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Selbstständig machen

Wie mache ich mich selbständig?

Tipps und Informationen, um sich erfolgreich selbständig zu machen


Willkommen bei Selbstständig machen,

Spielen Sie mit dem Gedanken sich selbständig zu machen und beruflich ihr eigener Herr zu sein und eine eigene Firma aufzubauen? Dann müssen Sie einige Vorarbeit leisten und ein paar Hürden aus dem Weg räumen. Das heißt aber nicht, dass der Schritt sich selbständig zu machen besonders kompliziert ist. Selbstständig machen kann sich im Prinzip jeder. Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie eine Checkliste, an der Sie sich orientieren können und umfangreiche Tipps und Informationen, um sich erfolgreich selbständig zu machen. Es kann sehr hilfreich sein, sich vorab intensiv mit diesem nützlichen Ratgeber zu beschäftigen. Er beinhaltet alle wesentlichen Ratschläge und Tipps für einen gelungenen Start, um sich selbständig zu machen.


Wie mache ich mich selbständig?

Die Ausgangspunkte und Motivationen für die Gründung eines Unternehmens oder den Beginn einer selbständigen Tätigkeit sind vielfältig: Der Wunsch nach Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit, eine gute Geschäftsidee, Arbeitslosigkeit, die Abkehr von der Arbeitnehmereigenschaft oder schlicht die Aussicht, ein höheres Einkommen zu erzielen. Der Erfolg von Existenzgründungen hängt wesentlich davon ab, dass der Schritt in die Selbständigkeit gut überlegt und sorgfältig geplant wird. Das beinhaltet fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how sowie eine „ausreichende“ finanzielle Grundausstattung. Ebenfalls ist wichtig zu wissen, welche Fördermaßnahmen Ihnen als Gründer zur Verfügung stehen. Auch sollten Sie die zentralen steuerrechtlichen Regelungen kennen, denn Selbständige müssen gegenüber dem Finanzamt eine Reihe von Pflichten erfüllen, die einem Angestellten unbekannt sind – von der Erstellung der Buchhaltungsunterlagen bis hin zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen.

Nicht zuletzt muss sowohl aus steuerlicher als auch aus Haftungsperspektive entschieden werden, welche Unternehmensform die richtige ist. Dieses Merkblatt informiert über die Eckpunkte einer Existenzgründung, von den Vorbereitungen über Förderprogramme bis hin zu den Steuerregeln. Eine umfassende Beratung, zum Beispiel steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Art, kann damit jedoch nicht vollständig ersetzt werden – wir stehen Ihnen gerne in persönlicher Beratung zur Seite.


Allgemeine Überlegungen vor der Firmengründung

Start in die Selbständigkeit

Bei der Neugründung haben Existenzgründer den Vorteil, dass sie das Geschäft von Anfang an nach den eigenen Vorstellungen planen und gestalten können. Dem gegenüber steht der Nachteil, dass der künftige Erfolg unsicher ist: Berechnungen und Einkommenserwartungen im Vergleich zu Bestandsunternehmen können nur auf Prognosen und weniger auf Erfahrungswerten basieren.

Anders sieht dies bei der Übernahme oder Beteiligung an einem bestehenden Geschäft aus: Hier liegen meist aussagekräftige Zahlen aus der Vergangenheit vor. Hinzu kommen häufig ein bestehender Kundenstamm, vorhandene Betriebs- und Geschäftseinrichtungen sowie möglicherweise erfahrene Mitarbeiter. Dafür ist der Existenzgründer in seinen Entfaltungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt als bei einem Start durch Neugründung.


Am Anfang der Selbständigkeit steht meist als Triebfeder eine Geschäftsidee oder der dringende Wunsch nach beruflicher Veränderung. Sie wollen nicht länger angestellt sein, sondern frei und ein unabhängiges (Berufs-) Leben führen.
Zwei entscheidende Erfolgsfaktoren beeinflussen nachhaltig Ihren Wunsch sich selbständig zu machen - die Geschäftsidee und die Frage, ob Sie ein Unternehmertyp sind. Beide Faktoren werden nachfolgend noch behandelt.
Sofern Ihnen noch keine Geschäftsidee unter den Nägeln brennt, die umgesetzt werden will, entwickeln Sie vor dem Selbstständig machen als Erstes eine geschäftliche Idee. Hilfe bei der Suche finden Sie in kostenlosen Beratungsstellen. Geeignet für eine Ideenfindung sind auch Suchmaschinen im Internet. Beachten Sie, Ihre Geschäftsidee zum Selbstständig machen gründlich zu recherchieren und zu planen. Denn Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung ist das Erkennen einer Zukunftsperspektive und die Möglichkeit einer aussichtsreichen Vermarktung.


Ist die Selbständigkeit für SIE das Richtige bzw. sind Sie ein Unternehmertyp?

Der zweite entscheidende Erfolgsfaktor für das Gelingen Ihrer Firmengründung steckt in der Frage: Sind Sie ein Unternehmertyp? Diese Frage sollten Sie sich unbedingt stellen, bevor Sie sich Selbstständig machen. Und Sie sollten sich die Frage ehrlich beantworten. Von Ihnen als Person hängen die erfolgreiche Firmengründung und der Bestand der Unternehmung entscheidend ab. Kennen Sie die Herausforderungen, denen Sie sich stellen müssen, wenn Sie sich Selbstständig machen? Beschäftigen Sie sich gerade in der Vorbereitungsphase des Selbstständig machen intensiv mit den nachfolgenden Punkten.


Persönliche Voraussetzungen prüfen

Bevor mit den ersten Schritten in die Existenzgründung begonnen wird, sollte sich jeder potentielle Gründer selbst fragen, ob er die notwendigen persönlichen Voraussetzungen mitbringt. Denn Selbständigkeit setzt unter anderem voraus, dass man sich um viele Dinge kümmern muss, von denen man im Angestelltenverhältnis nicht betroffen war. In letzter Konsequenz führt dies in der Regel dazu, dass man deutlich weniger (Frei-)Zeit hat und im Vergleich zu einem Anstellungsverhältnis höhere Risiken eingeht. Im Fall eines Scheiterns kann unter Umständen die soziale Absicherung fehlen. Wenn der Rückhalt aus dem eigenen familiären Umfeld fehlt, insbesondere wenn der Ehepartner nicht uneingeschränkt hinter dem Vorhaben steht, sollten Sie von Ihrem Schritt in die Selbständigkeit erst einmal Abstand nehmen. Daneben sollte jeder Gründer unter anderem die folgenden Fragen beantworten.

Wichtig: Beantworten Sie mehr als eine der folgenden Fragen mit „Nein“, sollten Sie im Zweifel von der Selbständigkeit Abstand nehmen oder das Vorhaben auf einen günstigeren Zeitpunkt verschieben:

1. Ist Ihnen klar, dass Sie meist deutlich mehr Zeit investieren müssen, als das im Angestelltenverhältnis der Fall ist; oft auch an Wochenenden (Faustregel: + 20 % – 40 %)?

2. Ist Ihnen klar, dass Sie sich zumindest in der Startphase um viele Dinge selbst kümmern müssen, damit das Projekt klappt (zum Beispiel Administration, Akquise, Steuern)?

3. Können Sie private Dinge zurückstellen, sich zum Beispiel seltener mit Freunden treffen oder ausgehen?

4. Ist bei Ihnen die Bereitschaft vorhanden, bei Hobbies und eventuellen Ehrenämtern kürzer zu treten?

5. Ist Ihnen klar, dass Sie hohe finanzielle Risiken eingehen und es bei einem Scheitern gegebenenfalls auch um die Existenz gehen kann?

6. Ist Ihnen klar, dass Sie in den ersten 12–24 Monaten den Lebensunterhalt oft nicht decken können und über entsprechende Rücklagen verfügen sollten?

7. Können Sie gegebenenfalls auch eine längere Startphase als gedacht finanziell „puffern“, zum Beispiel wenn mehr Auflagen als gedacht erfüllt werden müssen oder wenn es mit der Akquise mal nicht so gut klappt?

8. Ist Ihnen klar, dass es auch schlechte Zeiten geben kann und Sie für solche Phasen auch finanziell vorbeugen müssen?

9. Verfügen Sie über die notwendigen fachlichen und persönlichen Qualifikationen in Ihrem Feld? Sind Sie bereit und haben Sie die monetären Möglichkeiten, sich zu bestimmten Themen externe Hilfe zu holen (zum Beispiel Steuer-, Rechts-, Unternehmensberater)?

10. Ist bei Ihnen die Bereitschaft und der Wille vorhanden, sich selbst immer wieder zu vermarkten, Kunden und Geschäftspartner anzusprechen und sich nicht durch Rückschläge und Zurückweisungen aus dem Konzept bringen zu lassen?


Überlegen Sie selbstkritisch, wo Ihre Stärken liegen und wie Sie vorhandene Schwächen ausgleichen können.

  • Als Unternehmer müssen Sie bereit und in der Lage sein, unter Druck zu arbeiten.
  • Auf Sie kommt viel Arbeit zu, um Ihrer Firma eine Überlebenschance zu geben.
  • Zeit zu investieren darf für Sie nicht zum Problem werden. Private Probleme sind ein Risikofaktor. Bevor Sie sich Selbstständig machen, schaffen Sie klare Verhältnisse im privaten Umfeld.
  • Besitzen Sie Kreativität, um flexibel auf Veränderungen in Ihrem Markt zu reagieren? In unserer schnelllebigen Zeit sind Fantasie und Risikobereitschaft gefragt, wenn sich neue Entwicklungen in Ihrem Berufsumfeld zeigen.
  • Durchsetzungsvermögen ist nötig. Eine klare Positionierung schafft Vertrauen und bekämpft Zweifel und Unsicherheit.
  • Selbstmotivation ist eine überlebenswichtige Eigenschaft, damit Ihnen die Freude an Ihrem Schritt, sich selbständig zu machen, nicht verloren geht. Nach der ersten Euphorie muss es mit vollem Elan weitergehen. Zur Not treten Sie sich mal selbst in den Hintern.
  • Sie übernehmen eine hohe Verantwortung für Ihr Angebot, den Umsatz, den Gewinn und gegenüber Mitarbeitern und Lieferanten.
  • Täglich treffen Sie zahllose Entscheidungen über das Wohl und Wehe Ihrer Unternehmung.

Können Sie sich mit den meisten Herausforderungen identifizieren? Dann planen Sie weiter sich selbständig zu machen. Können Sie das nicht, ziehen Sie lieber in Erwägung, es als Einzelperson sein zu lassen. Alternativ gibt es dann immer noch die Möglichkeit, sich im Team selbständig zu machen und so eventuelle Defizite auszugleichen.


Die Gründungssituation und Motivation

In Abhängigkeit von der persönlichen Situation, aus der heraus Sie sich Selbstständig machen wollen, bieten Ihnen staatliche Stellen und andere Organisationen zahlreiche Angebote zur Unterstützung. Welche Gründungssituation trifft auf Sie zu?

  • Selbstständig machen nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums
  • Selbstständig machen als Weg aus der Arbeitslosigkeit (und Gründungszuschuss).
  • Selbstständig machen als Nebenerwerb.
  • Selbstständig machen neben einem festen Beschäftigungsverhältnis.

Wählen Sie die für Ihre Motivation passende Situation und suchen Sie nach den Stellen, wo Ihnen die entsprechende Unterstützung zuteil wird (Uni, Hochschule, Berufsverband, Arbeitsamt bzw. Jobcenter, IHK, etc.).


Formen der Selbständigkeit

Bezogen auf die Branche, in der Sie sich Selbstständig machen wollen und ihrem individuellen Typ, bieten sich sehr unterschiedliche Formen der Selbständigkeit an. Die Wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt:

  • Kleinunternehmen sind Existenzgründungen, bei denen sich Gründer nur für ihren eigenen Arbeitsplatz Selbstständig machen. Unter diesen Begriff der Selbständigkeit fallen auch Nebenerwerbsgründungen und der auf Zukunft ausgerichtete parallele Geschäftsaufbau neben einer regulären Festanstellung. Vorteilhaft bei Kleinunternehmen sind ein minimales Startkapital, das geringe Risiko und die fehlende Verantwortung für Personal.
    Nachteilig kann sein, dass sich Kleinunternehmer auch wie solche fühlen und von daher unprofessionell arbeiten und auftreten. Kleinunternehmer ist auch ein steuerrechtlicher Begriff.
  • Voraussetzung für das sich Selbstständig machen im E-Business ist die umfassende Kenntnis der Technologie. Alle Funktionen und Links auf der Webseite, dem Portal oder dem Online-Shop müssen funktionieren, damit Interessenten wiederkommen. Außerdem sind umfangreiche Marketingaktivitäten notwendig, um im Internet überhaupt gefunden zu werden. Die Anonymität im Netz zwischen Verkäufer und Kunden verhindert sofortige Geschäfte in Form von Verkäufen. Zunächst einmal muss eine Vertrauensbasis aufgebaut werden, bevor es zu ersten Käufen kommt - und das kostet Zeit. Um sich im E-Business erfolgreich selbständig zu machen ist die Zusammenarbeit mit anderen Online-Geschäftspartnern sehr zu empfehlen.
  • Eine Neugründung ist die passende Form, um sich selbständig zu machen, wenn Sie Ihre Geschäftsidee von Grund auf angehen und aufbauen wollen. Hier können Sie den Geschäftsaufbau so gestalten, wie Sie sich das vorstellen. Alle Entscheidungen treffen Sie allein und sind dafür verantwortlich, ob Ihre Unternehmung gelingt oder nicht. Das volle Risiko lastet auf Ihren Schultern. Nachteilig wirken sich bei dieser Form des sich Selbstständig machen fehlende Kundenbeziehungen aus. Es ist auch ein Problem, nicht auf erfahrenes Personal zurückgreifen zu können.
  • Eine Unternehmensübernahme kann zum Selbstständig machen eine gute Lösung sein. Oftmals haben gerade Familienunternehmen große Sorgen mit der Nachfolgeregelung oder Fortführung ihres Betriebes. Vorteilhaft ist die Übernahme eines laufenden Geschäftes, vorausgesetzt, die Zahlen aus der Vergangenheit sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht in Ordnung. Sie beginnen beim Selbstständig machen nicht bei null, können aber unter Umständen Ihre individuellen Ideen und Vorstellungen nicht umsetzen. Der größte Nachteil ist, in bestehenden Firmen hat sich eine eigenständige Firmenphilosophie entwickelt und die Geschäftspolitik ist durch die vorherige Geschäftsführung nachhaltig geprägt.
  • Die Beteiligung bietet sich als Möglichkeit zum Selbstständig machen an, wenn Sie in der glücklichen Lage sind, Geld zu besitzen aber keine eigene passende Idee haben für den Schritt in die Selbständigkeit. Eine Beteiligung kann als stille oder als tätige Beteiligung eingegangen werden. Durch Ihren Kapitaleinsatz erwerben Sie sich anteilige Rechte an der Unternehmung. Bevor Sie sich auf diese Weise Selbstständig machen, recherchieren Sie ausgiebig über die Firma, die finanzielle Lage und die Produkte oder beauftragen einen versierten Dritten.
  • Beim Franchise übernehmen Sie das bereits eingeführte Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens, dem Franchise-Geber. Wenn Sie sich mit dieser Geschäftsform Selbstständig machen, starten Sie direkt in einem vorhandenen Marktsegment. Sie vertreiben mit einer bewährten Idee die Produkte oder Dienstleistungen des Franchise-Gebers. Das bedeutet in der Regel ein Selbstständig machen mit einem ausgereiften Geschäftskonzept. Der Franchise-Geber unterstützt Sie durch Schulungsmaßnahmen auf sein Geschäftskonzept und hilft Ihnen bei Gesprächen mit der Bank zwecks Finanzierung. Hilfe bekommen Sie oftmals auch bei der Suche nach einem geeigneten Ladenlokal. Büro- und Geschäftsausstattung wird meist gegen Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Als nachteilig erweisen sich die meist hohen Einmalkosten für das Franchise-System sowie Lizenzgebühren auf Umsatz oder Gewinn und eine finanzielle Beteiligung an den Werbekosten.
  • Als Spin-off bezeichnet die Marktwirtschaft die Ausgliederung eines Teilbereiches eines Unternehmens und seine Weiterführung als eigenständige Firma. Das können Abteilungen wie Versand, Montage, Marketing und ähnliche sein, in denen sich auch verantwortungsbewusste Mitarbeiter Selbstständig machen können. Die in der Regel weiterhin bestehende Verknüpfung mit der Mutterfirma verspricht sofort Umsatz und Gewinn und sorgt für einen guten Start der Idee sich selbständig zu machen.

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Was braucht man um sich selbständig zu machen?

