Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

BFH Urteil VI R 74/13 vom 20.03.2014

Leitsatz

Eine auswärtige (Groß-)Baustelle ist keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, auch wenn sie der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht.