Herzlich Willkommen auf meiner Seite zum Thema Abgeltungssteuer,
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und vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Angebot Steuerberatung. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin.
Abgeltungssteuer: Allgemeines
Die Abgeltungsteuer ist eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte und Spekulationseinkünfte, die ab 2009 in Deutschland eingeführt wird. Sie ersetzt das heutige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge und Spekulationsgewinne in der Einkommensteuer-Erklärung angeben muss. Damit wird für Kapitalerträge und Spekulationsgewinne, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes Quellenabzugsverfahren angewandt.
Mit dieser Steuer wird auf Kapitalerträge und Spekulationsgewinne eine einheitliche Steuer von 25 Prozent erhoben. Diese ist unabhängig vom individuellen Steuersatz. Somit sind die individuellen Kapitaleinkünfte und Spekulationseinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung. Statt über den jährlichen Einkommensteuer-Bescheid wird diese Steuer direkt von den Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Das Verfahren bedeutet eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen.
Für die Abgeltungsteuer wird ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt. Man kann wählen, ob man nach der neuen Abgeltungsteuermethode besteuert werden möchte oder nach der herkömmlichen Methode. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden das alte Verfahren wählen - diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungsteuer entscheiden. Für beide Methoden aber gilt, dass das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist wegfallen. Bei Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, sollen allerdings die Veräußerungsgewinne auch zukünftig einkommensteuerfrei bleiben.Abgeltungssteuer: Optimieren Sie Ihre Wertpapieranlage
Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ändert sich - wie Sie sicherlich schon gehört haben - zum 1.1.2009. Ab dem Jahr 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder -zertifikate einer sog. Abgeltungssteuer unterworfen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt von dem Kreditinstitut, das die Erträge gutschreibt, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Eine Steuererklärung für Ihre Kapitalerträge brauchen Sie künftig nicht mehr abzugeben. Unter bestimmten Umständen kann es für Sie allerdings von Vorteil sein, von der sog. "Antragsveranlagung" Gebrauch zu machen (siehe unten). Der Abgeltungssteuersatz beträgt künftig 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie die Kirchensteuer von 8 %. Insgesamt zahlen Sie so ab 2009 28,4 % an Steuern auf Ihre Kapitalerträge.
Die auf den ersten Blick als einfach und moderat erscheinende Abgeltungssteuer erweist sich jedoch im Detail als sehr komplex und ist daher beratungsintensiver als das bisherige Veranlagungsverfahren. Denn zum einen erfasst die neue Abgeltungssteuer auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften , also Gewinne aus dem von Ihnen getätigten Wertpapierverkauf (sog. Spekulationssgewinne). Bisher mussten Sie daraus erzielte Gewinne nur dann mit dem Fiskus teilen, wenn Sie die Wertpapiere nicht mindestens ein Jahr im Depot gehalten haben. Zum anderen fällt mit der Abgeltungssteuer das für Erträge aus Aktienanlagen geltende Halbeinkünfteverfahren weg. Damit versteuern Sie Dividendenerträge und Kursgewinne aus Aktienanlagen künftig nicht mehr nur zur Hälfte, sondern mit dem vollen Betrag.
Abgeltungssteuer: Optimierung Ihrer Wertpapieranlagen vor 2009
Die herannahende Abgeltungssteuer erfordert eine Neuausrichtung Ihrer bisherigen Geldanlagestrategie, sofern Sie auch weiterhin Ihre Steuerlast minimieren wollen. Denn mit der heutigen Investition entscheiden Sie praktisch, wie viel Steuern Sie ab 2009 zahlen. Ich analysiere Ihr Wertpapierdepot - gerne auch zusammen mit Ihrem Anlage-/Vermögensberater -, stelle eine individuelle Anlagestrategie zusammen und zeige Ihnen auf, ob und ggf. wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Ein Handlungsbedarf kann für Sie z.B. dann gegeben sein, wenn Sie überwiegend in festverzinslichen Wertpapieranlagen wie Anleihen usw. investiert haben. In diesem Fall würde ich für Sie unter Einbezug Ihres persönlichen Steuersatzes prüfen, ob es für Sie vorteilhaft ist, Zinserträge ins Jahr 2009 zu verlagern. Dies könnten Sie beispielsweise durch den Kauf von Zero-Bonds erreichen.
Verschlechtern wird sich das Steuerumfeld hingegen für Beteiligungskapitalanlagen. Sofern Sie bisher in Aktien investiert waren und diese im Privatvermögen hielten, versteuerten Sie im Halbeinkünfteverfahren von einem Euro Dividendenertrag oder steuerpflichtigem Kursgewinn nur 50 Cent und zahlten bei einem Steuersatz von angenommenen 40 % nur 20 Cent. Künftig zahlen Sie aber generell 25 Cent für jeden Euro Dividende oder Kursgewinn.
Inwiefern sich hier größere Aktienkäufe noch vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer - also noch bis zum 31.12.2008 - für Sie lohnen, hängt von mehreren Faktoren ab. So findet die Abgeltungssteuer keine Anwendung auf Kapitaleinkünfte, die den Einkunftsarten "Gewerbebetrieb", "selbstständiger Arbeit" oder "Vermietung und Verpachtung" zuzuordnen sind. Das ist dann der Fall, wenn die Wertpapiere dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Ebenfalls nicht von der Abgeltungssteuer tangiert sind Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Mindestbeteiligung. Ich analysiere für Sie, inwieweit Sie Aktien kaufen sollten, um sich in diesem Umfang noch das günstigere alte Recht zu sichern.
Abgeltungssteuer: Fondsanlagen
Negativ wirkt sich die Abgeltungssteuer auch auf Ihre Fondsanlagen aus. Bisher konnten Investmentfonds realisierte Kursgewinne unabhängig von Haltefristen steuerfrei ausschütten oder thesaurieren. Künftig unterliegen Ausschüttungen aus Investmentfonds der vollen Abgeltungssteuer, egal, ob es sich dabei um Dividenden, Zinserträge oder realisierte Kursgewinne handelt. Auch die Regelung, nach der Fondsanteile nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei veräußerbar waren, fällt weg. Aus diesen Gründen kann es für Sie vorteilhaft sein, Fondsanteile noch bis zum 31.12.2008 zu erwerben. Ich analysiere das für Sie im Rahmen eines umfassenden Steuer- und Vermögenschecks.
Abgeltungssteuer: Zertifikate
In einem Überraschungsakt hat die Bundesregierung im Vorfeld der Einführung der Abgeltungssteuer eine Strafsteuer auf Zertifikate beschlossen. Für Sie bedeutet das konkret: Zertifikate, die Sie seit dem 14.3.2007 erworben haben, können Sie auch nach abgelaufener Spekulationsfrist nur bis zum 30.6.2009 steuerfrei veräußern. Danach wird 25 % Abgeltungssteuer fällig. Ziel dieser Politik ist offensichtlich, speziell Endlos-Zertifikate (ohne Endfälligkeitstermin) unattraktiv zu machen. Offensichtlich wird befürchtet, dass vor dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer massiv Endlos-Zertifikate gekauft werden, um so dieser Steuer auch nach 2009 zu entkommen. Ich analysiere für Sie, inwieweit Sie nach dem 14.3.2007 erworbene Zertifikate vor dem 30.6.2009 verkaufen sollten und wie Sie sich durch Umschichtung in vergleichbare Fonds die Steuerfreiheit weiterhin sichern können.
Abgeltungssteuer: Werbungskostenabzug
Weitere Konsequenz der neuen Abgeltungssteuer ist, dass Werbungskosten in Verbindung mit Geldanlagen generell nicht mehr berücksichtigt werden, sondern mit dem Sparerpauschbetrag als abgegolten gelten. Der Sparerpauschbetrag wird voraussichtlich auf 801 EUR abgeschmolzen. Werbungskosten, die Ihnen heute anfallen und mit Einnahmen im Zusammenhang stehen, die erst unter dem Abgeltungssteuersystem anfallen, sind ebenfalls nicht abziehbar. Ich prüfe für Sie, welche Werbungskosten in Ihrem Fall noch abziehbar sind.
Abgeltungssteuer: Günstigerprüfung
Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird Ihnen gleichzeitig das Recht eingeräumt, eine Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer zu beantragen. Letzteres macht naturgemäß nur Sinn, wenn Sie dadurch Steuern sparen. Auch wird diese Alternativveranlagung nur auf Antrag und nur für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gewährt. D.h., Sie müssen in diesem Fall sämtliche Kapitaleinkünfte in die Antragsveranlagung einbeziehen. Und genau hierin liegt die Crux. Ich analysiere für Sie, in welchen Fällen die Antragsveranlagung zu einer niedrigeren oder sogar höheren Steuer führt.
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan, Anfahrts/Wegbeschreibung)Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
Email: Abgeltungssteuer@SteuerSchroeder.deAbfindung | Altersvorsorge | Ansparabschreibung | Arbeitnehmer | Betriebsprüfung | Buchhaltung | Buchhaltungsprogramm | Doppelbesteuerung | Doppelbesteuerungsabkommen | Erbschaftssteuer | Einnahmenüberschussrechnung EÜR | Existenzgründung | Freiberufler | Geschäftsführergehalt | Gewerbesteuer | Immobiliensteuerrecht | Immobilienbewertung| Limited | Lohnsteuerjahresausgleich | Lohnsteuertabelle | Rechtsformwahl | taxreturn | Steuerberatung | Spekulationssteuer | Steuererklärung | Steuerprogramme | Steuersparmodelle |