Um sich selbständig zu machen, benötigt man eine gute Geschäftsidee, unternehmerisches Denken, Durchhaltevermögen und finanzielle Mittel. Hier sind einige wichtige Schritte, um den Weg in die Selbständigkeit zu gehen:

  1. Geschäftsidee entwickeln: Eine gute Geschäftsidee ist die Grundlage für eine erfolgreiche Selbständigkeit. Hierbei sollte man Marktanalysen durchführen, die Zielgruppe definieren und das Alleinstellungsmerkmal des eigenen Angebots herausarbeiten.

  2. Businessplan erstellen: Der Businessplan ist ein wichtiger Leitfaden für die eigene Selbständigkeit. Hier werden die Geschäftsidee, Zielgruppe, Marktanalyse, Finanzplanung und weitere wichtige Aspekte festgehalten.

  3. Rechtsform wählen: Die Wahl der passenden Rechtsform ist wichtig, um die Haftung und die steuerlichen Aspekte der Selbständigkeit zu regeln.

  4. Finanzierung planen: Für den Start in die Selbständigkeit benötigt man oft ein Startkapital. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Eigenkapital, Fördermittel oder Kredite.

  5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Jeder, der in Deutschland eine selbständige Tätigkeit ausüben möchte, muss sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

  6. Steuerliche Anmeldung: Sobald man eine selbständige Tätigkeit ausübt, muss man sich beim Finanzamt anmelden. Hierbei wird eine Steuernummer vergeben.

  7. Versicherungen abschließen: Als Selbständiger sollte man sich über die relevanten Versicherungen wie Kranken-, Renten-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung informieren und entsprechend abschließen.

  8. Marketing und Vertrieb: Eine erfolgreiche Selbständigkeit erfordert auch eine gute Marketing- und Vertriebsstrategie. Hierbei sollten die Zielgruppe und die Marketingkanäle genau definiert werden.

  9. Netzwerk aufbauen: Ein gutes Netzwerk kann dabei helfen, Kunden zu gewinnen und die eigene Selbständigkeit voranzutreiben. Hierbei kann man sich in Netzwerken und Branchenverbänden engagieren.

Die Schritte zur Selbständigkeit können je nach Branche und Tätigkeit unterschiedlich sein. Es ist wichtig, sich ausreichend zu informieren und bei Bedarf Expertenrat einzuholen.

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Die Geschäftsidee

Der erste entscheidende Erfolgsfaktor für das Gelingen einer Firmengründung ist eine tragfähige Geschäftsidee. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt der Firmengründung und die Basis für jedes Geschäftskonzept. Lassen Sie sich Zeit bei der Suche und prüfen Sie sorgsam alles, was Ihnen über den Weg läuft. Sie brauchen keine komplett neue Idee oder Marktneuheit, um sich selbständig zu machen. Es ist vielmehr notwendig, die Planung und Umsetzung Ihrer Idee zielgerichtet durchzuführen, damit Sie erfolgreich werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Suche nach einer Geschäftsidee ist der Kundennutzen, den Sie bieten. Stellen Sie sich immer die Fragen: Was will der Kunde? Wer ist meine Zielgruppe? Unter diesen Aspekten konzentrieren Sie Ihre Ideensuche auf die folgenden vier Gesichtspunkte:

  • Sie setzen auf "Innovation" und gründen eine Firma mit einem im Markt noch nicht vorhandenen Angebot.
  • Mit Ihrer Geschäftsidee passen Sie unter dem Stichwort "Produktmodifikation" ein bestehendes Angebot den Kundenbedürfnissen besser an. Denn es gibt kein Angebot, das nicht noch verbessert werden kann.
  • Unter dem Begriff "Marktdurchdringung" planen Sie Ihre Geschäftsgründung mit einem ähnlichen Angebot wie der Wettbewerb. Und dann versuchen Sie durch geschicktere Marketingmaßnahmen Ihre Geschäftsidee potenziellen Kunden näher zu bringen.
  • Betrachten Sie die Ideensuche unter dem Aspekt "Expansion". Übernehmen Sie ein bestehendes Angebot und erschließen damit neue Absatzmärkte im In- und Ausland.

Nachdem Sie auf diese Weise verschiedene Geschäftsmöglichkeiten gefunden haben, geht es darum, Ihre Vorstellungen auf rechtliche, wirtschaftliche und technische Machbarkeit hin zu überprüfen.

Welche der Geschäftsideen ist überhaupt umsetzbar?

  • Brauchen Sie spezielle Genehmigungen?
  • Kann Ihre Idee, sich selbständig zu machen wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt werden?
  • Steht Ihre Geschäftsidee in Einklang mit geltendem Recht und gesetzlichen Bestimmungen?
  • Bringen Sie die notwendigen Fähigkeiten mit, die Idee umzusetzen?

Sind Sie immer noch von Ihrer Geschäftsidee überzeugt, nutzen Sie die neu erworbenen Kenntnisse und Tipps, um sich selbständig zu machen. Nun wissen Sie, an wen Sie sich wenden können und wie es funktioniert. An dieser Stelle sind die Beschaffung von Vorabinformationen und die grundsätzlichen Überlegungen zum Selbstständig machen beendet.

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Informationsbeschaffung und Unterstützungsangebote

Gründer stehen häufig vor dem Problem, dass sie am Anfang nicht genau wissen, wo sie sich zu allen benötigten Themen Informationen beschaffen können. Dabei gibt es eine schier unendliche Anzahl von Quellen, die genutzt werden können. Unter anderem kommen die folgenden Quellen und Unterstützungsangebote in Betracht, wobei einige Quellen auch in mehreren Themengebieten Hilfestellungen anbieten – auch wenn diese einem Hauptbereich zugeordnet sind.

Vorab-/Startinformationen/allgemeine Quellen

  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
  • Gründungsinitiativen von Kommunen und Bundesländern

· Fach- und Branchenverbände, Vereine, Genossenschaften, Gewerkschaften

  • Wirtschaftsförderungen
  • Beratungsstellen für Existenzgründer
  • Agentur für Arbeit
  • Freunde/Verwandte/Bekannte/Arbeitgeber
  • Messen, Kongresse, Ausstellungen
  • Fachliteratur

Businessplan

  • Unternehmens-/Steuerberater
  • Branchenverbände

· Business-Angel (bei größeren Vorhaben; weitere Informationen finden Sie unter www.fuer-gruender.de/kapital/eigenkapital/business-angels/band/)

Soziale Absicherung

  • Krankenkassen (gesetzlich/privat)
  • Agentur für Arbeit
  • Rentenversicherungen Bund und Länder

· Versicherungsmakler (www.bdvm.de) und -berater (www.bvvb.de)

Kapitelbeschaffung/Fördergelder

  • Banken und Sparkassen

· Das Bundeswirtschaftsministerium bietet unter www.foerderdatenbank.de eine recherchierbare Übersicht über Fördermöglichkeiten in Deutschland und der EU.

· Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) bietet auf ihrer Internetpräsenz zahlreiche Informationen (www.kfw.de, Rubrik Unternehmen à Gründen & Nachfolgen.)

  • Agentur für Arbeit (Gründungszuschuss)
  • Bürgschaftsbanken

· Der Verein „Deutsches Mikrofinanz Institut“ (DMI) als Dachorganisation von Mikrofinanzierungsanbietern im gesamtdeutschen Raum bietet auf seiner Internetpräsenz www.mikrofinanz.net neben zahlreichen Informationen über die Möglichkeiten von Mikrokrediten Kontaktdaten zu regionalen Anbietern.

  • Rechtsform/Steuern/Abgaben
  • Steuer-/Unternehmensberater
  • Rechtsanwälte

Hinweis

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat unter www.existenzgruender.de ein Existenzgründungsportal ins Leben gerufen. Es soll als bundesweite zentrale Anlaufstelle für Gründer sowie junge Unternehmen fungieren. Sie finden dort unter anderem:

  • Textbeiträge und interaktive Checklisten,
  • ein Expertenforum und eine Mediathek,

· eine Gründungswerkstatt mit vielseitigen Lernprogrammen und Softwareangeboten,

  • eine Adressen- sowie Seminardatenbank,

· fremdsprachige Informationen für Gründer mit Mi-grationshintergrund und

  • einen Fahrplan in die Selbständigkeit.

12 Typische Gründerfehler vermeiden

1. Keine Überprüfung der persönlichen Eignung:

Viele Gründer prüfen vor einem Start nicht oder nur sporadisch, ob sie persönlich geeignet sind, eine selbständige Existenz aufzubauen. Nicht nur der Arbeits- und Zeitaufwand, sondern auch die Vielzahl der zu bearbeitenden Themen außerhalb des eigentlichen „Fachgebiets“ und die anfängliche Durststrecke werden häufig unterschätzt. Oft wird auch vorausgesetzt, dass die Familie in allen Belangen „mitspielt“ und Unterstützung leistet. Sind die ersten Probleme erst eingetreten, bröckelt die Unterstützung, und in der letzten Konsequenz drohen Trennung und auch eine vorzeitige Auflösung des Gründungsvorhabens. Potentielle Gründer sollten diesen Punkt unbedingt ernst nehmen und über alle Dinge mit dem Partner offen sprechen, auch darüber, dass es möglicherweise am Anfang vor allem finanziell nicht so gut laufen wird.

2. Start ohne fundierte Planung:

Immer wieder ist zu beobachten, dass Gründer vor allem ihre Idee sehen und sich damit verwirklichen wollen. Sie gehen davon aus, dass auch Kunden und andere Geschäftspartner die Idee gut finden und zum Beispiel regelmäßig kaufen werden. Dabei wird häufig durch eine „rosarote“ Brille gesehen: Es wird ausgeblendet oder unterschätzt, dass es bereits etablierte Wettbewerber gibt, dass am Anfang oft hohe Kosten und Auszahlungen für Investitionen entstehen und dass man sich erst einmal einen Namen machen muss. Risiken oder Schwächen werden nicht bewertet, mögliche „Knackpunkte“ sind nicht bekannt und es wird daher nicht systematisch nach Lösungen gesucht. Jeder Gründer sollte daher im Vorfeld der Gründung einen Businessplan erstellen und diesen auch kritisch von Dritten (zum Beispiel Beratern, Freunden, Verwandten) auf Potential und Schwachstellen prüfen lassen.

3. Fehlendes betriebswirtschaftliches und anderes Wissen:

Immer wieder gehen Gründer davon aus, dass es ausreicht, wenn sie über das für die Herstellung und den Verkauf notwendige Wissen verfügen. Dabei bedeutet Unternehmertum, dass man die ganze Palette von Aufgaben erfüllen muss, die anfallen, zum Beispiel

  • Herstellung und Verkauf von Produkten,
  • Personalauswahl und -förderung,
  • Planung und Kalkulation von Preisen,
  • Identifikation von profitablen Produkten und Kunden,
  • Erstellung und Pflege der Unternehmensplanung,

· Planung und Steuerung der Liquidität (unter anderem entstehen durch das Schreiben von Rechnungen zwar Forderungen, die Zahlungen erfolgen aber in der Regel erst nach vier oder mehr Wochen),

  • Aufbau von Marketing- und Vertriebsstrukturen,
  • Verhandlungen mit Partnern,
  • Vertragsgestaltung,

· Gestaltung und Verbesserung von Abläufen und EDV-Systemen,

  • Steuern,
  • Buchführung,
  • Jahresabschlüsse.

Unternehmer müssen daher dafür sorgen, dass sie sich entwederin viele Themen selbst einarbeiten, bestimmteAufgaben an qualifizierte Mitarbeiter übertragen oder sich Rat von Dritten holen. In der Praxis sollte es so sein, dass man sich als Unternehmer am Anfang vor allem Rat von außen holt, zum Beispiel durch Steuer- und Unternehmensberater oder Buchführungshelfer. Denn zum einen ist es quasi unmöglich, sich auf allen Gebieten eine entsprechende Qualifikation anzueignen, und zum anderen ist es zu Beginn meist schlicht zu teuer, entsprechend Fachpersonal einzustellen.

4. Zu knappe Berechnung des Kapitalbedarfs:

Ein weiterer Punkt ist, dass Gründer den notwendigenKapitelbedarf falsch einschätzen oder ihn bewusst knapp kalkulieren, weil sie für Kredite Zinsen zahlen müssen. Kommt es zu höheren Zahlungen, zum Beispiel weil für Investitionen mehr bezahlt werden muss als angenommen, oder weil die Verluste am Anfang höher ausfallen als geplant, entstehen Deckungslücken, die oft nicht kurzfristig zu schließen sind. Im Extremfall kann kein neues Kapital erschlossen werden und es droht die Insolvenz. Gründer sollten daher trotz der höheren Zinsen lieber einen höheren Kapitalbedarf einplanen.

5. Falsche Rechtsform:

Viele Unternehmen starten als GmbH. Nachteil: Es fällt Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt an, obwohl das Unternehmen womöglich noch gar keinen Gewinn erzielt.

6. Zu niedrige Steuervorauszahlungen:

Nach Gründung des Unternehmens dauert es meist zwei Jahre, bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bei zu niedrigen Einkommensteuervorauszahlungen können die Einkommensteuernachzahlungen das Unternehmen in ernsthafte finanzielle Engpässe führen. Eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlung nach oben (oder besser: der Aufbau entsprechender Rücklagen) kann daher sinnvoll sein.

7. Mängel in der Gestaltung von Verträgen mit Angehörigen:

In den Betrieben von Gründern und jungen Firmen hilft oft die ganze Familie kräftig mit. Geschieht dies ohne Arbeitsvertrag und Gehalt, verschenkt die Familie Steuern. Denn bei der Einkommensteuer hat jedes Familienmitglied eine ganze Reihe persönlicher Freibeträge, die oft ungenutzt verfallen. Oft leihen Familienangehörige auch Geld oder stellen Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Es ist steuerlich meist sinnvoll, in diesen Fällen Darlehens- bzw. Mietverträge abzuschließen.

8. Fehlende/falsche Verträge und Versicherungen:

Es sind zahlreiche Verträge zu schließen, damit der Betrieb arbeiten kann. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollten Gründer zumindest in Fällen, die keinen Standard darstellen, sich juristischen Beistand holen. Ähnliches gilt für Versicherungen. Gründer sind häufig falsch, unzureichend oder gar nicht versichert – im Schadensfall drohen dann unter Umständen existentielle Risiken. Auch hier ist die Konsultation eines Experten sinnvoll. Zudem sollten Verträge und Versicherungen mindestens jährlich überprüft werden .

9. Falsches Timing bei der Umsatzsteuer:

Viele Gründer beantragen in der Anfangsphase dauerhaft eine Fristverlängerung zur Voranmeldung der Umsatzsteuer. Gleichzeitig mögliche Vorsteuererstattungen kommen dann erst einen Monat später, was die in der Anfangsphase wichtige Liquidität verringert.

10. Fehler bei der Umsatzsteuer:

Wegen nicht ordnungsgemäßer Belege (beispielsweise ist auf Rechnungsbelegen für gekaufte Waren die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen) wird der Vorsteuerabzug nicht anerkannt. Dadurch wird bares Geld verschenkt.

11. Mängel in der Buchführung:

Mängel in der Buchführung (falsche Kontierung, Verbuchung fehlerhafter Belege, auf denen die Mehrwertsteuer fehlt, Zeitverzögerung bei der Durchführung) führen nicht selten dazu, dass zu wenig oder zu spät Umsatzsteuer gezahlt wird. Bei Anträgen auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen können dem Finanzamt dann oft auch keine aussagefähigen Unterlagen vorgelegt werden.

12. Ordnungsgemäße Kassenführung:

Ein besonderer Hinweis gilt der ordnungsgemäßen Kassenführung. Bei Betrieben mit Bargeldverkehr müssen die Vorgaben der Finanzverwaltung penibel eingehalten werden.

Hinweis

An dieser Stelle kann für Sie auch das Merkblatt „Ordnungsgemäße Kassenführung“ hilfreich sein.

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Businessplan

Der zweite Schritt beim Selbstständig machen beginnt mit der Erstellung eines Businessplans. Die eigentliche Phase der Existenzgründung ist damit eingeläutet.

Was ist ein Businessplan?

