Rechtsstand: 26.06.2026
Fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss: Tragfähigkeitsbescheinigung vom Steuerberater
Die fachkundige Stellungnahme, oft auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, ist ein zentraler Nachweis für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Eine fachkundige Stelle prüft, ob Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig erscheint und ob Sie die fachlichen, kaufmännischen und persönlichen Voraussetzungen für die Selbständigkeit mitbringen.
Ich prüfe Ihren Businessplan, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und erstelle die fachkundige Stellungnahme für die Agentur für Arbeit.
Fachkundige Stellungnahme anfragen
Fachkundige Stellungnahme: Kurzüberblick
Pflichtnachweis
Für den Gründungszuschuss muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
Fachkundige Stellen
Möglich sind unter anderem IHK, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Banken, Fachverbände und Steuerberater.
Benötigte Unterlagen
Businessplan, Kapitalbedarf, Finanzierung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise.
Prüfziel
Ist das Vorhaben fachlich, kaufmännisch und wirtschaftlich tragfähig und kann es eine Lebensgrundlage bieten?
Infografik: Fachkundige Stellungnahme in 6 Schritten
Wer stellt eine fachkundige Stellungnahme aus?
Eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung kann von verschiedenen fachkundigen Stellen erstellt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Industrie- und Handelskammern (IHK),
- Handwerkskammern (HWK),
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Unternehmensberater und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung.
Wichtig: Sie können die fachkundige Stelle grundsätzlich selbst auswählen. Die Kosten für die Stellungnahme trägt regelmäßig der Gründer bzw. die Gründerin selbst.
Gründungszuschuss: Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Der Gründungszuschuss unterstützt Personen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen und dadurch ihre Arbeitslosigkeit beenden. Die Förderung ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit und muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Bezug von Arbeitslosengeld I vor Gründung,
- Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit,
- Beendigung der Arbeitslosigkeit durch die Selbständigkeit,
- regelmäßig mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der Selbständigkeit,
- fachliche und persönliche Eignung,
- Nachweis der Tragfähigkeit durch fachkundige Stellungnahme.
Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
| Phase | Dauer | Höhe | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Phase 1 | 6 Monate | Arbeitslosengeld I + 300 € monatlich | Sicherung des Lebensunterhalts und soziale Absicherung |
| Phase 2 | weitere 9 Monate | 300 € monatlich | separater Antrag und Nachweis intensiver Geschäftstätigkeit |
Welche Unterlagen benötigt die fachkundige Stelle?
Für die Tragfähigkeitsbescheinigung muss die fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich und persönlich beurteilen können. Dafür werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
| Unterlage | Zweck | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Businessplan / Kurzbeschreibung | Erklärung der Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt und Umsetzung | klar, konkret und zahlenbasiert schreiben |
| Lebenslauf | fachliche, kaufmännische und persönliche Eignung | branchenspezifische Erfahrung hervorheben |
| Qualifikationsnachweise | Nachweis von Ausbildung, Berufserfahrung, Zertifikaten | bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten besonders wichtig |
| Kapitalbedarfsplan | Startkosten und Investitionen | einmalige und laufende Kosten trennen |
| Finanzierungsplan | Herkunft der Mittel | Eigenkapital, Darlehen, Fördermittel, Zuschüsse dokumentieren |
| Umsatzvorschau | realistische Umsatzplanung | Monatsplanung für das erste Jahr empfehlenswert |
| Rentabilitätsvorschau | Gewinn- und Kostenprognose | Lebensunterhalt und Steuern mitdenken |
| Anforderung der Stellungnahme | Formular der Agentur für Arbeit | BA GZ 04 bzw. personalisierte Unterlagen verwenden |
| Begründung letzter Geschäftsaufgabe | nur falls zutreffend | bei früherer Selbständigkeit transparent darstellen |
Ablauf: So erhalten Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung
- Agentur für Arbeit kontaktieren: Klären Sie, ob der Gründungszuschuss grundsätzlich in Betracht kommt und welche Unterlagen verlangt werden.
- Businessplan erstellen: Beschreiben Sie Geschäftsidee, Markt, Zielgruppe, Wettbewerb, Preise und Vertriebsweg.
- Finanzplanung vorbereiten: Erstellen Sie Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Umsatzvorschau und Rentabilitätsvorschau.
- Unterlagen einreichen: Senden Sie alle Unterlagen an die fachkundige Stelle.
- Prüfung durch Steuerberater: Die fachkundige Stelle prüft Tragfähigkeit, Plausibilität und persönliche Eignung.
- Rückfragen und Korrekturen: Bei offenen Punkten wird der Businessplan angepasst.
- Stellungnahme erhalten: Bei positiver Prüfung wird die fachkundige Stellungnahme erstellt.
- Einreichung bei der Agentur: Reichen Sie Antrag, Stellungnahme und weitere Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.
Bearbeitungszeit: Wenn alle Unterlagen vollständig und plausibel sind, kann die Stellungnahme regelmäßig kurzfristig erstellt werden. Bei unvollständigen oder widersprüchlichen Unterlagen verlängert sich die Bearbeitung.
Fachkundige Stellungnahme vom Steuerberater: Angebot
Ich bin seit über 25 Jahren selbständiger Steuerberater in Berlin und berate Existenzgründer bei Steuern, Businessplan, Finanzplanung, Buchhaltung, Gewinnermittlung und Unternehmensgründung.
Honorar: Das Honorar für die fachkundige Stellungnahme beträgt 349 € inkl. MwSt.
Leistung: Prüfung der eingereichten Unterlagen, Plausibilitätscheck der Finanzplanung, Rückmeldung zu offenen Punkten und Erstellung der fachkundigen Stellungnahme bei positiver Beurteilung.
Was wird geprüft?
- Ist die Geschäftsidee verständlich und marktfähig?
- Sind Zielgruppe, Angebot und Wettbewerb nachvollziehbar?
- Sind Umsätze realistisch geplant?
- Sind Kosten, Investitionen und Kapitalbedarf vollständig?
- Ist die Finanzierung plausibel?
- Kann das erwartete Einkommen voraussichtlich eine Lebensgrundlage bieten?
- Bringen Sie die fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen mit?
- Gibt es Zulassungsvoraussetzungen, Genehmigungen oder Kammerpflichten?
Senden Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post und beauftragen Sie die Anfertigung der fachkundigen Stellungnahme.
E-Mail zur fachkundigen Stellungnahme senden
Businessplan für die fachkundige Stellungnahme
Der Businessplan ist das Herzstück der Tragfähigkeitsprüfung. Er erklärt, warum Ihr Vorhaben funktionieren kann und wie Sie Kunden gewinnen, Umsätze erzielen und Kosten decken wollen.
Inhalte eines guten Businessplans
- Gründerprofil und Qualifikation,
- Geschäftsidee und Nutzenversprechen,
- Zielgruppe und Kundennutzen,
- Markt- und Wettbewerbsanalyse,
- Marketing- und Vertriebsstrategie,
- Preismodell und Umsatzlogik,
- Organisation, Standort und Ausstattung,
- Rechtsform und steuerliche Einordnung,
- Chancen, Risiken und Gegenmaßnahmen,
- Finanzplanung.
Mehr dazu: Businessplan erstellen.
Kapitalbedarfsplan: Wie viel Geld wird für die Gründung benötigt?
Der Kapitalbedarfsplan zeigt, welche finanziellen Mittel für den Start benötigt werden. Er umfasst Investitionen, Anlaufkosten und gegebenenfalls eine Liquiditätsreserve.
Typische Positionen
- Gründungskosten und Beratungskosten,
- Gewerbeanmeldung, Genehmigungen und Kammerbeiträge,
- IT, Website, Software und Telefon,
- Maschinen, Geräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge,
- Wareneinkauf und Material,
- Marketing und Erstausstattung,
- Miete, Kaution und Umbaukosten,
- Versicherungen und laufende Fixkosten,
- Liquiditätsreserve für die ersten Monate.
Finanzierungsplan: Woher kommt das Startkapital?
Der Finanzierungsplan erklärt, wie der Kapitalbedarf gedeckt wird. Er muss zum Kapitalbedarfsplan passen und zeigen, dass die geplante Gründung finanziell realistisch umgesetzt werden kann.
Mögliche Finanzierungsquellen
- Eigenkapital,
- private Darlehen,
- Bankdarlehen,
- KfW- oder Landesfördermittel,
- Leasing,
- Lieferantenkredite,
- Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts,
- sonstige Zuschüsse oder Förderprogramme.
Umsatzvorschau: Sind die geplanten Umsätze realistisch?
Die Umsatzvorschau zeigt, welche Umsätze Sie in den ersten Monaten und Jahren erwarten. Sie sollte nicht nur Wunschzahlen enthalten, sondern auf nachvollziehbaren Annahmen beruhen.
Gute Umsatzplanung beantwortet diese Fragen:
- Wie viele Kunden werden monatlich erwartet?
- Welche Preise oder Honorare werden angesetzt?
- Wie viele Aufträge, Stunden oder Verkäufe sind realistisch?
- Welche saisonalen Schwankungen gibt es?
- Wie wirken Marketingmaßnahmen auf den Umsatz?
- Welche Anlaufphase ist realistisch?
Beispiel: Bei einer Dienstleistung sollte die Umsatzvorschau zeigen, wie viele abrechenbare Stunden realistisch sind, welcher Stundensatz geplant ist und wie Akquisezeiten, Urlaub, Krankheit und Verwaltung berücksichtigt werden.
Rentabilitätsvorschau: Reicht der Gewinn als Lebensgrundlage?
Die Rentabilitätsvorschau stellt erwartete Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Sie zeigt, ob das Unternehmen voraussichtlich Gewinne erwirtschaftet und ob diese Gewinne nach Steuern und privaten Kosten eine ausreichende Lebensgrundlage bieten können.
Wichtige Kostenpositionen
- Wareneinsatz und Fremdleistungen,
- Miete und Nebenkosten,
- Software, Telefon, Internet und Büro,
- Marketing und Vertrieb,
- Versicherungen, Beiträge und Gebühren,
- Kfz- und Reisekosten,
- Steuerberatung und Buchhaltung,
- Krankenversicherung, Altersvorsorge und soziale Absicherung,
- Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer.
Gründungstermin, Antrag und zeitliche Reihenfolge
Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden. Die fachkundige Stellungnahme ist Teil der Unterlagen, die der Agentur für Arbeit zur Prüfung vorgelegt werden.
Empfohlene Reihenfolge
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit führen.
- Antragsunterlagen und Vordrucke anfordern bzw. online abrufen.
- Businessplan und Finanzplanung erstellen.
- Fachkundige Stellungnahme beauftragen.
- Unterlagen korrigieren und vervollständigen.
- Antrag vor Aufnahme der Selbständigkeit einreichen.
- Bewilligung abwarten und Gründung planmäßig starten.
Steuerliche Hinweise für Gründer mit Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei und dient der Sicherung des Lebensunterhalts sowie der sozialen Absicherung. Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist dagegen steuerpflichtig und muss in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Steuerliche Pflichten nach der Gründung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen,
- Steuernummer beantragen,
- Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmerregelung prüfen,
- Einnahmenüberschussrechnung oder Buchführung vorbereiten,
- Belege und Rechnungen ordnungsgemäß aufbewahren,
- Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer einplanen,
- Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung prüfen.
Passend dazu: Existenzgründung steuerlich planen.
Downloads und Muster für die fachkundige Stellungnahme
| Download | Wofür? | Link |
|---|---|---|
| Fachkundige Stellungnahme | Informationen zur Tragfähigkeitsbescheinigung | PDF herunterladen |
| Stellungnahme | Muster / Vordruck zur fachkundigen Stellungnahme | PDF herunterladen |
| Lebenslauf | persönliche und fachliche Eignung | DOC herunterladen |
| Kapitalbedarfsplan | Investitionen und Startkosten | XLS herunterladen |
| Finanzierungsplan | Eigenkapital, Darlehen und Fördermittel | XLS herunterladen |
| Umsatzvorschau | geplante Umsätze | XLS herunterladen |
| Rentabilitätsvorschau | Gewinn- und Kostenplanung | XLS herunterladen |
Checkliste: Fachkundige Stellungnahme vorbereiten
| Prüfpunkt | Erledigt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Beratung bei Agentur für Arbeit erfolgt | ☐ | Förderfähigkeit und Antrag klären |
| Vordruck BA GZ 04 / Anforderung vorhanden | ☐ | aktuellen Vordruck verwenden |
| Businessplan erstellt | ☐ | Geschäftsidee, Markt, Kunden, Preise, Vertrieb |
| Lebenslauf aktualisiert | ☐ | Gründungsbezug hervorheben |
| Qualifikationsnachweise beigefügt | ☐ | Zeugnisse, Zertifikate, Berufserfahrung |
| Kapitalbedarf geplant | ☐ | Investitionen und Anlaufkosten vollständig erfassen |
| Finanzierung geklärt | ☐ | Eigenkapital, Darlehen, Fördermittel, Zuschüsse |
| Umsatzvorschau realistisch | ☐ | Kunden, Preise, Auslastung und Saison prüfen |
| Rentabilitätsvorschau vollständig | ☐ | Kosten, Steuern, Versicherungen und Privatbedarf berücksichtigen |
| Gründungstermin abgestimmt | ☐ | Antrag vor Tätigkeitsaufnahme stellen |
Typische Fehler bei der fachkundigen Stellungnahme
- Der Antrag auf Gründungszuschuss wird erst nach Aufnahme der Selbständigkeit gestellt.
- Der Businessplan beschreibt die Idee, aber nicht Kunden, Preise und Vertrieb.
- Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan passen nicht zusammen.
- Umsätze sind zu optimistisch und nicht begründet.
- Private Lebenshaltungskosten werden nicht berücksichtigt.
- Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern fehlen in der Planung.
- Qualifikationsnachweise oder Lebenslauf fehlen.
- Erlaubnispflichten, Gewerbeanmeldung oder Kammerpflichten werden übersehen.
- Die letzte Geschäftsaufgabe wird nicht erklärt, obwohl sie relevant ist.
- Die fachkundige Stellungnahme wird zu spät beauftragt.
FAQ: Fachkundige Stellungnahme und Tragfähigkeitsbescheinigung
Was ist eine fachkundige Stellungnahme?
Die fachkundige Stellungnahme ist die Beurteilung einer fachkundigen Stelle, ob das geplante Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig erscheint. Sie wird für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit benötigt.
Ist die fachkundige Stellungnahme dasselbe wie eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Ja, in der Praxis werden beide Begriffe häufig gleich verwendet. Gemeint ist die Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung.
Kann ein Steuerberater die fachkundige Stellungnahme ausstellen?
Ja. Steuerberater können als fachkundige Stelle eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens erstellen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Benötigt werden regelmäßig Businessplan, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Was kostet die fachkundige Stellungnahme?
Das hier angebotene Honorar für die fachkundige Stellungnahme beträgt 349 € inkl. MwSt. Die Agentur für Arbeit übernimmt diese Kosten regelmäßig nicht.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wenn alle Unterlagen vollständig und plausibel sind, kann die Stellungnahme regelmäßig kurzfristig erstellt werden. Bei offenen Punkten erhalten Sie Hinweise zur Nachbesserung.
Garantiert eine positive Stellungnahme den Gründungszuschuss?
Nein. Die fachkundige Stellungnahme ist ein wichtiger Nachweis, aber die Agentur für Arbeit entscheidet eigenständig über den Gründungszuschuss.
Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist jedoch steuerpflichtig und muss ordnungsgemäß erklärt werden.
Passend dazu
Rechtsstand und Quellen
Dieser Beitrag berücksichtigt den Rechtsstand vom 26.06.2026. Maßgeblich sind insbesondere §§ 93 und 94 SGB III, die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss sowie der Vordruck BA GZ 04 zur Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
- Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss beantragen
- BA GZ 04 – Stellungnahme fachkundige Stelle
- Bundesagentur für Arbeit – Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen
- BMWK-Existenzgründungsportal