 8b KStG. In vielen Fällen bleiben Beteiligungserträge zu 95 % steuerfrei; 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Holding, § 8b KStG und Beteiligungserträge
Holdingstrukturen sind im GmbH-Bereich häufig steuerlich interessant. Eine Holding-GmbH hält Beteiligungen an operativen Tochtergesellschaften. Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen können auf Holdingebene weitgehend steuerfrei sein.
Typische Vorteile einer Holdingstruktur
- Gewinne aus Tochtergesellschaften können häufig zu 95 % steuerfrei vereinnahmt werden.
- Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen können ebenfalls weitgehend begünstigt sein.
- Thesaurierte Mittel können für neue Investitionen genutzt werden.
- Risiken können zwischen operativer Gesellschaft und Vermögensgesellschaft getrennt werden.
Wichtig: Eine Holding lohnt sich nicht automatisch. Verwaltungskosten, Substanz, Ausschüttungsplanung, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Wegzugsbesteuerung und internationale Aspekte müssen mitgeprüft werden.
Was ist das Teileinkünfteverfahren?
Das Teileinkünfteverfahren betrifft Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn die Anteile im Betriebsvermögen gehalten werden oder bestimmte Beteiligungsvoraussetzungen bei natürlichen Personen erfüllt sind.
So funktioniert das Teileinkünfteverfahren
- 60 % der Einnahmen sind steuerpflichtig.
- 40 % der Einnahmen bleiben steuerfrei.
- 60 % der damit zusammenhängenden Kosten sind abziehbar.
- 40 % der Kosten bleiben steuerlich unberücksichtigt.
Das Verfahren kann gegenüber der Abgeltungsteuer vorteilhaft sein, wenn hohe Finanzierungskosten oder ein niedriger persönlicher Steuersatz vorliegen.
Reformen und steuerliche Änderungen
Die Körperschaftsteuer wurde mehrfach reformiert. Besonders wichtig waren die Unternehmensteuerreform 2008 mit der Senkung des Steuersatzes auf 15 % und das Investitionssofortprogramm 2025 mit der geplanten stufenweisen Senkung ab 2028.
Investitionssofortprogramm: Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?
- Ausschüttungen vor oder nach 2028 planen,
- Thesaurierungsstrategie überprüfen,
- Investitionen und Abschreibungen steuerlich abstimmen,
- Holding- und Gruppenstrukturen neu bewerten,
- latente Steuern und Planungsrechnungen aktualisieren.
Praxis-Tipp: Die Senkung der Körperschaftsteuer wirkt sich nicht nur auf die laufende Steuer aus. Sie kann auch Unternehmensbewertungen, Exit-Planungen, Kaufpreisstrukturen und Ausschüttungsentscheidungen beeinflussen.
Sonderregelungen: Gemeinnützigkeit und Betriebe gewerblicher Art
Gemeinnützige Körperschaften
Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Körperschaften können von der Körperschaftsteuer befreit sein. Voraussetzung ist, dass Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen.
- ideeller Bereich,
- Vermögensverwaltung,
- Zweckbetrieb,
- wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe können steuerpflichtig sein. Die richtige Zuordnung der Einnahmen ist daher besonders wichtig.
Betriebe gewerblicher Art
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, etwa Gemeinden, Universitäten oder Kammern, können mit ihren Betrieben gewerblicher Art körperschaftsteuerpflichtig sein. Beispiele sind kommunale Schwimmbäder, Parkhäuser, Stadtwerke oder Veranstaltungsbetriebe.
Internationale Aspekte der Körperschaftsteuer
Doppelbesteuerungsabkommen
Internationale Unternehmen müssen prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Doppelbesteuerungsabkommen regeln insbesondere Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Betriebsstätten und Veräußerungsgewinne.
Betriebsstätten
Unterhält eine ausländische Kapitalgesellschaft eine Betriebsstätte in Deutschland, sind die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne in Deutschland steuerpflichtig. Die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ist häufig prüfungsintensiv.
BEFIT und EU-Entwicklungen
Auf europäischer Ebene wird weiter über eine stärker vereinheitlichte Unternehmensbesteuerung diskutiert. Für größere Unternehmensgruppen können künftige EU-Initiativen zur Bemessungsgrundlage und Gewinnaufteilung relevant werden.
Aktuelles und Praxistipps zur Körperschaftsteuer
Steuersenkung ab 2028
Die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 ist gesetzlich beschlossen. Unternehmen sollten dies in Mehrjahresplanungen, Investitionsentscheidungen und Ausschüttungsstrategien berücksichtigen.
Inkongruente Gewinnausschüttungen
Inkongruente Gewinnausschüttungen liegen vor, wenn Gewinne nicht im Verhältnis der Beteiligungsquoten verteilt werden. Sie können steuerlich anerkannt werden, wenn sie gesellschaftsrechtlich wirksam beschlossen und sauber dokumentiert sind.
Für GmbHs kann eine inkongruente Ausschüttung ein Gestaltungsinstrument sein, etwa bei unterschiedlichen Finanzierungsbeiträgen, Nachfolgeplanungen oder abweichenden Gesellschafterinteressen. Entscheidend ist eine klare gesellschaftsrechtliche Grundlage.
Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollten fremdüblich, schriftlich und im Voraus abgeschlossen werden. Das gilt besonders für Geschäftsführer-Gehälter, Darlehen, Mieten, Lizenzen und private Fahrzeugnutzung.
Mehr Infos zur Körperschaftsteuer:
Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 grundsätzlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Zusätzlich fällt regelmäßig Gewerbesteuer an.
Wann sinkt die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 schrittweise: 14 % im Jahr 2028, 13 % im Jahr 2029, 12 % im Jahr 2030, 11 % im Jahr 2031 und 10 % ab 2032.
Zahlt eine GmbH immer Gewerbesteuer?
Kapitalgesellschaften gelten gewerbesteuerlich grundsätzlich als Gewerbebetrieb. Daher fällt neben der Körperschaftsteuer regelmäßig Gewerbesteuer an.
Wie werden Dividenden einer GmbH besteuert?
Dividenden an private Gesellschafter unterliegen regelmäßig der Kapitalertragsteuer. Bei Beteiligungen im Betriebsvermögen kann das Teileinkünfteverfahren greifen. Bei Kapitalgesellschaften als Anteilseigner sind Ausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend steuerfrei.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter einen Vorteil erhält, den ein fremder Dritter nicht erhalten hätte. Steuerlich wird der Vorteil regelmäßig dem Einkommen der Gesellschaft hinzugerechnet.
Lohnt sich eine Holding-GmbH?
Eine Holding kann sich lohnen, wenn Beteiligungserträge, Veräußerungsgewinne oder Reinvestitionen geplant sind. Sie verursacht aber zusätzlichen Aufwand und sollte nur nach einer Gesamtbetrachtung eingerichtet werden.
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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.