Der Businessplan ist die schriftliche Ausarbeitung der Geschäftsidee. Er ist immer dann zu erstellen, wenn die Entscheidung gefallen ist, ein Gründungsvorhaben in die Tat umzusetzen. Vor allem aber dann, wenn das Selbstständig machen finanziert werden muss. Der Businessplan ist kein festgelegter Formularsatz. Aufmachung und Text können frei gewählt werden. Dennoch hat sich in den letzten Jahren eine gewisse inhaltliche Standardisierung herausgebildet. Kapitalgeber, Banken und Fördereinrichtungen haben ihre Vorstellungen an einen Businessplan durchgesetzt und damit ein systematisches und analytisches Vorgehen bei der Erstellung erreicht. Gründer werden praktisch genötigt, ihre Idee zum Selbstständig machen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und auf Herz und Nieren zu hinterfragen. Es entsteht eine Art "Fahrplan" mit Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie. Businesspläne werden damit für Kapitalgeber und andere Organisationen vergleichbar. Die Entscheidung für oder gegen die Idee sich selbständig zu machen wird vereinfacht. Die Struktur der Businesspläne ist fast immer gleich und besteht aus folgenden Kapiteln, wobei die Reihenfolge variieren kann:


  1. Der Businessplan beginnt mit einer Zusammenfassung des Vorhabens sich selbständig zu machen. Es werden an dieser Stelle die wichtigsten Punkte der Existenzgründung kurz vorgestellt.
  2. Im 1. Kapitel geht es um die Unternehmensidee. Das Produkt- oder Dienstleistungsangebot wird in allen Einzelheiten erläutert. Besonders herausgestellt wird der Kundennutzen für die Zielgruppe. Ein Vergleich zum Wettbewerb darf nicht fehlen und ist erwünscht.
  3. Im 2. Kapitel gibt der Businessplan Aufschluss über den Gründer, das Gründerteam bzw. das Management. Jedes einzelne Gründungsmitglied stellt sich mit seinem persönlichen Lebenslauf, schulischem und beruflichem Werdegang und mit seinen spezifischen Qualifikationen für die Firmengründung vor.
  4. Das 3. Kapitel beschreibt den Markt und den Wettbewerb der entsprechenden Branche, in der Sie sich Selbstständig machen. Statistische Zahlen, die einen tieferen Einblick in das Berufsumfeld der Firmengründung, den Wettbewerb und die Kundenstruktur geben, sind zu beschaffen und analytisch korrekt einzutragen.
  5. Im 4. Kapitel hat sich der Gründer mit Marketing und Vertrieb zu beschäftigen. Er beschreibt sehr detailliert, mit welcher Strategie er den Markt bearbeiten will und seine konkreten Werbe- und Vertriebsüberlegungen.
  6. Das 5. Kapitel befasst sich mit der zukünftigen Unternehmensform, in der Sie sich Selbstständig machen. Inhalt ist die Gesellschaftersituation, welche Rechtsform soll gewählt werden, Genehmigungen, Erlaubniserteilung und andere formale Punkte.
  7. Kapitel 6 beschäftigt sich mit der Finanzplanung. Gefordert sind eine mindestens 3-jährige Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Liquiditätsplanung, eine Kapitalbedarfsplanung und eine private Kostenaufstellung.
  8. Im Kapitel 7 muss sich der Gründer mit Chancen und Risiken seiner Gründung auseinandersetzen. Die Chancen des Selbstständig machen sind ebenso, wie die Risiken aufzuzeigen und zu bewerten. Alternative Möglichkeiten sind aufzuzeigen.

Die Erstellung des Businessplans ist keine Tätigkeit für nebenbei. Sie erfordert viel Zeit, Mühe und Recherchearbeit. Da kommen einem Gründer die im Internet angebotenen vorgefertigten Businesspläne aus den verschiedenen Branchen gerade recht. Zum Selbstständig machen genügen ein paar Euro und ein Download und schon ist zumindest eine Grundlage vorhanden. Grundsätzlich ist gegen den Kauf dieser Vorlagen zum Selbstständig machen nichts einzuwenden. Trotzdem ist die Nutzung nicht zu empfehlen. Wie Sie in den unten stehenden Vorteilen des Businessplans nachlesen können, ist gerade die intensive persönliche Beschäftigung mit allen Facetten Ihrer Firmengründung eine ganz entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung. Sie ist geradezu eine Garantie für ein vorzeitiges Scheitern beim sich Selbstständig machen. Ihre Idee ist einzigartig und so sollten auch die Texte in Ihrem Businessplan sein. Das können Vorlagen nicht leisten.


Außerdem erhalten Kapitalgeber täglich so viele Anträge von Menschen, die sich Selbstständig machen, dass sie sehr schnell erkennen, ob es sich bei Ihrem Antrag um einen eigenen Geschäftsplan handelt oder um einen vorgefertigten. Nehmen Sie sich deshalb alle Zeit, die Sie brauchen. Sie ist gut und richtig investiert. Und wenn Sie nicht alleine klarkommen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die von jedem Bundesland geförderten Gründercoachings. Erfahrene Trainer helfen bei der Erstellung des Businessplans.


Die Vorteile des Businessplans:

Nach allem was Sie bislang über den Businessplan gelesen haben, wäre es nicht verwunderlich, wenn jetzt die Frage im Raum steht: Wozu ist das alles gut? Nachfolgend finden Sie eine formlose Auflistung der Vorteile. Sie verstehen danach ganz sicher den vollständigen Sinn des Businessplans:

  • Er hilft, außenstehende Dritte von Ihrem geplanten Vorhaben zu überzeugen. Der Gründer, der den Geschäftsplan selbst erarbeitet hat, musste sich gedanklich intensiv mit dem Konzept beschäftigen. Ihm ist wohl die ernsthafte Absicht zu unterstellen, sich tatsächlich Selbstständig machen zu wollen und es mit der Umsetzung ehrlich zu meinen.
  • Er dient als grundsätzliche Voraussetzung zur Kapitalbeschaffung. Ohne schriftliche Ausarbeitung der Machbar- und Wirtschaftlichkeit des Geschäftskonzeptes sind Geldgeber oder Institute als Investoren nicht zu gewinnen.
  • Er bietet die Gelegenheit zur Erfolgskontrolle. So wird der Businessplan automatisch zum Instrument für das Controlling. Alle Maßnahmen zum Selbstständig machen sind direkt nachvollziehbar. Planabweichungen werden sofort erkannt. Das Zahlenmaterial kann neu bewertet und Abweichung angepasst werden. Bei Schieflagen besteht sehr frühzeitig die Chance, Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • Durch den Geschäftsplan wird der Verfasser zu einer systematisierten Vorgehensweise für die Erstellung genötigt. Das logische Herangehen an die Ausarbeitung erzeugt Transparenz, die dem Autor eventuelle Wissenslücken offenbart und bislang verborgen gebliebene Probleme erkennen lässt.
  • Die Standardisierung des Businessplans erfordert bei der Erstellung sofortige Entscheidungen und in einigen Fällen auch die Möglichkeit auf Alternativen beim Selbstständig machen ausweichen zu können.
  • Der Businessplan beginnt mit einer Zusammenfassung der Geschäftsidee. Der Inhalt des Textes ergibt einen Gesamteindruck. Auf einen Blick wird die Dimension der geplanten Vorstellung sich selbständig zu machen sichtbar und ob sich alle Kapitel ineinanderfügen.
  • Er erhöht die Aussichten auf ein planvolles Gelingen der Idee sich selbständig zu machen. Niemand würde ein Haus ohne Bauplan bauen. Im übertragenen Sinn heißt das, der vorab ausgearbeitete Businessplan ist der Bauplan für die Firmengründung. Die Erfolgsaussichten durch das persönliche Schreiben eines Geschäftsplanes sind nachgewiesenermaßen größer als ohne Plan. Die häufigsten Ursachen für das Scheitern von Personen, die sich Selbstständig machen sind:
    • das Fehlen eines Geschäftsplans,
    • ein fehlerhafter Plan
    • gravierende Planabweichungen aufgrund schlechter Recherchen und
    • zu viel subjektivem Optimismus.
  • Bei der eingehenden Beschäftigung mit der Gründungsthematik hilft er dem Verfasser Risiken des Selbstständig machen bewusst werden zu lassen und besser abschätzen zu können. In der Praxis ist eine neue Geschäftsidee immer mit Risiken verbunden. Diese liegen sowohl im Markt als im Unternehmen selbst begründet und lassen sich nicht ausschließen. Ganz wichtig ist aber das Bewusstsein darüber. Denn nur so können Risiken mit eventuellen negativen Folgen abgefedert werden. Wer sich der Risiken des Selbstständig machen bewusst ist, kann vorsorgen und diese beispielsweise durch finanzielle Rücklagen mildern oder ausschließen.
  • Inhaltlich bauen die einzelnen Kapitel im Businessplan aufeinander auf. Die Gliederung gleicht Bausteinen, die nur in Abhängigkeit zueinander ein stimmiges großes Ganzes ergeben. Die Aussagen und Zahlen haben Auswirkungen auf die Marketingmaßnahmen für die Zielgruppe. Die Kommunikationsplanung spiegelt sich wieder in den Zahlen des Finanzplans. Die Gewinn- und Verlustplanung beeinflusst die Liquiditätsplanung und den Kapitalbedarf.

Ist die schriftliche Planung beendet, zeigt sich, ob der Inhalt aller Kapitel zusammenpasst. Ist das mit "Ja" zu beantworten, hat der Verfasser des Geschäftsplans ein Werk geschaffen, das ihm sein späteres unternehmerisches Handeln sehr erleichtert.


Businessplan erstellen

Jeder Gründer sollte, um die Erfolgsaussichten zu optimieren und die Risiken zu begrenzen, im Vorfeld einen Businessplan erstellen. Mit einem Businessplan wird das gesamte Vorhaben umfassend beschrieben, zum Beispiel die Produkt- oder Dienstleistungsidee, der Markt und die Kunden, das Differenzierungsmerkmal zum Wettbewerb. In einen Businessplan gehören natürlich auch alle finanziellen Punkte, wie zum Beispiel eine Umsatz-, Kosten-, Gewinn- und Liquiditätsplanung für meist drei bis vier Jahre sowie Kalkulationen für die geplanten Produkte und Dienstleistungen. Abgeschlossen wird ein Businessplan in der Regel mit einer Risikobetrachtung, die Dritten und einem selbst noch einmal die spezifischen Risiken sowie mögliche Lösungsmöglichkeiten vor Augen führt. Ein Businessplan ist das Rückgrat für alle weiteren Planungen und die Umsetzung eines Gründungsvorhabens.

Hinweis

Ein Businessplan ist zwingend, wenn sich Gründer Geld von Dritten leihen möchten. Aber auch wenn kein Kapital von außen benötigt wird, sollte man einen Businessplan erstellen. Dieser zwingt Sie dazu, sich noch einmal kritisch mit allen Aspekten der Gründung zu befassen. Mögliche „Knackpunkte“, Lücken und Schwächen, aber auch Stärken und Potentiale werden so schon auf dem Papier aufgedeckt. Damit können Sie frühzeitig reagieren, ohne „echte“ Risiken eingehen zu müssen. Startet man mit seinem Vorhaben, ohne es gut durchdacht zu haben, ist das Risiko des Scheiterns relativ groß und man verliert unter Umständen viel Geld.


Was gehört in einen guten Businessplan?

Ein guter Business- oder Geschäftsplan sollte mindestens die folgenden Kapitel umfassen und die aufgezeigten Fragen und Punkte beantworten:

Zusammenfassung/Management-Summary

Hierbei handelt es sich um die Beschreibung der zentralen Größen des Vorhabens, die im weiteren Verlauf des Plans behandelt werden. Die Zusammenfassung ist auch der Einstieg für interessierte Dritte in die Planung und soll Interesse und die Bereitschaft wecken, sich (mit Geld) zu engagieren. Die Zusammenfassung sollte ein bis zwei Seiten lang sein.

Vorhabenbeschreibung

1. Geschäftsidee/Produktbeschreibung

Welche Produkte/Leistungen werden angeboten? Was ist das Neue? Warum genau wollen Sie das Produkt anbieten? Welche Marktlücke wird bedient? Was ist der Mehrwert? Welche Rechtsform wird gewählt und warum? Wo soll wann mit wie vielen Personen gestartet werden?

2. Fachliche und persönliche Voraussetzungen

Was sind die Gründe für die Selbständigkeit? Erfüllen Sie alle wichtigen Voraussetzungen? Welche Qualifikationen sind notwendig/vorhanden? Wo gibt es Lücken? Wie können sie geschlossen werden? Gibt es Unterstützung durch Familie und Freunde? Welche finanziellen Reserven sind vorhanden, um die Startphase zu überbrücken?

3. Adressierte Märkte und Kunden

Wer genau sind die Kunden, zum Beispiel Privat- oder Geschäftskunden, Männer, Frauen, Kinder, spezifische Branchen? Dies ist einer der wichtigsten Punkte des Businessplans, da mit der Ansprache der richtigen Kunden der Erfolg steht oder fällt.

4. Wichtige Wettbewerber

Welche Wettbewerber gibt es bereits? Was bieten diese zu welchen Preisen an? Wo gibt es Unterschiede zum eigenen Angebot? Warum soll der Kunde bei Ihnen kaufen und nicht beim Wettbewerb?

5. Marketing- und Vertriebskonzept

Wie sollen die Kunden angesprochen werden und über welche Kommunikationskanäle (zum Beispiel Internet, Soziale Medien, Messen)? Welche Vertriebskanäle sollen genutzt werden (zum Beispiel feste Verkaufsstandorte, Online-Shop)?

6. Zukunftschancen und langfristiges Potential

Wie sehen die langfristigen Wachstumschancen aus? Wie sollen diese erschlossen werden?

Finanzplanung

1. Privatentnahmen bzw. benötigter Geldbedarf

Welche privaten Ausgaben fallen monatlich an? Welche Einnahmen (auch des Ehepartners) sind vorhanden? Welche finanziellen Reserven gibt es?

2. Kapitalbedarfs- und Finanzplanung

Wie viel Geld wird wofür benötigt (zum Beispiel Investitionen, Tilgungen, Zinsen, Gründung, Entnahmen)? Woher kommen die notwendigen Mittel (zum Beispiel eigenes Geld, Kredite, Fördermittel)?

Bei Übernahme eines bestehenden Geschäfts: Muss ein Kaufpreis gezahlt werden oder müssen Verluste übernommen werden, die nicht aus den Umsätzen gedeckt werden können?

3. Umsatz-, Kosten-, Gewinn-, Liquiditätsplanung und Erfolgsberechnung

Welche Umsätze fallen voraussichtlich an? Wie werden die Preise kalkuliert? Welche Kosten entstehen? Welche weiteren Zahlungspositionen gibt es, zum Beispiel Steuern, Investitionen, Tilgungen (Übernahme der Positionen aus der Kapitalbedarfsplanung)? Mit welchen Produkten, Leistungen und Kunden wird Geld verdient, mit welchen eher nicht?

Risikobetrachtung

1. Besondere Chancen und Risiken

Gibt es Besonderheiten in dem Bereich/der Branche des geplanten Unternehmens (zum Beispiel Wachstumsmarkt, attraktive Nische, wenig Wettbewerber, dynamische Märkte, Personalmangel)? Wie soll auf Chancen und Risiken reagiert werden?

2. Besondere Stärken und Schwächen

Gibt es besondere Eigenschaften der Gründer oder Mitarbeiter, die sich auf das geplante Unternehmen auswirken (zum Beispiel Qualifikation, Motivation, Abläufe)? Wie soll auf Stärken und Schwächen reagiert werden?

Sonstige Angaben (nur soweit sinnvoll/erforderlich)

1. Angaben zu speziellen Quellen, zum Beispiel Agenturen, Studien, Geschäftspartnern

2. Angaben zu Verträgen, Rechten, Patenten, Eigentumsverhältnissen bei mehreren Gründern

3. Details zur Konkretisierung von Punkten im Plan, zum Beispiel Umsätze, Kosten, Kalkulationen, Investitionsrechnungen

4. Gegebenenfalls ein Glossar, wenn man zum Beispiel in einer Branche aktiv ist oder wird, die Kapitalgebern oder anderen Dritten wenig vertraut ist

Anhänge

(Unter anderem weitere Detaillierungen, soweit nicht unter den sonstigen Angaben aufgeführt, zum Beispiel Zeichnungen und Muster)

Hinweis

Erst nach vollständiger Erstellung des Geschäftsplans kann belastbar kalkuliert werden, ob bzw. ab wann der erwartete Gewinn aus der geplanten neuen Existenz den berechneten Bedarf auf Dauer decken kann.


Wer hat noch Interesse an Ihrem Businessplan?

Nun wissen Sie, was ein Businessplan ist, mit welchem Inhalt er gefüllt wird und was die Vorteile sind. Im nächsten Absatz geht es darum zu wissen, für wen Sie den Geschäftsplan noch erstellen. Denn außer Ihnen haben eine Reihe anderer Geschäftspartner reges Interesse daran.

  • Ist Ihre Gründungssituation die Arbeitslosigkeit, dann verlangt das Arbeitsamt den Geschäftsplan als Grundlage für die Beantragung eines Gründungszuschusses.
  • Brauchen Sie zur Finanzierung der Gründung ein Darlehen von der Bank oder einem Eigenkapitalgeber, so verlangen diese Institutionen in jedem Fall einen Businessplan. Da es hier um Geld geht, wird besonders das Finanzkapitel des Geschäftsplans unter die Lupe genommen und durchleuchtet.
  • Möchten Sie Fördergelder für Ihr Selbstständig machen in Anspruch nehmen oder brauchen Sie die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank, ist die Erstellung eines Geschäftsplans zwingend erforderlich.
  • Auch Lieferanten, die Ihnen längere Zahlungsfristen einräumen sollen, möchten aus verständlichen Gründen zumindest eine Kurzfassung des Businessplans sehen.

Top Selbständig machen


Möglichkeiten der Finanzierung zum Selbstständig machen

Ein wichtiger Schritt Ihrer Existenzgründung ist die Finanzierung Ihrer Geschäftsidee. Sich Selbstständig machen ist immer mit Kosten verbunden. Abhängig von der Branche, der Idee und der Unternehmensform sind die Finanzierungskosten unterschiedlich hoch. Der erste Schritt ist daher den Kapitalbedarf zu ermitteln, insbesondere Gründungskosten, Anlaufkosten und Investitionen. Sie sollten daher einen Kapitalbedarfsplan und einen Liquiditätsplan erstellen. Sollten die finanziellen Mittel vom Gründer nicht allein aufgebracht werden können, wird die Nutzung von Fremdkapital zu einem wichtigen Teil der Finanzierung. Selbst wenn Sie zum Selbstständig machen keine Fremdmittel in Anspruch nehmen, kostet die Gründung Geld - Ihr Eigenkapital. Aus diesem Grund finden nachfolgend alle Personen, die sich Selbstständig machen wollen und Kapital zur Finanzierung Ihre Selbständigkeit brauchen, wertvolle Tipps und wichtige Bezugsquellen.


Kapitalbeschaffungs- und Fördermöglichkeiten

Einer der wichtigsten Punkte für Gründer nach der Erstellung des Businessplans ist die Kapitalbeschaffung. In der Regel reichen die eigenen Mittel oder die Unterstützung aus dem privaten Umfeld nicht aus, um eine Gründung umzusetzen. Dabei ist häufig das Problem, dass es eine schier unüberschaubare Fülle von Fördermöglichkeiten gibt und selbst Fachleute Probleme haben, den Überblick zu behalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fördermöglichkeiten in Grundzügen vorgestellt.

Hinweis

Bei vielen Programmen, etwa der KfW, gilt das Hausbankprinzip. Das bedeutet, dass Kreditanträge bei der Bank oder Sparkasse gestellt werden müssen, die sie bei positiver Beurteilung an die Förderbank weiterleitet. Um in den Genuss der Fördergelder zu gelangen, ist es meist notwendig, den Antrag auf Förderung vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Ansonsten wird der Antrag in der Regel abgelehnt.

Gründungszuschuss

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründen möchte, um sich hauptberuflich selbständig zu machen, kann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden (ein Rechtsanspruch besteht nicht):

· Der Antragsteller hat einen Anspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I.

Hinweis

Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antragsteller Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gewesen sein. Bei einem direkten Übergang von einer nicht selbständigen in eine selbständige Tätigkeit wird der Gründungszuschuss nicht gewährt.

· Der Antragsteller weist die zur Ausübung der Selbständigkeit notwendigen Fähigkeiten nach.

· Der Antragsteller legt eine Tragfähigkeitsbescheinigung des Gründungsvorhabens vor. Es ist ein Bescheid einer fachkundigen Stelle erforderlich, zum Beispiel Berater, Kreditinstitut oder Kammer.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt: in den ersten sechs Monaten als Zuschuss, der sich an der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes ausrichtet, plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. Nach Ablauf der ersten sechs Monate können für weitere neun Monate je 300 € gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche Selbständigkeit nachgewiesen werden kann. Mehr Informationen finden Sie beispielsweise unter www.existenzgruender.de, Rubrik: Gründung vorbereiten àEntscheidung à Ihre Startposition àGründung aus der Arbeitslosigkeit à Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger.

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld wird von der KfW-Bank Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen angeboten, die seit der Gründung nicht mehr als fünf Jahre am Markt tätig sind. Das Geld kann für Investitionen und Betriebsmittel genutzt werden, etwa für den Kauf von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich aufmaximal 100.000 €, wobei der Betriebsmittelanteil maximal 30.000 € betragen darf. Gründer müssen kein Eigenkapital einbringen. Gründen mehrere Personen im Team, kann jeder Gründer für das gleiche Vorhaben das StartGeld beantragen. Gefördert werden auch Nebenerwerbsgründungen, wenn diese mittelfristig zum Haupterwerb führen sollen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der KfW-Bank (www.kfw.de) am einfachsten, wenn Sie mittels der Seitensuche die KfW-Programmnummer „067“ suchen.

ERP-Gründerkredit – Universell

Mit dem Kredit werden Freiberufler, kleine und mittelgroße Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, 50 Mio. € Jahresumsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme gefördert, die höchstens seit fünf Jahren am Markt aktiv sind. Außerdem werden bei Auslandsaktivitäten die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten gefördert. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich auf bis zu 25 Mio. € je Vorhaben. Die KfW-Programmnummern sind 073 bis 076.

ERP-Startfonds

Mit dem ERP-Startfonds werden kleine Technologieunternehmen gefördert, die maximal seit zehn Jahren am Markt aktiv sind, weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme maximal 10 Mio. € beträgt. Gefördert wird unter anderem die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis 5 Mio. € pro Unternehmen. Die KfW-Programm-nummer ist 136.

Hinweis

Die aktuellen Zinskonditionen aller KfW-Programme finden Sie auf www.kfw.de in der Fußzeile unter KfW Services à Aktuelle Zinskonditionen.

Mikrokreditfonds

Häufig benötigen Gründer für den Start nur relativ wenig Geld, oft sind bereit wenige tausend Euro ausreichend. Bei Banken und Sparkassen erhalten Gründer jedoch häufig keine Kredite , weil die Institute in diesen kleinen Dimensionen damit zu wenig verdienen. Hilfe können Gründer beim Mikrokreditfonds Deutschland finden. Es können Kredite bis 20.000 € aufgenommen werden, wobei der Höchstbetrag beim Erstkredit sich auf 10.000 € beläuft. Wird der Kredit störungsfrei getilgt, kann nach sechs Monaten eine Aufstockung bzw. ein zweiter Antrag erfolgen. Die Zinsen sind allerdings relativ hoch (aktuell rund 10 %). Hinzu kommt noch eine Bearbeitungsgebühr von 100 €. Die Kredite haben Laufzeiten von bis zu vier Jahren. In den meisten Fällen müssen für eine Bewilligung Referenzen bzw. Bürgschaften hinterlegt werden. Wer einen Kredit aus dem Mikrokreditfonds Deutschland erhalten möchte, muss sich dafür an eines der Mikrofinanzinstitute wenden. Dabei handelt es sich um Partnerorganisationen des Fonds, zum Beispiel Gründungszentren oder Unternehmensberatungen mit einer Spezialisierung auf Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Alle Mikrofinanz-institute werden zuvor vom Deutschen Mikrofinanz Institut (DMI) geprüft und akkreditiert.

Hinweis

Viele dieser Mikrofinanzinstitute haben sich auf bestimmte Zielgruppen wie beispielsweise Gründerinnen, junge Unternehmen usw. spezialisiert. Interessenten sollten daher zunächst prüfen, ob sich ein Mikrofinanzinstitut in ihrer Nähe befindet und welche Zielgruppe es anspricht.

Mikrofinanzinstitute stellen dem Gründer in der Regel einen Berater zur Seite, der den Stand der Gründungsvorbereitungen prüft und bei Bedarf mit dem Gründer den Businessplan und gegebenenfalls weitere Unterlagen vervollständigt.

Beratungskostenzuschüsse und ausgewählte weitere Kapitalquellen

Gründer, die sich von Dritten (zum Beispiel Unternehmensberatungen) unterstützen lassen wollen, müssen unter Umständen nicht alle dadurch entstehenden Kosten selbst tragen, sondern können sogenannte Beratungskostenzuschüsse beantragen. Dabei übernehmen die Anbieter, zum Beispiel die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einen Teil der Kosten, wobei die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf die Zahlung der Fördergelder. Die Zuschüsse können durchaus einige tausend Euro betragen. Es müssen aber häufig zahlreiche Anforderungen erfüllt werden, zum Beispiel müssen die Beratungen bei den Anbietern eingeholt werden oder bereits im Vorfeld das Vorhaben beschrieben (Businessplan) und Erwartungen geklärt werden.

· Für Gründer bieten unter anderem die Finanz- und Wirtschaftsministerien der Länder viele Förderungen von Existenzgründungsberatungen an. Mehr Informationen finden Sie auf der Website www.existenzgruender.de unter der Rubrik Service à Beratung und Adressen à Vor der Gründung.

· Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert zum Beispiel Beratungen für junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, mit 50 % und einer Höchstgrenze von 2.000 € in den alten Bundesländern; in den neuen Bundesländern mit 80 % bis maximal 3.200 €. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des BAFA (www.bafa.de) unter der Rubrik Wirtschaftsförderung und Mittelstand à Beratung & Finanzierung à Unternehmensberatung.

Außerdem lohnt sich häufig noch ein Blick auf die folgenden Unterstützungsmöglichkeiten:

· Über den Europäischen Sozialfonds kann die selbständige Tätigkeit im ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleitet werden, um Sie bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbständigen Tätigkeit zu unterstützen (www.esf.de, RubrikFörderperiode 2014 bis 2020 à ESF-Programme à Förderung unternehmerischen Know-hows.

· Der High-Tech-Gründerfonds investiert Beteiligungskapital in junge Technologieunternehmen, deren Kern ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist (high-tech-gruenderfonds.de).

· Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Dabei muss es sich um ein innovatives und technologieorientiertes Gründungsvorhaben im produzierenden Gewerbe oder innovative wissensbasierte Dienstleistungen handeln. Gefördert werden Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende sowie Gründerteams von bis zu drei Personen. Die Förderung besteht aus einem Stipendium plus Kinderzuschlag sowie der Erstattung von Sachausgaben oder Coachingkosten. Der Antrag wird über die staatliche Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestellt (www.exist.de, Rubrik Programm à EXIST-Gründerstipendium).

· Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Teilnehmer an Lehrgängen erhalten je nach Familienverhältnissen Zuschüsse bzw. Darlehen. Besondere Unterstützung erhalten Fortbildungswillige mit Kindern. Zum 01.08.2016 wurden weitere Verbesserungen umgesetzt, etwa die Anhebung des Unterhaltsbetrags (www.aufstiegs-bafoeg.info).

· Angestellte und Selbständige werden in ihrer beruflichen Weiterbildung in Form eines Prämiengutscheins gefördert. Damit können sie einmal im Jahr einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung zur Hälfte bezahlen – bis zu einem Betrag von 500 €. Angestellte und Selbständige in Deutschland, die älter als 25 Jahre sind, können einmal im Jahr von der Bildungsprämie profitieren, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 20.000 € bzw. 40.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt (www.bildungspraemie.de).

· Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Das Programm wird durch das BAFA umgesetzt. Es richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden (www.bafa.de, Rubrik Wirtschaftsförderung à Förderung unternehmerischen Know-hows).

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Selbstständig machen mit Eigenkapital

Wenn Sie genug Eigenkapital haben, dann ist die Selbständigkeit schnell finanziert. Gerade jungen Menschen, die sich Selbstständig machen wollen, fehlt oftmals das Eigenkapital zur Firmengründung. Das bedeutet aber nicht, dass damit in jedem Fall der Traum von der Selbständigkeit ausgeträumt sein muss. Sind Sie als Gründungswilliger von Ihrer Geschäftsidee vollständig überzeugt? Haben Sie den Markt analysiert und herausgefunden, ob für Ihre Idee noch Platz ist? Können Sie Ihren Geschäftsplan detailliert erklären und überzeugend vortragen? Dann ist es an der Zeit, sich zu einem Gründerseminar anzumelden. In jeder etwas größeren Stadt gibt es Seminarangebote von der örtlichen Industrie- und Handelskammer oder anderen Organisationen. In diesen Schulungsmaßnahmen wird Ihnen das notwendige Wissen in kaufmännischer Hinsicht vermittelt. Und Sie erfahren Hilfestellung für die erforderlichen Schritte zur Firmengründung inklusive der Anträge auf Fördergelder. Es gibt berufliche Tätigkeiten, die fast ohne finanzielle Eigenmittel oder Förderzuschüsse bei der Gründung auskommen. Wenn Sie kein voll ausgestattetes Büro benötigen und kein Personal beschäftigen müssen, sind die Startkosten gering. Beispiele im Internet sind das Betreiben von Webseiten als Affiliate oder der Vertrieb von digitalen Produkten. Offline kann das ein Reinigungsservice sein oder eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe. Auch wenn sich der monetäre Verlust sehr in Grenzen hält, sollte die Selbständigkeit nicht klappen, so ist auch bei diesen Berufen eine Beratung und eine Wettbewerbsanalyse zu empfehlen.


Selbstständig machen mit Fremdkapital

Darlehen zum Selbstständig machen von Ihrem kontoführenden Institut

  • Bankdarlehen und Förderzuschüsse zum Selbstständig machen können nur bei der Bank beantragt werden, bei der Sie Ihr Geschäftskonto führen oder beabsichtigen es einzurichten.
  • Für das Gespräch mit dem Kreditsachbearbeiter bereiten Sie sich am besten gut vor. Je besser, desto größer sind die Chancen, Ihr Ziel zu erreichen.
  • Überzeugen Sie Ihren Geldgeber mit einer gekonnt vorgetragenen Geschäftspräsentation von der Geschäftsidee sich Selbstständig machen zu wollen. Am meisten interessiert sich Ihr "Banker" für das Zahlenmaterial aus dem Businessplan. Begründen Sie die Notwendigkeit der Investitionen zum Selbstständig machen und zeigen Sie den Zusammenhang mit dem Umsatz- und Ertragspotential sowie der Rentabilität auf. Je detaillierter Ihre Informationen sind, umso besser stehen Ihre Aussichten Fremdkapital zu bekommen.
  • Ergänzen Sie Ihren Businessplan für die Bank um:
    • Informationen über vorhandenes Eigenkapital,
    • eine Liste der wahrscheinlichen Zins- und Tilgungskosten über die Kreditsumme,
    • eine Liste mit Sicherheiten, wie Bürgschaften, Immobilien, Grundstücke, Kfz, Maschinen,
    • einen Bericht über eine Existenzgründungsberatung durch einen Gründungscoach.
  • Sollten Sie eine Begleitung zum Bankgespräch mitnehmen, klären Sie vorab die Rollenverteilung. Sie als Gründer sind der Antragsteller. Um glaubwürdig zu sein, müssen Sie die Geschäftspräsentation zum Selbstständig machen vortragen und zu allen Fragen Rede und Antwort stehen.
  • Führen Sie mit dem Banksachbearbeiter ein Gespräch auf Augenhöhe. Treten Sie selbstsicher auf und zeigen Sie, dass Sie von Ihrem Vorhaben des Selbstständig machen vollständig überzeugt sind. Sie sind kein Bittsteller, sondern im Erfolgsfall Geschäftspartner der Bank. Stellen Sie klar, dass Ihnen an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gelegen ist und Sie den Gesprächspartner auch zukünftig über Ihr Selbstständig machen informieren werden.
  • Versetzen Sie sich in die Lage des "Bankers". Welche Probleme könnte die Bank bei Ihren Vorstellungen des Selbstständig machen sehen? Hilfreich sind Gespräche mit Dritten, die Schwachstellen in der Präsentation zum Selbstständig machen finden könnten. Bereiten Sie sich auf entsprechende Fragen vor, damit Sie die Bedenken im Keim ersticken und mit Lösungsvorschlägen entkräften können. Das beweist Ihre Fachkompetenz als Person, die sich Selbstständig machen will.
  • Ihr Ziel muss es sein, die Bank zu überzeugen, Ihr Vorhaben zum Selbstständig machen zu finanzieren. Erst dann beginnt die Suche nach der günstigsten Finanzierungslösung. Das vielversprechendste Angebot ist meist eine Kombination aus staatlichem Fördergeld und Hausbankdarlehen.
  • Vorteilhaft ist es, wenn Sie die infrage kommenden Förderprogramme zum Selbstständig machen schon kennen.

Übernimmt die Bank die Finanzierung, pflegen Sie stets einen guten Kontakt zu Ihrem Bankberater. Lehnt die Bank die Finanzierung Ihres Vorhabens zum Selbstständig machen ab, überarbeiten Sie die Präsentation Ihres Konzeptes und sprechen Sie weitere Kreditinstitute an.

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Förderzuschüsse zum Selbstständig machen

Die Vergabe von Fördergeldern ist an feste Regeln gebunden.

  • Mit dem öffentlichen ERP-Kredit können Sachanlagen, Warenbestände oder Betriebsmittel finanziert werden. Sachanlagen sind beispielsweise Geschäfts- und Betriebsausstattung sowie der Kauf von Immobilien. Bei Betriebsmitteln geht es um die laufenden Kosten.
  • Der Antrag auf Fördergeld muss vor dem Start des Selbstständig machen gestellt sein. Das Gewerbe darf zwar angemeldet sein, aber Kaufverträge, Warenbestellungen oder Dienstleistungsaufträge dürfen vor Genehmigung der Finanzierung nicht unterschrieben werden.
  • Den Antrag stellt immer Ihr kontoführendes Bankinstitut. Füllen Sie die Formulare am besten gemeinsam mit Ihrem Kreditberater aus. Als Unterlagen benötigen Sie inhaltlich denselben Businessplan wie beim Darlehnsantrag. Einzige Ausnahme: Haben Sie zum Selbstständig machen eine Unternehmensnachfolge geplant, brauchen Sie noch zusätzlich die Bilanzen der letzten zwei Jahre und die letzte verfügbare betriebswirtschaftliche Auswertung.
  • Ihre Bank prüft, ob sie den Kreditantrag selbst finanziert, an die KfW weiterleitet oder ablehnt. Es besteht kein Anspruch auf Weitergabe an die KfW. Bei Weiterleitung erfolgt eine zweite Prüfung durch die KfW. Das Ergebnis erhält die Hausbank innerhalb von zwei bis drei Wochen.
  • Wird Fördergeld gewährt, kann es nur zweckgebunden verwendet werden. Sie legen Ihrer Bank die Rechnungen für die geplanten Investitionen vor und das entsprechende Geld wird Ihrem Geschäftskonto gutgeschrieben.

Mikrokredite für den kleinen Kapitalbedarf

Mikrokredite sind Fördergelder, die an Kleinunternehmer in einer Höhe bis zu 25.000 Euro vergeben werden. Von etablierten Banken ist bekannt, dass sie an der Vergabe von Klein- und Kleinstkrediten wenig bis kein Interesse haben. Das war auch der Grund für die Entstehung von Mikrofinanzinstituten. Sie sind keine Banken, sondern Vermittler. Den Antrag stellen Kleinunternehmer unmittelbar bei einem Mikrofinanzinstitut. Wenn Sie sich Selbstständig machen, erhalten Sie Ihren Kredit direkt von der GLS Bank. Aufgabe des Instituts ist die Prüfung des Antrages. Danach ergeht eine Empfehlung an die GLS Bank. Eine der wesentlichsten Tätigkeiten ist die Kontrolle der Rückzahlung und die Verwaltung der Sicherheiten während der Laufzeit des Mikrodarlehns. Auch einige Förderbanken bieten die Möglichkeit, ein Mikrodarlehen zu beantragen. Im Gegensatz zu einem klassischen Förderzuschuss, mit Weg über die Hausbank, können Mikrokredite direkt bei der Förderbank vorgenommen werden. Oftmals sind die Konditionen hier sogar besser als bei Mikrofinanzinstituten.


Online Kreditbörsen - Kredit von Privat

Im Internet haben sich Onlinekreditbörsen etabliert, auf denen Menschen, die sich Selbstständig machen wollen, Kredite von Privatpersonen erhalten. Dort stellen Sie Ihren Kreditantrag schnell unkompliziert und ohne Umweg über Ihr kontoführendes Geldinstitut ein. Der Kreditwunsch wird mit Projektbeschreibung, Laufzeit und gewünschtem Zinssatz von Ihnen online gestellt. Ist Ihr Projekt zum Selbstständig machen interessant, stellen private Anleger einen x-beliebigen Betrag zur Verfügung. So ergibt sich durch viele Kleininvestitionen letztendlich Ihr Wunschbetrag. Rechtlich gesehen ist der private Onlinekredit Fremdfinanzierung für Ihre Unternehmensgründung.


Geld von der Agentur für Arbeit um sich selbständig zu machen

Arbeitslose, die sich Selbstständig machen wollen, können unter gewissen Maßgaben einen Gründungszuschuss erhalten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Er dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung. Ziel ist die Rückführung in den Arbeitsmarkt. Die Arbeitsagentur prüft die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie besitzen, um sich selbständig zu machen. Die Tragfähigkeit der Firmengründung ist nachzuweisen. Dazu ist sowohl der Businessplan als auch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder einer anderen fachkundigen Stelle vorzulegen. Bestehen bei der Arbeitsagentur immer noch Zweifel an Ihrer Idee, sich selbständig zu machen, erfolgt die Feststellung Ihrer Befähigung im Rahmen einer Eignungsprüfung oder einer Schulungsmaßnahme zur Existenzgründung.


Sicherheiten für den Existenzgründungskredit

Die Bank verlangt Sicherheiten für den Kredit
Um möglichen Zahlungsausfällen vorzubeugen, gewähren Banken Kredite nur gegen Sicherheiten. Dadurch soll zumindest ein Teil der Kreditsumme banküblich abgesichert werden. Diese Vorgehensweise ist unabhängig von der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation und der Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzeptes zum Selbstständig machen. Zu den bekanntesten Sicherheiten gehören Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Lebensversicherungen, Edelmetall und Bürgschaften.

Bürgschaften
Bei einer Bürgschaft übernimmt eine dritte Person Ihre Verbindlichkeiten, sofern Sie Ihrer Pflicht zur Rückzahlung nicht nachkommen können. Der Bürge wird dann für den Betrag in Anspruch genommen, der durch die laufende Tilgung des Kredits als Rest übrig geblieben ist.

Es bietet sich auch die Möglichkeit, eine Bürgschaftsbank in Anspruch zu nehmen, die es in jedem Bundesland gibt. Scheut die Hausbank das Risiko Ihrer Idee sich selbständig zu machen, stellen Sie dort einen Antrag. Nach eingehender Prüfung Ihres Vorhabens verbürgt sich die Bank für Ihren Kredit meist bis zu einer Größenordnung von achtzig Prozent. Im Fall eines Zahlungsausfalls übernimmt sie den Ausgleich des Kredits gegenüber Ihrer Hausbank. Sie sind damit aber nicht raus aus der Verantwortung. Die Bürgschaftsbank wird versuchen sich ihr Geld über Rückzahlungsmodalitäten von Ihnen zu holen.
Auch müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass diese Dienstleistung nicht kostenlos zu bekommen ist. Erkundigen Sie sich am besten vorab über die einzelnen Programme und Konditionen der Bürgschaftsbanken, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Grundschuld
Die Eintragung einer Grundschuld auf eine Immobilie wird von den Banken besonders gerne als Sicherheit beim Selbstständig machen gesehen. Denn die Höhe der Grundschuld reduziert sich durch Tilgung während der Laufzeit nicht. So kann sie auch als Sicherheit für andere Forderungen gegenüber dem Existenzgründer benutzt werden. Und es zählen zur Sicherheitsüberlassung auch alle mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen.

Sonstige Sicherheiten
Bei den anderen oben genannten Sicherheiten ermittelt die Bank nach eigenen Vorstellungen den Wert in Prozentsätzen. Beispielsweise werden Lebensversicherungen nach dem Rückkaufwert abzüglich Steuern akzeptiert, Aktien mit einem Abschlag von 50 % des Kurswertes.

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Steuerliche Aspekte auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Tipps und Informationen, um sich erfolgreich selbständig zu machen

Sie möchten selbstständig und eigenverantwortlich handeln oder Sie suchen einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit? Es gibt viele Gründe für die Gründung eines eigenen Unternehmens bzw. den Weg in die Selbstständigkeit. Beziehen Sie jedoch in diesen Schritt immer das Finanzamt ein. Denn neben den wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen spielen vor allem steuerliche Aspekte eine besonders wichtige Rolle. Ich möchte Ihnen in diesem Schreiben die wesentlichen steuerlichen Aspekte auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit näher bringen:



Tipp Wie Sie ihre Steuerlast dauerhaft senken können, erkläre ich Ihnen gerne in meiner online Steuerberatung

Steuerliche Qualifizierung und Einkunftsart

Waren Sie bislang in einem Angestelltenverhältnis, gab es für Sie nur eine Einkunftsart, nämlich diejenige aus "nichtselbstständiger Arbeit". Das Einkommensteuerrecht kennt darüber hinaus weitere sechs Einkunftsarten. Als Unternehmer bzw. Selbstständiger bewegen Sie sich künftig – abhängig von der Art der selbstständigen Tätigkeit, die Sie als Unternehmer ausüben – zwischen folgenden drei sog. "Gewinneinkunftsarten":

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Die Zuordnung Ihrer Einkünfte zur zutreffenden Einkunftsart ist insbesondere von Bedeutung für die Ermittlung Ihres zu versteuernden Gewinns, der Höhe der Steuerbelastung, einer eventuellen Gewerbesteuerpflicht oder die Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt.


Zählt Ihr künftiges Unternehmen als Gewerbebetrieb, müssen Sie z. B. die Betriebseröffnung bei der Gemeinde anzeigen und Gewerbesteuer zahlen. Bei Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) müssen Sie sich hingegen nur dem Finanzamt gegenüber offenbaren. Eine Gewerbesteuerpflicht besteht für Sie nicht.


Darüber hinaus gibt es Unterschiede bei der Art der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Als Gewerbetreibender sind Sie in der Regel bilanzierungs- und buchaltungspflichtig. Üben Sie selbstständige Arbeit aus, müssen Sie keine Bilanz erstellen, egal wie hoch Ihre Einkünfte sind. Ich erläutere Ihnen gerne die Details.

Formen der Gewinnermittlung

Unternehmer sind verpflichtet, eine Gewinnermittlung zu erstellen. Der Zeitraum der Gewinnermittlung ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Bei der Gewinnermittlung wird in der Regel zwischen zwei Arten unterschieden: Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).


1 Bilanzierung

Die Bilanz ist die klassische Form der Gewinnermittlung und bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang und Lagebericht den Jahresabschluss. Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten, sind von der Verpflichtung zur Bilanzierung befreit.

Die Bilanz ermittelt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Ergebnis: Diebestandsmäßigen Veränderungen ergeben sich aus derBilanz, die ertragsmäßigen aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Es sind insbesondere Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfassen. Der Eigenverbrauch als Verwendung von Waren oder Leistungen für private Zwecke ist gewinnerhöhend zu buchen.


2 Einnahmenüberschussrechnung

Existenzgründer können die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen, sofern sie nicht durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen. Die EÜR ist eine Geldverkehrsrechnung, bei welcher die Erlöse und Aufwendungen, die in dem Kalenderjahr erfolgt sind, maßgebend sind. Das Datum einer Ausgangsrechnung und die Verpflichtung zur Zahlung sind ohne Bedeutung. Einnahmen werden steuerlich in dem Jahr erfasst, in dem sie dem eigenen Konto gutgeschrieben werden. Es spielt keine Rolle, wann die Leistung erbracht wurde.

  • Ausgaben werden deckungsgleich zu den Einnahmen erst im Jahr der Zahlung berücksichtigt. Die Kosten werden daher gewinnmindernd in dem Jahr als Betriebsausgabe angesetzt, in dem die Überweisung ausgeführt worden ist.
  • Anlagevermögen wird abweichend von der Bezahlung beim Zugang zum Betriebsvermögen wie folgt erfasst: Bei abnutzbarem Anlagevermögen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Abschreibung (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) geltend gemacht. Wann die Gegenstände bezahlt werden, spielt für die AfA im Gegensatz zum Ansatz von Betriebsausgaben keine Rolle.
  • Beim Verkauf von Gegenständen wird der Verkaufspreis als Einnahme und der noch nicht abgeschriebene Buchwert im Jahr der Veräußerung als Ausgabe angesetzt.
  • Die Verwendung betrieblicher Gegenstände für private Zwecke ist gewinnerhöhend zu erfassen.
  • Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht gesondert erfasst. Sie werden im Zeitpunkt der Zahlung steuerlich berücksichtigt.
  • Es können keine Rückstellungen oder periodengerechte Rechnungsabgrenzungen vorgenommen werden.
  • Die im Bruttoerlös enthaltene Umsatzsteuer wird als Einnahme verbucht. Gleichermaßen ist bei bezahlten Rechnungen die enthaltene Vorsteuer eine Betriebsausgabe. Die Umsatzsteuerzahlung bzw. -er-stattung wird zusätzlich gebucht, so dass per saldo die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist.

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Kontakt mit dem Finanzamt

Bevor Existenzgründer mit ihrem Vorhaben an den Start gehen, müssen sie Kontakt zu einer Reihe von Behörden aufnehmen. Dazu gehört auch das Finanzamt. Unternehmer müssen nach der Gewerbeanmeldung über das Browser-Programm www.elster.de einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen bzw. den Fragebogen für die Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften ausfüllen und elektronisch einreichen. Es müssen Angaben zu ihren künftigen Umsätzen und Gewinnen gemacht werden. Diese Angaben dienen der steuerlichen Einordnung der Tätigkeit.

Als Arbeiter oder Angestellter hatten Sie bisher nur Ihre Steuererklärungen abgegeben und von Ihrem Finanzamt einen Steuerbescheid erhalten. Ganz so einfach wird es für Sie als selbstständiger Unternehmer allerdings nicht mehr.


Werden Sie als Einzelunternehmer gewerblich tätig oder üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, ist das Finanzamt zuständig, wo Ihre Betriebsstääte liegt. Sofern sich die Betriebsstätte bei Ihnen zu Hause bzw. in derselben Gemeinschaft liegt, bleibt Ihr Wohnsitzfinanzamt zuständig.

Gründen Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH) bzw. machen Sie sich als Personengesellschafter mit mehreren Geschäftspartnern selbstständig (z. B. als Gesellschafter eine Kommanditgesellschaft oder Offenen Handelsgesellschaft) gibt es für Sie künftig auch ein Betriebsstättenfinanzamt. Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Betriebssitz Ihrer Gesellschaft befindet. Aufgabe des Betriebsstättenfinanzamts ist u. a. die Feststellung der Höhe des Anteils eines jeden Personengesellschafters am Gewinn der Gesellschaft, also der Feststellung Ihres Anteils und des Anteils Ihrer Geschäftspartner.


Hinweis:

Um höhere Steuernachzahlungen im Folgejahr zu vermeiden, sollten die erwarteten Umsätze und Gewinne möglichst realistisch angegeben werden.

Nach der Bearbeitung teilt das Finanzamt dem Gründer eine Steuernummer zu. Anhand der Angaben zum vor-aussichtlichen Gewinn berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen für Einkommen- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Diese Vorauszahlungen können auf Antrag der tatsächlichen Gewinnentwicklung nach oben oder unten angepasst werden.

Als Gründer müssen Sie in den ersten beiden Unternehmensjahren die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben. Nach dieser Phase legt das Finanzamt den Turnus anhand der bisherigen Zahllast fest (siehe Punkt 5.3).

Wer Arbeitnehmer beschäftigt, muss Lohnsteueranmeldungen abgeben. Grundsätzlich müssen alle Steuerdaten online mit ELSTER, dem System der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen, gemeldet werden.

Bis zum 31.07. des Folgejahres muss der Unternehmer die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung (diese nicht für Freiberufler) für das vergangene Jahr elektronisch einreichen. Sofern Unternehmer einen Steuerberater einschalten, hat dieser mit der Abgabe jeweils bis zum 28.02. des übernächsten Jahres Zeit. Nach Prüfung der Steuererklärungen und der Gewinnermittlung werden Steuern entweder nachgefordert oder erstattet.

Hinweis

Nicht selten geraten junge Unternehmer ohne ausreichende finanzielle Reserven in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten, wenn sie im Folgejahr sowohl eine Steuernachzahlung als auch die Einkommensteuervorauszahlung leisten müssen. Gründer sollten daher stets damit rechnen, Steuern nachzahlen zu müssen, und hier für finanzielle Reserven sorgen. Bei verspäteten Steuerzahlungen werden Säumniszuschläge von 1 % je Monat fällig.

Generell ist es sinnvoll, bereits vor der Eröffnung der selbständigen Tätigkeit einen Unternehmens- oder Steuerberater zu konsultieren. Die Fachleute helfen, Fehler zu vermeiden, und nehmen Gründern Arbeit ab, so dass sie sich besser auf das Gründungsvorhaben konzentrieren können. Während bei einer steuerlichen Beratung nach der Steuerberatergebührenverordnung abzurechnen ist, kann das Honorar bei betriebswirtschaftlichen Beratungen frei vereinbart werden.


1 Einordnung der Tätigkeit

Ob der Existenzgründer Unternehmer oder Freiberufler ist, zieht steuerlich unterschiedliche Konsequenzen nach sich. Daher ist diese wichtige Einordnung von Anfang an zu klären.Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Unternehmer) und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler) unterliegen beide der Einkommensteuer, bei Unternehmern kann jedoch zusätzlich noch Gewerbesteuer anfallen und eine Pflicht zur Bilanzierung bestehen. Freiberufler hingegen können ihren Gewinn durch eine vereinfachte Einnahmen-überschussrechnung (EÜR) ermitteln. Für sie besteht keine Bilanzierungspflicht.

· Freiberuflich tätig sind Angehörige der freien Berufe (zum Beispiel Architekten, Journalisten, Wissenschaftler, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, zum Teil auch im EDV-Bereich Tätige). Sie erbringen ihre Arbeitsleistung unter Einsatz ihrer geistigen Fähigkeiten. Der Einsatz von Kapital und eine kaufmännische Organisation treten in den Hintergrund.

· Nach dem Einkommensteuergesetz sind Ihre Einkünfte als gewerblich einzuordnen, wenn Sie selbständig – also kein Arbeitnehmer –, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind und ihre Tätigkeit nicht als freiberuflich einzustufen ist.

Während bei Einzelunternehmen für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, gelten bei Personengesellschaften Besonderheiten. Bei Existenzgründern gibt es immer wieder Streit mit dem Finanzamt, wenn in den ersten Jahren Verluste auflaufen. Denn Einkünfte kann nur erzielen, wer mit der Absicht vorgeht, aus seiner Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Maßgebend ist jedoch nicht das Plus oder Minus eines Jahres, sondern ein Gewinnsaldo. Dieser Saldo muss sich in der Zeit von der Gründung bis zur Einstellung oder dem Verkauf ergeben. Sofern das Finanzamt nicht von sogenannter Liebhaberei ausgeht, wird es die Anerkennung der Verluste erst einmal aufschieben. Das geschieht, indem die Steuerbescheide insoweit vorläufig ergehen. Die Gewinnerzielungsabsicht wird nach einigen Jahren jahresübergreifend beurteilt.


2 Unterschiedliche Steuerbelastung

Es kann gravierende Unterschiede in der steuerlichen Belastung des Gewinns von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (GmbH, Limited) geben. Dies können Existenzgründer kaum durchschauen, zumal sie ihre künftige Gewinnsituation nicht exakt einschätzen können. Dennoch ist es wichtig, die wesentlichen Unterschiede zu kennen.

  • Die Besteuerung des Gewinns von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaft) und Einzelunternehmen erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter mit den persönlichen Steuersätzen. Alle Einkünfte des Unternehmers und seines Ehegatten (bei Zusammenveranlagung) werden zusammengerechnet. Die Einkommensteuer wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet, wobei der Steuersatz mit steigendem Einkommen bis 45 % ansteigt (Progression). Verluste werden im Rahmen der Zusammenrechnung mit anderen positiven Einkünften verrechnet.
  • Der GmbH-Gewinn unterliegt der Körperschaft­steuer. Hier gilt keine Progression, sondern unabhängig von der Gewinnhöhe ein Steuersatz von 15 %. Verluste der Kapitalgesellschaft werden nicht mit den persönlichen Einkünften der Gesellschafter verrechnet. Bei Gewinnausschüttungen unterliegen diese der Abgeltungsteuer von 25 %.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer. Diese beträgt rund 20 % des Gewerbeertrags. Jede Gemeinde setzt den Hebesatz selbst fest. Der Gewerbeertrag beruht auf dem Gewinn und kann sich durch Hinzurechnungen (im Wesentlichen Finanzierungskosten ab einer bestimmten Höhe) und Kürzungen verändern. Ein individueller Vergleich der steuerlichen Belastungen bei Personenunternehmen einerseits und der Kapitalgesellschaft andererseits unter Berücksichtigung aller Steuerarten ist daher vor der Gründung ratsam – wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.


3 Die Regeln bei der Umsatzsteuer

Auf fast jeden getätigten Umsatz (beispielsweise Warenverkäufe, Leistungen) wird Umsatzsteuer fällig. Der allgemeine Satz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz (zum Beispiel für Lebensmittel) 7 %. Der Unternehmer istverpflichtet, dem Kunden diese Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regel-mäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Steuerbefreit sind typische Umsätze bestimmter Berufsgruppen (beispielsweise Heilbehandlungen).

Andererseits darf ein Unternehmer die Umsatzsteuer, die ihm von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt selbst abziehen: die sogenannte Vorsteuer. Dies wirkt sich positiv auf die Liquidität eines Unternehmens aus, denn gerade im ersten Jahr können zum Beispiel durch Investitionen hohe Vorsteuerbeträge anfallen.

Unternehmer müssen die Umsatzsteuervoranmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums abgeben und die Umsatzsteuer entrichten:

  • Betrug die Steuerschuld im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 1.000 €, ist nur eine Jahreserklärung abzugeben (Ausnahme: Existenzgründer).
  • Existenzgründer müssen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr – unabhängig von der Höhe der Zahllast – die Voranmeldungen monatlich abgeben. Die Vorauszahlung wird zum Zehnten des Folgemonats fällig.
  • Der Voranmeldungszeitraum beträgt ein Vierteljahr, wenn die Steuerschuld nicht mehr als 7.500 € beträgt. Dann muss für jedes Quartal eine Voranmeldung eingereicht werden.
  • Lag die Steuerschuld des vorangegangenen Kalenderjahresüber 7.500 €, muss die Umsatzsteuer­voranmeldung monatlich (am 10. des Folgemonats) abgegeben werden. Maßgebend hierbei ist die Zahllast, also der Unterschiedsbetrag zwischen der einbehaltenen Umsatzsteuer und der gezahlten Vorsteuer.
  • Es besteht die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung. Durch einen entsprechenden Antrag lassen sich die Abgabefristen um jeweils einen Monat verlängern. Bei der monatlichen Abgabe von Voranmeldungen muss in diesem Fall eine Sonder-vorauszahlung bis zum 10.02. angemeldet und gezahlt werden. Diese wird mit der Dezember-Voranmeldung wieder angerechnet

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Sollte es zu einer Nachzahlung kommen, muss dieser Betrag spätestens einen Monat nach Einreichung der Erklärung an das Finanzamt gezahlt werden.

Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer dürfenkeine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, wenn derUmsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € betragen hat und voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 € betragen wird. Sie dürfen keine Vorsteuer geltend machen. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass

  • das Erstellen von Voranmeldungen wegfällt,

· keine eigenen Rechnungen nach den sehr formalen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes erstellt werden müssen und

· Angebote an Endkunden ohne Vorsteuerabzug billiger werden.

Der Kleinunternehmer kann die Umsatzsteuerpflicht wählen. In diesem Fall muss er seine Erlöse versteuern und kann die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen geltend machen. An die Option zur Umsatzsteuer ist der Unternehmer für fünf Jahre gebunden.

Hinweis:

Wenn in der Gründungsphase große Anschaffungen mit einem entsprechenden Vorsteuerabzug anfallen, ist zu prüfen, ob die Option zur Steuerpflicht günstiger ist. Wir beraten Sie gerne.


4 Die Regeln bei der Gewerbesteuer

Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist das jährliche Jahresergebnis. Dieses wird um Hinzurechnungen erhöht und um Kürzungen vermindert. Wurde im Vorjahr ein Verlust erzielt, wird im Folgejahr der Gewerbeverlustvortrag abgezogen. Auf den so berechneten Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 angewendet. Der sich ergebende Steuermessbetrag wird von der Gemeinde mit einem Hebesatz multipliziert, der meist zwischen 350 % und 450 % (im Bundesdurchschnitt ca. 400 %) liegt.

Hinweis:

Wichtig ist der Blick auf den Hebesatz bei der Standortwahl. Grob gesagt ist der Hebesatz in ländlichen Gebieten niedriger als in der Stadt.

Personenunternehmen können vom Gewerbeertrag einen Freibetrag von 24.500 € abziehen, eine Kapitalgesellschaft nicht.

Beispiel

Der Gewerbeertrag für eine GmbH oder einen Einzelunternehmer bzw. eine Personengesellschaft beträgt 50.000 €.

Steuerrechnung für GmbH Person

Gewinn 50.000 € 50.000 €

– Freibetrag – 24.500 €

Gewinn für Gewerbesteuer 50.000 € 25.500 €

x Steuermesszahl 3,5 % 3,5 %

= Gewerbesteuermessbetrag 1.750 € 893 €

x Gewerbesteuerhebesatz 400 % 400 %

= Gewerbesteuer 7.000 € 3.572 €

Aufgrund des bei der GmbH nicht anzuwendenden Freibetrags ist die Gewerbesteuer hier nahezu doppelt so hoch.

Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass Gehaltsaufwendungen für mitarbeitende Gesellschafter der Kapitalgesellschaft als Betriebsausgabe den Gewinn mindern.

Dem Gewinn werden alle Finanzierungsaufwendungen mit 25 % hinzugerechnet, soweit die Summe den Freibetrag von 100.000 € überschreitet. Belastet werden in der Regel Großkonzerne, während sich bei Mittel- und Kleinbetrieben aufgrund des Freibetrags oftmals die Hinzurechnung nicht auswirkt.

Einzelunternehmer sowie die Gesellschafter von Personengesellschaften können bei der Einkommensteuer das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags geltend machen. Damit wird eine weitgehende Entlastung gewerblicher Einkünfte von der Gewerbesteuer bewirkt.

Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften lässt sich die Kommunalabgabe bei den Beteiligten (Gesellschafter) an einer Kapitalgesellschaft nicht von der Einkommensteuerschuld abziehen.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Die Gewerbesteuer-Zahlung selbst ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Jedoch wird sie im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter angerechnet.


5 Die Regeln bei der Einkommensteuer

Grundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer ist das Einkommen, welches in einem Kalenderjahr erzielt wird. Zu versteuern sind alle Einkünfte, die unter die sieben Einkunftsarten fallen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Unternehmer oder anteilig von einer Personengesellschaft

· Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Freiberufler

· Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer oder Beamter

· Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen und Gewinnausschüttungen einer GmbH (diese unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % und werden nur im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt, wenn die Gesamtsteuerbelastung niedriger ist).

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

· sonstige Einkünfte, Renten, Spekulationsgeschäfte, Unterhaltsleistungen sowie sonstige Leistungen

Bei den Gewinneinkünften ist der Unterschied der Betriebseinnahmen zu den Betriebsausgaben maßgebend. Üben Ehegatten gemeinsam ein Gewerbe aus, gelten sie als Personengesellschaft. Von der Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten werden die Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das zu versteuernde Einkommen, auf das die Einkommensteuer berechnet wird.

Bei den Gewinneinkünften setzt das Finanzamt nach dem voraussichtlichen Einkommen bzw. nach der letzten Einkommensteuerveranlagung Vorauszahlungen fest. Diese sind vierteljährlich am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. zu entrichten. Sollte sich abzeichnen, dass der Vorjahresgewinn nicht erreicht wird, besteht die Möglichkeit, die Einkommensteuervorauszahlungen herabsetzen zu lassen.

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt erfährt von Ihrer Gewerbeanmeldung und sendet Ihnen zuallererst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. In diesem Fragebogen müssen Sie u. a. Angaben zu Ihrer Person und zum Familienstand machen sowie Angaben über die Höhe der voraussichtlichen Umsätze und Gewinne, über weitere Einkünfte von Ihnen und Ihrem Ehegatten/Lebenspartner usw. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin eine Steuernummer zu und legt fest, welche Steueranmeldungen und -erklärungen Sie in Zukunft abgeben und welche Steuer-Vorauszahlungen Sie als Selbstständiger leisten müssen. Kommen Sie mit dem Fragebogen zu mir/uns, ich helfe/wir helfen gerne beim Beantworten der darin enthaltenen Fragen.

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Betriebsvermögen und Privatvermögen

Neu für Sie dürfte auch die Unterscheidung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen sowie die entsprechende Zuordnung der Wirtschaftsgüter sein. Haben Sie als Arbeitnehmer Ihr privates Notebook überwiegend für die Firma verwendet, blieb es Privatvermögen. Anders ist es als Selbstständiger. Nutzen Sie Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Werkzeuge, Computer, Pkw, Möbel usw.) ausschließlich oder zu mehr als der Hälfte für Ihre neue selbstständige Tätigkeit, müssen Sie diese dem sog. notwendigen Betriebsvermögen zuordnen. Nutzen Sie Wirtschaftsgüter zu weniger als der Hälfte, aber zu mehr als 10 % für die neue Erwerbstätigkeit, haben Sie hinsichtlich der Zuordnung ein Wahlrecht. Welche Konsequenz die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen hat und wie Sie das Wahlrecht zu Ihrem Vorteil ausüben, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Als Selbstständiger müssen Sie sich an zwei weitere neue Begriffe gewöhnen: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen und -ausgaben haben Sie in allen Einkunftsarten. Betriebseinnahmen sind definiert als Einnahmen in Geld oder Sachwerten, die durch Ihren eigenen Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Letztere sind vergleichbar mit Ihren Werbungskosten, die Sie als Arbeitnehmer bisher geltend gemacht haben. Gerne erläutere ich Ihnen weitere Details.

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Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Steueranmeldungen und Steuervorauszahlungen

Erzielen Sie als Selbstständiger Einkünfte aus Gewerbebetrieb, unterliegen Sie neben der Einkommensteuer zusätzlich der Gewerbesteuer. Zahlungspflichtig für die Gewerbesteuer sind Sie als Einzelunternehmer/-in direkt. Üben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit über eine Personengesellschaft aus oder haben Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH) gegründet, ist jeweils die Gesellschaft Gewerbesteuerschuldner. Als geschäftsführender Gesellschafter müssen Sie dafür sorgen, dass die Gewerbesteuer für die Gesellschaft fristgerecht abgeführt wird. Üben Sie hingegen eine freiberufliche Tätigkeit aus, besteht keine Gewerbesteuerpflicht –auch nicht, wenn Sie diese Tätigkeit über eine Personengesellschaft (z. B. über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Partnerschaftsgesellschaft) ausüben.


Neben der Gewerbesteuer müssen Sie eine – für Sie ebenfalls neue – Umsatzsteuer beachten. Mit der Umsatzsteuer sind Sie als nicht selbstständig Tätiger bisher bereits in Berührung gekommen. Für jeden Gegenstand, den Sie gekauft haben, haben Sie Mehrwertsteuer bezahlt. Als Selbstständiger müssen Sie nun Ihren Kunden diese Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) in Rechnung stellen und zum jeweils maßgeblichen Zahlungstermin an das Finanzamt abführen. Von anderen Unternehmen für Ihr Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Sie hingegen als sog. Vorsteuer von Ihrer Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtung abziehen. Ob die im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit ausgeführten Umsätze der Steuerpflicht unterliegen und ob Sie ggf. von der für die Umsatzsteuer geltenden sog. Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen können, prüfe ich gerne für Sie.


Beschäftigen Sie zudem auch Arbeitnehmer, müssen Sie zusätzlich Lohnsteuer berechnen und Lohnsteueranmeldungen abgeben. Die Lohnsteueranmeldungen enthalten auch den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Lohnsteuer berechnen Sie anhand der von Ihnen als Arbeitgeber abzurufenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Verfahren). Näheres über die einzelnen Steuerberechnungs- und Abführungsverfahren erläutere ich Ihnen gerne. Ich halte für Sie entsprechende Fristenkalender mit den Steuerzahlterminen bereit. Ich berechne gerne die jeweiligen Steuern und führen diese fristgerecht an das Finanzamt ab. Zu meinem Service gehört auch die Führung Ihrer kompletten Lohnkonten, einschließlich der Anmeldung und Abführung der für Ihre Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge.


Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften gehören beispielsweise OHG, GbR und Einzelunternehmen. Die wichtigsten Steuerarten dieser Rechtsform sind:

Einkommensteuer

  • Einzelunternehmer und Gesellschafter müssen ihren anteiligen Gewinn am Unternehmen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Je höher der anteilige Gewinn, desto höher die Einkommensteuer. Die Personengesellschaft selbst wird nicht direkt besteuert.
  • Freibeträge werden bei der Einkommensteuererklärung angerechnet.
  • Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer beträgt 5,5 %

Gewerbesteuer

  • Ist der Betrieb ein Gewerbe, ist Gewerbesteuer zu zahlen.
  • Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der Gemeinde, in dem der Betrieb ansässig ist.
  • Die Gewerbesteuer mindert die Einkommensteuer (Gewerbesteueranrechnung)
  • Ein Freibetrag von derzeit 24.500 € ist abziehbar.

Vor- und Umsatzsteuer

  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind umsatzsteuerpflichtig.
  • Die meisten Waren und Dienstleistungen beinhalten 19 % Umsatzsteuer (in einigen Ausnahmen 7%). Diesen geldlichen Anteil Ihres Umsatzes zahlen Sie an das Finanzamt.
  • Eingekaufte Waren und Dienstleistungen beinhalten ebenfalls die oben genannte Umsatzsteuer. Als sogenannte Vorsteuer werden diese Beträge mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet. Die Umsatzsteuerschuld reduziert sich.
  • Eine Auflistung der Vor- und Umsatzsteuer ist monatlich dem Finanzamt zu melden und die Umsatzsteuer zu bezahlen.

Lohnsteuer

Für Ihre Mitarbeiter müssen Sie die Lohnsteuer einbehalten. Sie ist in gleichmäßigen Abständen an das Finanzamt zu zahlen.


Kapitalgesellschaften

Zu den Kapitalgesellschaften gehören beispielsweise UG, GmbH und AG. Die wichtigsten Steuerarten dieser Rechtsform sind:

Körperschaftsteuer

  • Die Körperschaftsteuer ist die Steuerart auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften.
  • Der Steuersatz beträgt 15 %
  • Zusätzlich fallen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer an.

Abgeltungssteuer
Sie ist in Höhe von 25 % plus 5,5 % auf den Steuerbetrag zahlbar bei Gewinnausschüttung an die Gesellschafter.


Vor- und Umsatzsteuer
Auf die getätigten Umsätze zahlen auch Kapitalgesellschaften 19 % Umsatzsteuer.


Freiberufler

Wenn Sie sich als Freiberufler Selbstständig machen, sollten Sie sich mit dem Thema Steuern besonders beschäftigen. Zahlreiche Ausgaben in Ihrem Beruf können von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (Einnhamen-Überschussrechnung). Mit MS-Buchhalter können Sie Rechnungen einfach schreiben, verwalten und versenden. Es ist keine doppelte Buchführung erforderlich, sondern nur Aufzeichnungen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Zu den wichtigen Steuerarten dieser Rechtsform gehören:

Einkommensteuer

  • Die Einkommensteuer berechnet sich aus Ihren persönlichen Einkünften.
  • Die Höhe ist abhängig vom Gewinn. Den Gewinn beeinflussen Betriebsausgaben wie z. Bsp. Werbekosten, Geschenke, Firmenfahrzeug, Bewirtung und Arbeitszimmer.
  • Zusätzlich fallen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer an.
  • Freibeträge werden bei der Einkommensteuererklärung angerechnet.

Vor- und Umsatzsteuer
Auch Freiberufler zahlen auf die erwirtschafteten Umsätze eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (in Ausnahmefällen 7%).


Lohnsteuer
Für Ihre Mitarbeiter müssen Sie die Lohnsteuer einbehalten. Sie ist in gleichmäßigen Abständen an das Finanzamt zu zahlen.


Für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen gilt, dass sie die Pflicht haben, Geschäftsunterlagen bis zu zehn Jahre aufzubewahren und regelmäßig, an Termine gebundene, Steuererklärungen abzugeben. Bedenken Sie auch, dass sich die Höhe der Steuer bei Steuerarten mit progressiven Steuertarifen mit steigendem Umsatz erhöht. Und verschenken Sie kein Geld, indem Sie mitarbeitende Familienmitglieder nicht entlohnen.

Top Steuerliche Aspekte auf dem Weg in die Selbstständigkeit


Zu guter Letzt: Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag

Als Existenzgründer können Sie im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung einen sog. Investitionsabzugsbetrag bilden. Der Höchstbetrag der zu bildenden Rücklagen beträgt 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts (Maschinen, Möbel, Pkw etc.), das Sie für Ihren neuen Betrieb benötigen. Gebildet werden kann der Investitionsabzugsbetrag für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (nicht also für den Kauf der ersten Handelswaren, Vorräte usw. oder für die ersten Lohnkosten), die Sie voraussichtlich bis zum Ende des dritten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen oder herstellen. Das bedeutet, dass Sie als Existenzgründer das betreffende Wirtschaftsgut erst spätestens am Ende des dritten auf seine Bildung folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen müssen. Das schont Ihre Liquidität in der Gründungsphase enorm.


Schaffen Sie sich das betreffende Wirtschaftsgut dann doch nicht an, müssen Sie den Abzugsbetrag analog erst am Ende des dritten auf seine Bildung folgenden Wirtschaftsjahres wieder auflösen. Rechnen Sie in den ersten Gründungsjahren nicht mit einer hohen Einkommensteuerlast, haben Sie aber im Jahr der Existenzgründung oder im Jahr vor der Existenzgründung noch höhere Einkünfte aufgrund Ihrer bisherigen (Arbeitnehmer-)Tätigkeit, kann die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags zu einem willkommenen Liquiditätsvorteil und bei tatsächlich erfolgter Anschaffung in der Regel auch zu einer echten Steuerersparnis führen.


Allerdings darf nicht jeder Existenzgründer einen solchen Abzugsbetrag bilden. Zudem müssen die Wirtschaftsgüter dem Finanzamt gegenüber benannt werden und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angegeben werden. Ich prüfe gerne, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind und erledigen alle formalen Voraussetzung für die Bildung eines solchen Abzugsbetrags. Beachten Sie hierzu insbesondere die beigefügte Checkliste.

Top Selbständig machen


Meine Steuerberatung

Ich begleite Sie in allen Instanzen auf dem Weg in Ihre Selbstständigkeit. Ich ermittle die Art Ihrer Einkünfte, erledigen Ihre erste Korrespondenz mit dem Finanzamt, darin eingeschlossen insbesondere das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und die Prüfung der vom Finanzamt ggf. festgesetzten Vorauszahlungen auf Angemessenheit. Ich übernehme darüber hinaus sämtliche Anmeldeformalitäten und stelle die notwendigen Anträge gegenüber Behörden und der Sozialversicherung. Selbstverständlich stehe ich auch für Fragen sämtlicher steuerlicher Angelegenheiten im Rahmen Ihrer eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung.


Steuern sind eine wirtschaftliche Belastung für Ihre Firma und verdienen es, mit Augenmaß bei der Finanzplanung berücksichtigt zu werden. Bereits in der Phase der Erstellung des Businessplans wurden Sie mit der Frage der zukünftigen Rechtsform der Firma, mit der Sie sich Selbstständig machen wollen, konfrontiert. Ihre Entscheidung hat maßgebliche Auswirkung auf die zukünftig zu zahlenden Steuern. Den Existenzgründer erwarten Steuerarten wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Vor- und Umsatzsteuer, gegebenenfalls Körperschaftsteuer. Bezogen auf die von Ihnen gewählte Rechtsform finden Sie nachfolgend die Steuern im Überblick:

Top Selbständig machen


Wahl der Rechtsform

Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist ein wichtiger Punkt für den Schritt in die Selbständigkeit. Dabei stehen Gründern mehrere Möglichkeiten offen, wobei es keine optimale Rechtsform für alle Fälle gibt. Für den Existenzgründer kommen im Wesentlichen in Betracht:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften als GbR, OHG oder KG
  • GmbH oder GmbH & Co. KG

· Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), sogenannte Mini-GmbH

· Limited nach britischem Recht (aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands – trotz den sehr liberalen Regelungen für die Gründung – nur in Einzelfällen empfehlenswert)

  • Partnerschaft für freiberuflich Tätige

Bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens sind eine Reihe von Aspekten zu beachten:

  • Handelsregister, Gesellschaftsvertrag
  • Einlage, Mindesteinzahlung
  • Beteiligung am Gewinn oder Verlust
  • Haftung in vollem Umfang oder begrenzt
  • Kapitalbeschaffung
  • Auswirkungen auf die Steuerbelastung

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform und wird durch die Aufnahme der Geschäftstätigkeit gegründet. Gesellschaftsverträge sind nicht notwendig. Die Entscheidungsfindung liegt beim Einzelunternehmer selbst, er ist nicht weisungsgebunden. Für Schulden gegenüber Lieferanten, Banken oder dem Finanzamt haftet der Einzelunternehmer auch mit seinem Privatvermögen .

Der Gewinn ist in der Einkommensteuererklärung zusammen mit seinen übrigen Einkünften zu versteuern und wird in Form einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder einer Bilanz ermittelt. Ob eine Bilanz erstellt werden muss, richtet sich nach bestimmten Größenklassen. Einzelkaufleute werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen höchstens 600.000 € Umsatz pro Jahr und nicht mehr als 60.000 € Jahresüberschuss erzielen. Dann genügt eine EÜR, in der die laufenden Einnahmen und Ausgaben entsprechend ihrem Zufluss bzw. Abfluss erfasst werden. Der Einkommensteuererklärung muss die ausgefüllte „Anlage EÜR“ beigefügt werden. Freiberufler sind nicht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.

Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, benötigt aber mindestens zwei Personen, die sich zusammenschließen. Sie erstellt keine Einkommensteuererklärung, sondern eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte. Der Gewinn wird dabei anteilig auf die Gesellschafter verteilt; er ist dann von jedem Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung zu versteuern. Die Gesellschaft ist selbst gewerbesteuerpflichtig und Schuldner der Umsatzsteuer. Gesellschafter haften mit dem Privatvermögen.

Hinweis

Eine besondere Unterform ist die Kommanditgesellschaft (KG). Hier haften nur bestimmte Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen , nämlich die Komplementäre. Die übrigen Gesellschafter – Kommanditisten – stehen nur mit der von ihnen zu leistenden Einlage für Schulden der Gesellschaft ein.

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist eine rechtlich selbständige Person. Hier ist die Haftung der einzelnen Gesellschafter grundsätzlich auf das Firmenvermögen beschränkt , das Risiko einer privaten Inanspruchnahme entfällt. Für die Gründung einer GmbH reicht ein Gesellschafter aus. Daher ist diese Gesellschaftsform auch für Existenzgründer interessant. Für die GmbH ist eine Mindesteinlage von 25.000 € erforderlich, die zu mindestens 50 % im Zeitpunkt der Handelsregistereintragung erbracht sein muss. Zusätzliche Kosten entstehen durch die einmaligen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gründung, und bei größeren GmbHs kommt es zu höheren laufenden Aufwendungen durch die Erstellung des Jahresabschlusses und die Veröffentlichung im elektronischen Handelsregister.

Hinweis

Möglich ist auch die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (sogenannte Mini-GmbH) mit 1 € Stammkapital. Für unkomplizierte Standardgründungen gibt es ein Musterprotokoll für eine Bargründung mit höchstens drei Gesellschaftern. Diese Gesellschaftsform soll Gründern bei geringem Kapitalbedarf den späteren Einstieg in eine GmbH erleichtern. Ein möglicher Nachteil dieser Rechtsform ist, dass es unter Umständen schwieriger ist, Geschäftspartner zu finden, da Unternehmergesellschaften wegen der zumindest anfangs fehlenden Einlagen ein relativ schlechtes Ansehen haben. Das kann dazu führen, dass Geschäftspartner Sicherheiten oder Vorleistungen verlangen.

Der Gewinn einer GmbH wird mittels Bilanz errechnet. Anders als die Personengesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Die Gesellschafter sind nur mit den an sie ausgeschütteten Gewinnen steuerpflichtig. Die Ausschüttungen unterliegen als Kapitaleinnahmen der Abgeltungsteuer. Allerdings kann der Gesellschafter im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf Antrag seine individuelle Steuerprogression zugrunde legen.

Nachteilig bei einer GmbH ist die Tatsache, dass Verluste – in der Anfangsphase eher die Regel – nicht sofort mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Sie wirken sich erst aus, wenn die GmbH in Folgejahren Gewinne erwirtschaftet. Die eigene Geschäfts-führertätigkeit wird über ein Arbeitsverhältnis mit der GmbH geregelt und vergütet. Ungünstig ist es für Jungunternehmer, wenn ihre GmbH in den ersten Jahren Verluste einfährt und für das eigene Geschäftsführergehalt die Lohnsteuer bezahlt werden muss.

Hinweis

Neben den genannten Gesellschaftsformen existieren noch andere Formen wie etwa AG, Limited, GmbH & Co. KG oder stille Gesellschaft. Bei der Wahl der für Sie optimalen Rechtsform stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


Genehmigungen

Für die meisten gewerblichen Berufe besteht keine Pflicht, eine Erlaubnis oder Genehmigung einzuholen. Dennoch brauchen Sie für einige Tätigkeiten, mit denen Sie sich Selbstständig machen, eine Erlaubnis. Um welche es sich dabei im Einzelnen handelt, kann im § 29 ff der Gewerbeordnung nachgelesen werden. Ein paar Beispiele sind: der Betrieb einer Spielhalle, der Betrieb von Privatkrankenhäusern, die Durchführung von Versteigerungen oder eine Maklertätigkeit.


Wenn Freiberufler und Handwerker sich Selbstständig machen, verhält es sich mit der Erlaubnispflicht etwas anders. Diese Berufsgruppen benötigen Genehmigungen und manchmal auch den Nachweis fachlicher Qualifikation. Sie müssen sich bei speziellen Institutionen, Ämtern und Behörden danach erkundigen.


Schon während der Erstellung des Businessplans ist es sinnvoll zu prüfen, ob Ihre Wunschvorstellung sich Selbständig zu machen alle formalen Ansprüche erfüllt. Neben den erlaubnispflichtigen selbständigen Tätigkeiten aus der Gewerbeordnung gibt es weitere genehmigungspflichtige Berufszweige wie:

  • Herstellung von Arzneimittel (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln)
  • Transport von Briefen (Postgesetz)
  • Energieversorgung (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung)
  • Gaststätte mit Ausschank von alkoholischen Getränken (Gaststättengesetz)
  • Transportwesen (Güterkraftverkehrsgesetz)
  • Handel, Haltung und Zucht von Tieren (Tierschutzgesetz)
  • Eröffnung einer Bank oder Finanzdienstleistungen (Gesetz über das Kreditwesen)
  • Luftfahrt (Luftverkehrsgesetz)
  • Taxi / Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz)
  • Betreiben eines Rundfunksenders (Gesetze der Länder)
  • Fahrschule (Gesetz über das Fahrlehrerwesen)
  • Umgang mit Sprengstoffen (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe)
  • Waffenherstellung und -handel (Waffengesetz)
  • Buchführungshelfer
  • Personalvermittlung / Zeitarbeit (Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung)

Notwendige Unterlagen
Zwecks Erteilung einer Erlaubnis zum Selbstständig machen werden die nachfolgenden Unterlagen durch die entsprechende Behörde angefordert und geprüft.


Persönliche Unterlagen
Dazu zählen das polizeiliche Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Die beiden zuerst genannten Unterlagen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder beim Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes.


Sachliche und fachliche Voraussetzung

  • Gemeint ist der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Darunter ist ein Auszug aus dem Schuldner- und Insolvenzverzeichnis zu verstehen. Diesen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
  • Bezüglich fachlicher Voraussetzung kann unter Umständen der Nachweis einer bestimmten Ausbildung oder spezieller Fachkunde angefordert werden.

Diese Formalitäten müssen Firmengründer erledigen

Um sich selbständig zu machen haben Existenzgründer eine Reihe von Formalitäten zu erledigen und Behördengänge zu absolvieren. Je nach Art der Gründung unterscheiden sich die Formalitäten in Klein- oder Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, Handwerksunternehmen und Freiberufler. Die Anträge oder Genehmigungen unterscheiden sich, je nachdem in welcher Branche Sie sich Selbstständig machen. Hilfe in diesem Dschungel von Formalitäten bietet das Bundesministerium für Wirtschaft (https://www.bmwi.de). Zahlreiche Muster von Anmeldeformularen werden dort angeboten.


Warten Sie nicht, bis die einzelnen Behörden, oder Institutionen sich bei Ihnen melden. Gehen Sie allen Eventualitäten aus dem Weg. Ergreifen Sie selbst die Initiative und melden Sie sich nach der Gewerbeanmeldung bei den verschiedenen Behörden.


Als Kleingewerbetreibender, Einzelunternehmer und als GbR die Gründung anmelden

Die Gewerbeanmeldung :
In der Regel melden Personen, die sich Selbstständig machen wollen, Ihr zukünftiges Gewerbe beim Ordnungsamt ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung an. Erkundigen Sie sich bitte, ob das an Ihrem Wohnort genauso ist. Die Gewerbeanmeldung wird erfolgreich sein, wenn das anzumeldende Gewerbe langfristig angelegt und auf die Erzielung von Gewinn ausgelegt ist. Das Amt achtet darauf, dass Sie Ihre Geschäfte auf eigene Rechnung und Namen ausüben. Wenn Sie sich Selbstständig machen, erfolgt die Anmeldung formlos oder über das Formblatt "Gewerbeanmeldung" (GewA1), das in allen Ämtern kostenlos ausliegt. Die Gewerbeanmeldung kann in schriftlicher Form oder persönlich beim Sachbearbeiter des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Sie kostet je Gemeinde zwischen 15 und 30 Euro. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt, um sich auszuweisen. Die Gewerbeanmeldung wird sofort ausgestellt.


Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Sobald Sie die Gewerbeanmeldung vorgenommen haben, ist bei allen gewerblichen Berufen die Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer Pflicht. Wenn Sie nicht von sich aus bei der IHK vorstellig werden, erhalten Sie automatisch Post. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig und richtet sich nach Ihrem Gewinn.


Anmeldung beim Finanzamt

Beim Finanzamt brauchen Sie sich nicht selbst anzumelden. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt zeitnah wenn Sie sich Selbstständig machen und schickt Ihnen automatisch Unterlagen per Post zu. Darin teilt das Finanzamt Ihnen Ihre Steuernummern mit, die Sie zukünftig im Impressum Ihrer Webseite (gemäß §5 Telemediengesetz) und auf Ihren Rechnungen (gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz) angeben müssen. Außerdem erhalten Sie einen Fragebogen, in dem Sie eine Schätzung der zu erwartenden Umsätze und Gewinne angeben sollen. Da Sie beim Selbstständig machen naturgemäß noch unsicher mit dem Zahlenwerk sein werden, wählen Sie Ihre Angaben mit sehr viel Bedacht. Diese Zahlen dienen als Grundlage für Ihre erste Einkommens- und Gewerbesteuerberechnung. Siehe auch Steuerliche Aspekte auf dem Weg in die Selbstständigkeit


Anmeldung zur Sozialversicherung

Beschäftigen Sie gleich zu Beginn des Selbstständig machen Personal? Damit Sie eine Betriebsnummer bekommen, muss die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der zuständigen Krankenkasse, Ersatzkasse, Rentenversicherung innerhalb einer Woche erfolgen.


Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung. Deshalb müssen Sie sich selbst und Ihre Firma innerhalb einer Woche nach dem Selbstständig machen bei einer Berufsgenossenschaft Ihrer Branche anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei Ihrer Gründung um eine Einzelfirma, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Nahezu jede Firma ist betroffen. Die Berufsgenossenschaft hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden sowie Berufskrankheiten vorzubeugen. Sie tritt als Unfallversicherungsträger für Ihre Firma und Ihre Mitarbeiter in Erscheinung. Durch Informationsbroschüren und Schulungsmaßnahmen gibt sie Ihrem Personal Tipps für den Arbeitsschutz. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft die Betreuung des Arbeitnehmers. Als Unternehmer können Sie sich selbst freiwillig versichern.


Anmeldung beim Arbeitsamt

Sofern Sie nach dem Selbstständig machen mit Arbeitnehmern arbeiten wollen, melden Sie diese bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit an. Sie können sich auch direkt an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur wenden.
Eschberger Weg 68 - 6121 Saarbrücken
Telefon: 01801/664466 - Fax: 0681/988429-1300
Email: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Sie erhalten dann von dort eine Betriebsnummer, die Sie für die Versicherungsnachweise brauchen.


Als Personen- oder Kapitalgesellschaft die Gründung anmelden

Beim Selbstständig machen mit einer Personen- oder Kapitalgesellschaft melden Sie Ihre Firma bei den gleichen Stellen an wie ein Kleingewerbetreibender. Nur kommen noch nachstehend aufgeführte zusätzliche Formalitäten auf Sie zu.


Eintragung ins Handelsregister

Wenn Sie sich mit einem Handelsunternehmen in Gesellschaftsform Selbstständig machen, sind Sie verpflichtet, sich nach der Gewerbeanmeldung für eine Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Der Eintrag ins Register, die Veröffentlichung der Firmengründung und die Vergabe der Handelsregisternummer sind kostenpflichtige Leistungen.


Eintragung ins Genossenschaftsregister

Ist es Ihre Vorstellung, sich mit einer Genossenschaft selbständig zu machen, müssen Sie diese im Genossenschaftsregister anmelden. Außerdem ist eine Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband vom Gesetzgeber vorgeschrieben.


Als Handwerksbetrieb die Gründung anmelden

Beim Selbstständig machen mit einem Handwerksbetrieb melden Sie Ihre Firma bei den gleichen Stellen an wie ein Kleingewerbetreibender. Nur kommen noch andere zusätzliche Formalitäten auf Sie zu.

Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK):

Falls Sie sich mit einem Handwerksbetrieb Selbstständig machen, melden Sie diesen bei der Handwerkskammer zwecks Eintragung in die Handwerksrolle an. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit der Anmeldung eines kaufmännischen Betriebes bei der Industrie- und Handelskammer.


Anmeldung im Handelsregister mit einer GmbH, UG oder OHG:
Haben Sie beim Selbstständig machen eine der o.g. Gesellschaftsformen gewählt, sind Sie Vollkaufmann und müssen sich mit Ihrer Firma im Handelsregister anmelden.


Als Freiberufler die Gründung anmelden

Anmeldung beim Finanzamt:

Wenn Sie sich als Freiberufler Selbstständig machen melden Sie im ersten Schritt Ihr Gewerbe innerhalb von vier Wochen direkt beim Finanzamt an. Der klassische Schritt über das Gewerbeamt entfällt.


Anmeldung beim Arbeitsamt:
Sofern Sie nach dem Selbstständig machen mit Arbeitnehmern arbeiten wollen, melden Sie diese bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit an. Sie können sich auch direkt an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur wenden.
Eschberger Weg 68 - 6121 Saarbrücken
Telefon: 01801 / 664466 / Fax: 0681 / 988429-1300
Email: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Sie erhalten dann von dort eine Betriebsnummer, die Sie für die Versicherungsnachweise brauchen.


Anmeldung bei einer Standeskammer:

Bei einigen freien Berufen ist es nach dem Selbstständig machen Pflicht, die Mitgliedschaft in Ihrer Standeskammer zu beantragen.


Eintragung ins Partnerschaftsregister:

Erfolgt das Selbstständig machen als Teil einer Partnerschaft, ist eine Eintragung ins Partnerschaftsregister zu beantragen.


Anmeldung in der Künstlersozialkasse:

Ihre Geschäftsidee, sich in einem freien Beruf wie Grafiker, Regisseur, Künstler o.ä. selbständig zu machen, bedeutet eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Von Gesetzes wegen sind Sie verpflichtet, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden.


Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft:
Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung. Deshalb müssen Sie sich selbst und Ihre Firma innerhalb einer Woche nach dem Selbstständig machen bei einer Berufsgenossenschaft Ihrer Branche anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei Ihrer Gründung um eine Einzelfirma, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Nahezu jede Firma ist betroffen. Die Berufsgenossenschaft hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden sowie Berufskrankheiten vorzubeugen. Sie tritt als Unfallversicherungsträger für Ihre Firma und Ihre Mitarbeiter in Erscheinung. Durch Informationsbroschüren und Schulungsmaßnahmen gibt sie Ihrem Personal Tipps für den Arbeitsschutz. Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit übernimmt die Berufsgenossenschaft die Betreuung des Arbeitnehmers. Als Unternehmer können Sie sich selbst freiwillig versichern. Siehe auch Selbstständig machen & Versicherungen


Anmeldung zur Sozialversicherung:

Beschäftigen Sie gleich zu Beginn des Selbstständig machen Personal? Dann benötigen Sie eine Betriebsnummer. Die Angaben zur Betriebsnummer sind erforderlich, wenn Sie für Ihre Arbeitnehmer die Meldung zur Sozialversicherung erstellen wollen. Die Bundesagentur für Arbeit teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Ihren Betrieb dort anmelden.


Die Suche nach der optimalen Rechtsform für das Selbstständig machen

Das Thema "Recht" beginnt mit Überlegungen über die Genehmigungen, die Sie für Ihre Firma brauchen. Danach treffen Sie eine Entscheidung über die Rechtsform, die gut überlegt sein will. Sie hat wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Struktur Ihrer Firma und ist eng verbunden mit den Unternehmenssteuern. Abschließend wählen Sie in Abhängigkeit von der Rechtsform einen möglichen Firmennamen, mit dem Sie sich Selbstständig machen.


Die Gesellschaftsformen im Überblick

Personengesellschaften
Vorteile sind der eindeutig geringere Aufwand bei der Gründung, bei der Buchhaltung und bei den Steuern. Nachteilig ist das persönliche Haftungsrisiko. Die verschiedenen Formen der Personengesellschaften sind:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnergesellschaft (mehrere Freiberufler)

Einzelunternehmer
Sofern Sie Ihre Firma alleine leiten, gelten Sie als „Einzelunternehmer“.

Kapitalgesellschaften
Wenn Sie steuerbegünstigt Geld spenden, Ihre Haftung begrenzen und mit Ihrem Firmenumsatz gewisse Größenordnungen überschreiten wollen, dann ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft genau das Richtige zum Selbstständig machen.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Bei der GmbH haften die Gesellschafter nur in begrenzter Höhe. Deshalb ist diese Rechtsform beim Selbstständig machen so beliebt. Jeder kann eine GmbH per Gesellschaftsvertrag gründen, beim Notar beurkunden lassen und die Stammeinlage einzahlen. Die GmbH-Gründung erfordert einige Formalitäten und Hürden, die genommen werden müssen. Unter folgender Webadresse können Sie sich ausführlich informieren: GmbH & UG
  • Die Aktiengesellschaft
  • Die Limited (Ltd.) eine englische Rechtsform
  • KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

Top Selbständig machen



Selbstständig machen & Versicherungen

Alle wesentlichen Schritte zum Selbstständig machen haben Sie an dieser Stelle des Ratgebers bereits hinter sich gebracht. Nur einer, der sehr leicht unterschätzt wird, fehlt noch. Mit Ihrem Selbstständig machen kommen eine Fülle von unter Umständen existenzbedrohenden Risiken auf Sie zu. Diese sowohl persönlichen als auch betrieblichen Risiken sollten Sie durch spezielle Versicherungen für Selbständige weitestgehend absichern.


Gründer sind oft nur bedingt sozial abgesichert

Sie müssen bedenken, dass Unternehmer und Freiberufler meist nicht verpflichtet sind, in die gesetzlichen Sozialversicherungen einzuzahlen – und damit auch keine Leistungen erhalten. Die notwendige Absicherung müssen Sie über den Abschluss zusätzlicher Policen sicherstellen.

Das beginnt mit der Krankenkasse. Wer Arbeitnehmer war, kann die gesetzlichen Kassen weiter nutzen. Dies ist im Vergleich zu privaten Krankenversicherungen günstiger, wenn eine Familie mitversichert werden soll oder der Gründer älter ist. Wenn ein Gründer jedoch jung und alleinstehend ist, ist in der Regel die private Krankenversicherung die günstigere Variante.

Darüber hinaus ist die Altersvorsorge unverzichtbar, wenn Sie sich selbständig machen. In Betracht kommen beispielsweise eine Kapitallebensversicherung, Sparformen wie Fondssparpläne, die Riester- oder Rürup-Rente sowie die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung. Bei manchen Berufsgruppen besteht auch in der Selbständigkeit die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, zum Beispiel bei Handwerkern, Journalisten oder Künstlern.

Auch über diese Absicherungen sollten Sie nachdenken und bereits im Vorfeld planen:

· Pflegeversicherung, meist in Kombination mit der Krankenversicherung

  • Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

· Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gegen betriebliche Schadensfälle

  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Sachversicherungen gegen Feuer, Einbruch, Betriebsunterbrechung
  • Umwelthaftpflichtversicherung

· Elektronikversicherung gegen finanzielle Risiken durch den Ausfall von EDV-Anlagen, Missbrauch, Viren sowie den Verlust von gespeicherten Daten

  • freiwillige Arbeitslosenversicherung

Hinweis

Das Thema Absicherung ist komplex, daher sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig umfassend fachlich beraten lassen, zum Beispiel von einem Versicherungsmakler oder einem (kostenpflichtigen) Versicherungsberater. Das ist am Anfang etwas teurer, spart aber langfristig in der Regel viel Geld.


Lesen Sie nachfolgend welche Versicherungen für Selbständige sinnvoll und bezahlbar sind:


Persönliche Versicherungen

  • Krankenversicherung (privat oder freiwillig gesetzlich)
  • Krankentagegeld und Krankenhaustagegeldversicherung
  • Rentenversicherung (privat und/oder gesetzlich)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Was die oben genannten Versicherungsarten beinhalten, wird nachfolgend in Kurzform beschrieben.


Krankenversicherung

Wenn Sie sich Selbstständig machen, haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Vor- und Nachteile sind gut abzuwägen, besonders, wenn eine Familie von der Entscheidung betroffen ist. Wählen Sie die private Krankenversicherung, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter größten Schwierigkeiten, wenn überhaupt, möglich ist. Auf der anderen Seite können Sie bei einem hohen Einkommen Beiträge einsparen, die wiederum richtig angelegt eine gute Altervorsorge sein können. Außerdem erhalten Sie eine bessere medizinische Vesorgung. Hier können Sie die Beiträge kalkulieren + vergleichen. Die Krankenversicherung können Sie im vollem Umfang als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.


Rentenversicherung (privat und/oder gesetzlich)

Bis auf die Berufsgruppen Künstler, Hochschuldozenten, Publizisten und Handwerksmeister entscheiden Sie selbst über die Art Ihrer Rentenabsicherung. Die gesetzliche Weiterversicherung ist noch innerhalb von fünf Jahren nach dem Selbstständig machen möglich. Danach bleibt Ihnen nur die private Rentenversicherung. Wissen sollten Sie aber auch, dass ein freiwillig versicherter Selbständiger die gesetzliche Rentenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen wieder verlassen kann.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Um im Fall einer Arbeits- und Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstil beibehalten zu können, empfiehlt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang. Ist teilweise Erwerbsunfähigkeit versichert? Unter welchen Umständen wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Seien Sie sich bewusst, als Selbständiger unterliegen Sie in der Regel nicht mehr der gesetzlichen Berunfähigkeitsversicherung, zum Beispiel durch eine Erwerbsminderungsrente.


Arbeitslosenversicherung

Sie können sich auch als Selbständiger freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Beim Scheitern Ihrer Selbständigkeit haben Sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bedingung ist allerdings: Sie müssen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Existenzgründung zwölf Monate lang versicherungspflichtig gewesen sein. Und der Antrag auf Arbeitslosenversicherung muss gleich im Anschluss an das Selbstständig machen erfolgen.


Betriebliche Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Haftpflicht besonders für Vermögensschäden
  • Geschäftsinhaltsversicherung
  • Sachversicherung (bei entsprechenden Vermögenswerten)
  • Rechtschutzversicherung

Was die oben genannten Versicherungsarten beinhalten, wird nachfolgend in Kurzform beschrieben.


Betriebshaftpflichtversicherung

Versichern Sie sich dagegen, dass dritte Personen während Ihrer betrieblichen Arbeit verletzt werden. Je nach Branche und Risiko bieten Versicherungsunternehmen unterschiedliche Leistungen und Konditionen an. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein. Weitere Infos zur Betriebshaftpflichtversicherung finden Sie hier ...


Haftpflicht speziell für Vermögensschaden

Diese spezielle Art der Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen Schadenersatzforderungen bei Vermögensschäden, die während der Ausübung Ihrer selbständigen Arbeit verursacht wurden. Gerade bei allen handwerklichen Berufen und beim Einsatz von Lieferfahrzeugen ist die Haftpflicht für Vermögensschäden unentbehrlich.


Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen werden meist als Firmenrechtsschutz für alle Personen im Betrieb angeboten oder als Berufsrechtsschutzversicherung allein nur für den Firmeninhaber. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, der Rechtsform der Firma und dem Berufsumfeld. Erkundigen Sie sich nach individuellen Angeboten bei mehreren Versicherungsanbietern.


Als Fazit zum Thema "Versicherungen" sei gesagt: Wählen Sie für Ihre selbständige Existenz die zu Ihrem Gewerbe passenden Versicherungen. Holen Sie sich jeweils mehrere Angebote ein. Achten Sie nicht nur auf den Preis, vergleichen und achten Sie insbesondere auf die Leistungen. Prüfen Sie sehr genau sogenannte Paketangebote. Brauchen Sie wirklich alle angebotenen Versicherungen aus dem Paket?


Schon beim Erstellen des Businessplans im Kapitel "Finanzen" sind Sie aufgefordert, Zahlen zum Thema Versicherung für Selbständige einzutragen. Nach Gesprächen mit Versicherungsanbietern werden Sie feststellen, die Höhe der Kosten wird oft unterschätzt.


Abschließend noch ein paar gut gemeinte Ratschläge zu abgeschlossenen Versicherungsverträgen:

1. Prüfen Sie regelmäßig, ob alle Versicherungen noch notwendig sind.
2. Überlegen Sie, ob durch neue Geschäftsfelder weitere Tatbestände abgesichert werden müssen und ob die Deckungssummen noch stimmen.
3. Hat sich die Risikolage verändert und haben Sie dies der Versicherung gemeldet. Im Schadenfall kann das ansonsten zur Ablehnung von Versicherungsleistungen führen.


Sich Selbstständig machen ist nicht schwer. Wenn Sie sich an die Schritt-für-Schritt-Anleitung halten, haben Sie gute Chancen Ihre Existenzgründung zu beginnen, die Startphase erfolgreich zu überstehen und eine nachhaltige selbständige Tätigkeit auszuüben.

Viel Erfolg!

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Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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