Gründungszuschuss
Herzlich willkommen
bei Gründungszuschuss,
und vielen Dank für
Ihr Interesse an meinem Angebot Steuerberatung.
Mein Name ist Michael Schröder und ich bin seit über 10 Jahren selbstständiger Steuerberater in Berlin. Steuerrecht ist ein sehr umfassendes Thema, dass gerade für
Existenzgründer
sehr unübersichtlich und überfordernd sein kann. Aus diesem Grund möchte ich Sie als
Existenzgründer zum Thema
Existenzgründung und Steuerrecht
umfassend informieren und stehe Ihnen gerne auch beratend zur Seite.
Gründungszuschuss
Existenzgründer die sich
aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, können einen Gründungszuschuss beantragen.
Voraussetzung ist, dass man arbeitslos ist und noch mindestens 90 Tage Anspruch auf
Arbeitslosengeld I (ALG I) hat. Die zukünftige Selbstständigkeit muss mindestens 15 Stunden
pro Woche in Anspruch nehmen. Der Existenzgründer muss für die selbständige Tätigkeit geeignet
sein. Außerdem muss die Tragfähigkeit von einer fachkundige Stelle bestätigt werden. Die
Stellungnahme der fachkundigen Stelle zu Tragfähigkeit der Existenzgründung (fachkundige
Stellungnahme) kann ich als Steuerberater für Sie erledigen.
Der Gründungszuschuss wird
9 Monate in Höhe des bisherigen ALG I gezahlt (Grundförderung). Zusätzlich werden pauschal
300 € monatlich zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben gezahlt. Nach den 9 Monaten
Grundförderung kann eine Aufbauförderung von 300 € über weitere 6 Monate gezahlt werden. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf die Aufbauförderung. Diese liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Der
Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem
Progressionsvorbehalt.
Das Bundeskabinett hat Änderungen und
Kürzungen beim Gründungszuschuss beschlossen:
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Danach soll sich der Gründungszuschuss
bereits ab dem 1.November 2011 um fast 80% vermindert werden.
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Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss
entfällt, so dass die Vergabe nur noch nach Ermessen erfolgt.
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Der erste Zuschusszeitraum des
Gründungszuschusses wird von neun auf sechs Monate begrenzt.
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Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbstständigkeit
muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch 150 Tage bestehen.
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Es erfolgt zudem die Kürzung des jährlichen
Budgets von 1,8 Mrd. € auf 400 Mio. €.
Sie sollten daher nicht mehr zögern und einen
Gründungszuschuss so schnell wie möglich beantragen. Denn wenn Sie
diesen Stichtag verpassen, können Sie unter Umständen nur einen geringeren
oder gar keinen Gründungszuschuss mehr bekommen.
Für den Gründungszuschuss
durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter benötigen Sie einen Businessplan. Ich biete Ihnen verschiedene Möglichkeiten für die Erstellung
eines Businessplans an: Businessplan-Software, Businessplan-Vorlagen sowie die individuelle
Beratung und Erstellung eines Businessplans. Zielgruppe dieser Beratungskonzepte sind auch ALG I
und ALG II Empfänger.
Für den Gründungszuschuss
durch die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter benötigen Sie neben einen Businessplan auch eine
fachkundige Stellungnahme.
Neben dem
Gründungszuschuss können Sie bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter auch noch ein sog.
Coaching beantragen.
Hier erhalten
Sie Informationen zu weiteren Fördermitteln und Förderprogrammen: