Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
UStR 245j. Aufbau der USt-IdNrn. der EU-Mitgliedstaaten
Zu § 18e UStG
Informationen zum Aufbau der USt-IdNrn. der EU-Mitgliedstaaten sind unter der Internet-Adresse www.bzst.de abrufbar.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland