Neufassung: BMF-Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Am 14. Mai 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) – in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder – das BMF-Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst. Die Neufassung ersetzt das bisherige Schreiben vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742).

Das Schreiben enthält umfangreiche Klarstellungen und Änderungen, die insbesondere Banken, Depotstellen, Kapitalanleger sowie Steuerberater betreffen.


Was regelt die Abgeltungsteuer?

Seit 2009 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Erfasst sind unter anderem:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Kursgewinne aus Wertpapieren
  • Erträge aus Investmentfonds

Durch die Abgeltungsteuer wird die Einkommensteuer auf Kapitalerträge „abgegolten“, eine Veranlagung ist in vielen Fällen nicht mehr erforderlich – aber weiterhin möglich (z. B. bei niedrigem Steuersatz oder Verlustverrechnung).


Was ändert sich durch das neue Schreiben vom 14.05.2025?

Das neue Schreiben enthält u. a.:

  • Klarstellungen zur Verlustverrechnung, insbesondere bei Termingeschäften und Investmenterträgen
  • Details zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus Kryptowährungen, sofern diese als Kapitalerträge einzuordnen sind
  • Anpassungen bei Depotüberträgen unter Lebenden oder im Erbfall
  • Neuregelungen bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
  • Erweiterte Hinweise zur Anwendung der Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungs-Bescheinigungen (NV-Bescheinigung)

👉 Ziel ist die bundeseinheitliche Handhabung durch Finanzämter und Kreditinstitute.


Für wen ist das Schreiben relevant?

  • Privatanleger, die Kapitalerträge erzielen oder realisieren möchten
  • Erben, die Kapitalvermögen übertragen oder übernehmen
  • Banken und Finanzdienstleister, die Kapitalerträge abführen oder bescheinigen
  • Steuerberater, die bei der Günstigerprüfung oder Verlustverrechnung unterstützen

Unser Praxistipp

📌 Anleger mit komplexeren Vermögenssituationen (z. B. Auslandsdepots, Fondsbeteiligungen oder Kryptohandel) sollten prüfen lassen, ob die Änderungen zu Handlungsbedarf führen – insbesondere im Hinblick auf Verlustverrechnungsbeschränkungen oder steuerlich relevante Fristen.


📅 Sie möchten wissen, ob Sie von der neuen Regelung betroffen sind – oder ob sich durch eine freiwillige Veranlagung Steuervorteile ergeben?
Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Kapitalanlage und den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten unter der Abgeltungsteuer.


Quelle:
BMF, Schreiben vom 14.05.2025 (IV C 1 – S 2252/00075/016/070)
👉 Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Website des BMF