Gründungszuschuss


Herzlich willkommen bei Gründungszuschuss,

Gruendungszuschussund vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Angebot Steuerberatung. Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Steuerrecht ist ein sehr umfassendes Thema, dass gerade für Existenzgründer sehr unübersichtlich und überfordernd sein kann. Aus diesem Grund möchte ich Sie als Existenzgründer zum Thema Existenzgründung und Steuerrecht umfassend informieren und stehe Ihnen gerne auch beratend zur Seite.

 

Gründungszuschuss

Existenzgründer die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, können einen Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass man arbeitslos ist und noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hat. Die zukünftige Selbstständigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Der Existenzgründer muss für die selbständige Tätigkeit geeignet sein. Außerdem muss die Tragfähigkeit von einer fachkundige Stelle bestätigt werden. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zu Tragfähigkeit der Existenzgründung (fachkundige Stellungnahme) kann ich als Steuerberater für Sie erledigen.

 Der Gründungszuschuss wird 9 Monate in Höhe des bisherigen ALG I gezahlt (Grundförderung). Zusätzlich werden pauschal 300 € monatlich zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben gezahlt. Nach den 9 Monaten Grundförderung kann eine Aufbauförderung von 300 € über weitere 6 Monate gezahlt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufbauförderung. Diese liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Das Bundeskabinett hat Änderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss beschlossen:

  •  Danach soll sich der Gründungszuschuss bereits ab dem 1.November 2011 um fast 80% vermindert werden.

  • Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss entfällt, so dass die Vergabe nur noch nach Ermessen erfolgt.

  •  Der erste Zuschusszeitraum des Gründungszuschusses wird von neun auf sechs Monate begrenzt.

  • Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch 150 Tage bestehen.

  • Es erfolgt zudem die Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Mrd. € auf 400 Mio. €.

Sie sollten daher nicht mehr zögern und einen Gründungszuschuss so schnell wie möglich beantragen. Denn wenn Sie diesen Stichtag verpassen, können Sie unter Umständen nur einen geringeren oder gar keinen Gründungszuschuss mehr bekommen.

 

Businessplan

Für den Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter benötigen Sie einen Businessplan. Ich biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten für die Erstellung eines Businessplans an: Businessplan-Software, Businessplan-Vorlagen sowie die individuelle Beratung und Erstellung eines Businessplans. Zielgruppe dieser Beratungskonzepte sind auch ALG I und ALG II Empfänger.

 

Fachkundige Stellungnahme

Für den Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter benötigen Sie neben einen Businessplan auch eine fachkundige Stellungnahme.

Coaching

Neben dem Gründungszuschuss können Sie bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter auch noch ein  sog. Coaching beantragen.

 

Hier erhalten Sie Informationen zu weiteren Fördermitteln und Förderprogrammen:

 

E-Mail: Gründungszuschuss@steuerschroeder.de

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Tel. 030/ 897 29 111

Fax: 030/ 897 29 112 

 

Geben Sie Ihre Suchbegriffe ein Suchformular senden

 

Web

www.steuerschroeder.de

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